Wie viele "Bereitschaftsstunden" als Teilzeitlehrer?

  • Hallo zusammen,


    ich bin derzeit nicht persönlich betroffen, würde aber trotzdem gerne wissen, in welchem Umfang man sich als Teilzeitlehrer für Vertretungsunterricht bereit halten muss. (Es geht mir hierbei wirklich nur um die Bereitschaft und nicht um die tatsächliche Anzahl der Vertretungsstunden.)
    Angenommen, man hat immer nach der 4. Stunde aus. Muss man dann jeden Tag damit rechnen, dass man in der 5. Stunde (oder vielleicht sogar in der 6.) für Vertretungsunterricht eingeplant wird?
    Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Schulleitungen einen nicht einplanen, wenn man sagt, dass man in der Zeit einen wichtigen Termin hat. Was aber, wenn dies oft nicht der Fall ist und man auch keine Kinder hat, die zu einer bestimmten Zeit abgeholt werden müssen?
    Kann es tatsächlich sein, dass man ständig Bereitschaft hat und begründen muss, warum man nicht kann?
    Wenn nicht, wie ist es bei euch dann geregelt?


    Grüße
    Kokosnuss

  • Bei uns sind 2 Bereitschaftsstunden im Stundenplan festgelegt (bei mir z.B. dienstags 5./6.). Nur dort muss ich spontan mit Vertretungsstunden rechnen.
    Alles andere käme langfristig mit Absprache (Kollege XY fällt bis Ostern aus, kannst du den Kurs bis dahin übernehmen?).


    Finde ich klasse und hoffe, dass das so bleibt (ist ein Experiment seit Oktober bis zum Schuljahresende).

  • Bei uns gibt es gar keine Vertretung vor bzw. nach der jeweils ersten bzw. letzten regulären Stunde, egal ob VZ oder TZ.

    Das war bei uns lange auch so: Vertretung nur in Springstunden.
    Unser neuer Stundeplaner hat aber so tolle kompakte Pläne gemacht, dass viele Kollegen gar keine Springstunden haben. Darum jetzt mit Bereitschaftsstunden auch vor und nach dem Unterricht.


    Man könnte übrigens vorher einen Plan abgeben und Zeiten abgeben, die nicht gewünscht sind (z.B. wegen Kinderbetreuung, regelmäßigen Terminen, etc.).

  • Kann es tatsächlich sein, dass man ständig Bereitschaft hat und begründen muss, warum man nicht kann?
    Wenn nicht, wie ist es bei euch dann geregelt?

    Wie ist es denn bei euch geregelt? Wenn die die Information von anderen haben willst, solltest du sie auch selber liefern.
    Was hat deine Fragestellung eigentlich mit "Teilzeitlehrer" zu tun?
    In der VwV Mehrarbeit im Schuldienst (RLP) sind an einigen Stellen Formulierungen wie "Die Belange teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte sind zu beachten." zu finden.


    Was du mit "Bereitschaft" meinst musst du nochmal genauer erklären.
    Wenn bei der Vertretungsplanung Konflikte mit eigenen Terminen (muss sich ja nicht auch Randstunden beziehen, auch z.B. Elterngespräche in einer Freistunden) auftreten, kann man mit den Vertretung-Planenden sprechen. Mir ist kein Fall bekannt, wo es dadurch nicht zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung kam.
    Eine "Bereitschaft" haben wir nur für die erste Stunde. Dafür kommt tatsächlich immer jemand, der eigentlich in der 1ten frei hätte.

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben das selbe System wir Zurkuskind: 2-2,5 Bereitschaften als VZler, 1 bis 1,5 in Teilzeit. Randstunden natürlich auch, wie sonst sollten sie vertreten werden können, ohne dass man von Anfang an allen Kollegen, die in der 9./10. Stunde Unterricht haben, einen besch... Stundenplan gibt, wo sie immer 7./8. frei haben?

  • Wie ist es denn bei euch geregelt? Wenn die die Information von anderen haben willst, solltest du sie auch selber liefern.


    Was hat deine Fragestellung eigentlich mit "Teilzeitlehrer" zu tun?

    Ich bin derzeit in Elternzeit, und an meiner letzten Schule hatten wir nur eine Teilzeitlehrerin, mit der ich momentan keinen Kontakt habe. Daher kann ich selbst keine Infos liefern ;-).


