Wie viele "Bereitschaftsstunden" als Teilzeitlehrer?

  • Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass die durchschnittlichen V-Plan-Macher z.B. Mütter in Teilzeit einteilen, wenn die Kinder aus der Kita abgeholt werden müssen.

    Das sicherlich nicht (diesen Fall hatte ich ja schon in meiner Frage ausgeschlossen). Es ging eben gerade um die Teilzeitlehrkräfte, die keine wichtigen privaten Verpflichtungen "vorweisen" können.


    An kleinen Grundschulen mit 6-8 Lehrern ist es wirklich ein Problem, die "Bereitschaftsstunden" gerecht zu verteilen. Wenn man es tatsächlich so machen würde, dass ein Vollzeitlehrer zwei Bereitschaftsstunden hat, bekäme eine Teilzeitlehrkraft also maximal eine. Somit käme man dann in diesem Kollegium auf ca. 10 Bereitschaftsstunden. Wenn nun ein Vollzeitlehrer eine Woche fehlt und man jeden Tag die 1. und 6. Stunde ausfallen lässt, müssen immer noch 20 Stunden vertreten werden. 8 Stunden davon werden durch die anderen Kollegen, die gerade Bereitschaft haben, abgedeckt. In den 10 anderen Stunden müssten die Klassen aufgeteilt werden.


    Mich würde mal interessieren, ob dies an anderen kleinen Grundschulen tatsächlich so gehandhabt wird.

  • Ich habe jetzt keine Lust, das nachzuschlagen, meine aber, dass man in NRW schon die erste Vertretung bezahlt bekommen, wenn man in Teilzeit arbeitet.

    Ja, wenn es Mehrarbeit ist (also nicht woanders was ausgefallen ist in dem Monat). Wenn man also viel vertreten muss lohnt es sich also theoretisch das Deputat um eine halbe Stunde zu reduzieren?!

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich arbeite an einer solchen kleinen Grundschule. Wir haben keine Bereitschaften. Wir vertreten in der Regel auch nicht (ausser unsere Klasse ist nicht da).
    Entweder es kommt eine Vertretungskraft, die Klasse wird aufgeteilt oder in Ausnahmefällen werden zwei Klassen zusammengelegt.

  • § 67 Abs. 3 LBG gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ableistung von Mehrarbeit vor; darin heißt es:
    Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern. Werden sie durch dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihnen innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren; bei Teilzeitbeschäftigung vermindern sich die fünf Stunden entsprechend der Verringerung der Arbeitszeit. Ist Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, kann nach den Voraussetzungen des § 65 LBesGBW Mehrarbeitsvergütung gewährt werden.




    Bei den oben allgemein für Beamte festgelegten 5 Stunden (sog. “Bagatellgrenze”) handelt es sich um Zeitstunden. Aufgrund der Festlegung der Arbeitszeit der Lehrkräfte in Deputatsstunden liegt die Bagatellgrenze bei ihnen bei 3 Deputatsstunden im