    Die Frage hat insofern etwas mit Teilzeit zu tun, als dass Teilzeitlehrer mehr "freie" Stunden haben und somit (zumindest theoretisch) öfter zur Vertretung herangezogen werden können. Bei uns werden auch so gut wie nie Lehrer mit einem vollen Deputat zur Vertretung eingeteilt, da dies organisatorisch kaum möglich ist. (30 Unterrichtsstunden pro Woche, volles Deputat = 28 Unterrichtsstunden)


    Aber natürlich dürfen auch Vollzeitlehrer antworten ;-).

  • wir haben drei bereitschaftsstunden pro vollzeitstelle, bei teilzeit entsprechend weniger. das ist eine interne vereinbarung zwischen personalrat und schulleitung. mehr als x vertretungsstunden pro monat (müsste ich jetzt nachschauen, kommt selten vor, dass da jemand drüber ist, dank fähigem vertretungsplaner) können verbeamtete lehrer abrechnen, bei angestellten wird von der ersten vertetung an jede extrastunde auch extra vergütet.


    in den bereitschaftsstunden hat die lehrkraft im lehrerzimmer präsent zu sein, sozusagen auf abruf. das sind oft hohlstunden, ab und an auch randstunden, manchmal auch doof gelegene randstunden, aber im großen und ganzen geben sich die stundenplanbastler mühe, dass das fair bleibt. wir haben den recht vielen bereitsschaftsstunden zugestimmt, weil wir im gegenzug so gut wie (ich noch nie z.b.) außerhalb dieser präsenzen vertretung halten müssen, der schultag ist also sehr gut planbar, gerade auch für leute mit freiem tag oder kompaktem stundenplan.

  • Die Frage hat insofern etwas mit Teilzeit zu tun, als dass Teilzeitlehrer mehr "freie" Stunden haben und somit (zumindest theoretisch) öfter zur Vertretung herangezogen werden können.

    Die Sichtweise ist schon krumm.

    Bei uns werden auch so gut wie nie Lehrer mit einem vollen Deputat zur Vertretung eingeteilt

    D. h., es bleibt an denn Teilzeitkollegen hängen? Da ist dann aber gründlich was faul. Nach meinem Verständnis dürfen die auch nur anteilig zur Vertretung eingeteilt werden. Wenn der durchschnittliche Teilzeitler gar mehr Vertretungen macht, als der durchschnittliche Vollzeitler, kann ich euren Verantwortlichen nur den Mittelfinger entgegenstrecken.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Danke für eure Antworten. Dass es an vielen Schulen tatsächlich feste Bereitschaftsstunden gibt, finde ich interessant und ist mir völlig neu. Die Teilzeitlehrer, mit denen ich in der Vergangenheit zu tun hatte, waren vertretungstechnisch immer sehr stark eingespannt. Inwiefern sie dem selbst zugestimmt hatten, weiß ich allerdings nicht (hat mich damals noch nicht so sehr interessiert ;-)). Aber vermutlich waren das dann eher welche von der Sorte der "Nicht-nein-sagen-Könner".


    Nachtrag: Ich frage mich allerdings schon, wie dann eine sinnvolle Lösung an kleinen Grundschulen aussehen könnte. Ich habe noch nie mitbekommen, dass beispielsweise in der fünften Stunde eine Klasse aufgeteilt wurde und der Teilzeitlehrer nach der vierten Stunde (also nach seinem regulären Unterricht) "einfach so" nach Hause gegangen ist.
    Das lief dann eher so ab, dass die Schulleitung sagte: "In der fünften Stunden müssen wir aufteilen; Frau XY (=Teilzeitlehrerin) hat einen Termin."

  • Es hängt wahrscheinlich von der Schulform ab.
    Wir versuchen Vertretungen zu vermeiden, ist aber am BK auch einfacher, die haben dann halt Freistunde. Um aber alle Stundenpläne zu optimieren wird dann Unterricht verlegt, vorgezogen etc.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei uns gibt es gar keine Vertretung vor bzw. nach der jeweils ersten bzw. letzten regulären Stunde, egal ob VZ oder TZ.

    Ist hier auch so und auch zwischendrin hat man eben eigentlich frei und kann auch klar sagen, man macht die Vertretung nicht. Hatten wir alles schon. Ansonsten habe ich bei aktuell 75% genau eine Stunde die Woche, wo es mich manchmal trifft, aber eher selten, weil ja jede Plusstunde bei Teilzeit-Angestellten hier bezahlt werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Die Sichtweise ist schon krumm.

    D. h., es bleibt an denn Teilzeitkollegen hängen? Da ist dann aber gründlich was faul. Nach meinem Verständnis dürfen die auch nur anteilig zur Vertretung eingeteilt werden. Wenn der durchschnittliche Teilzeitler gar mehr Vertretungen macht, als der durchschnittliche Vollzeitler, kann ich euren Verantwortlichen nur den Mittelfinger entgegenstrecken.

    abgesehen davon, dass die Sache mit dem Mittelfinger absolut unterirdisch ist:
    wie, bitte, soll es denn sonst aussehen?


    In der beispielweise dritten Stunde kann halt nur vertreten, wer dort eine Freistunde hat. Wer wegen VZ an mehreren Tagen durchgängig Unterricht hat, kann zu der Zeit nicht vertreten. Es sei denn, eure VZ-Kräfte hätten die Gabe der Bilokalität, O.Meier.


    Wie das am Monatsende aussieht, und ob es häufig vorkommt, dass TZ-Kräfte vertreten müssen statt VZ-Kollegen, steht ja noch mal auf einem völlig anderen Blatt. Im Moment muss jedoch der Vertretungsplanmensch Lücken füllen. Nach welchen Kriterien er das wohl organisieren mag?

  • Indem man als Stundenplaner die Pläne nicht so weit optimiert, dass fast keiner Freistunden hat. Das haben wir sehr schnell gelernt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Wie oben schon geschrieben wurde - es gibt Schulen mit max. 5 * 6 Stunden pro Woche (in den unteren Jahrgangsstufen noch weniger) - da bleibt nicht mehr viel Luft für Freistunden von und die Vertretung durch Vollzeitkräfte.
    Da Kokosnuss, der von O. Meier direkt angesprochen wird, in seinem Profil stehen hat, dass er "Alles" unterrichtet, möchte ich mal annehmen, dass er an so einer Schule (einer Grundschule) ist.


    Kl.gr.Frosch

  • Bei uns müssen Vollzeitlehrer 2 Bereitschaften machen und Teilzeitlehrer entsprechend weniger. Ich habe bei 50 % eine.


    Die sind fest im Plan verankert und dann muss man auch vor Ort, sprich im Lehrerzimmer sein. Das ist aber kein Problem, weil normalerweise die Bereitschaften in den Freistunden oder halt in den Randstunden liegen.


    Ich habe z.B. an einem Tag 2 Springstunden und eine davon ist meine Bereitschaft. Völlig okay so. Dafür müssen wir nie außerhalb vertreten. Es sei denn, es ist extreme Not, dann wird man aber gefragt und darf selbstverständlich auch ablehnen. Verpflichtend sind nur die, die auch im Plan stehen.

  • dass die Sache mit dem Mittelfinger absolut unterirdisch ist:

    Hoffentlich. Dann ist es nämlich die angemessene Reaktion.

    wie, bitte, soll es denn sonst aussehen?

    Als erstes mal muss man dafür sorgen, dass man die nötigen personellen Ressourcen hat, dass man den Unterricht einschließlich der Vertretungen organisiert kriegt. Undn wenn's anders nicht geht, muss man wohl entsprechend vergütete Bereitschaften einrichten.


    Wenn man das mit den Vollzeitkräften nicht hinbekommt, stimmt da etwas nicht. Teilzeitkräfte arbeiten aus gutem Grund Teilzeit. Sie machen weniger Stunden ud bekommen weniger Geld. Die Stunden, die sie also nicht bezahlt bekommen, sind ihre Freizeit. Wenn die Schule diese in Anspruch nimmt, ist das einfach Beschiss. D.h. nicht, dass man als Teilzeitkraft keine Vertretung machen muss, aber halt im Verhältnis nicht mehr als Vollzeitkräfte.

  • Soviel zur Theorie.


    Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass die durchschnittlichen V-Plan-Macher z.B. Mütter in Teilzeit einteilen, wenn die Kinder aus der Kita abgeholt werden müssen. Wirklich nicht.
    Und dass nur diejenigen vertreten können, die gerade Zeit haben, sollte eigentlich nicht diskutiert werden müssen.


    Meine Erfahrung mit mittlerweile 5 versch. V-Plan-Machern: Man kann mit Leuten reden, dann wird man auch mal nicht eingeteilt. Umgekehrt zeige ich aber auch nicht den Mittelfinger, auch verbal nicht. Natürlich bleiben bei uns mal Leute länger oder kommen früher. Aber Vertretungen liegen immer nahtlos am regulären Unterricht.


    Ich habe jetzt keine Lust, das nachzuschlagen, meine aber, dass man in NRW schon die erste Vertretung bezahlt bekommen, wenn man in Teilzeit arbeitet.

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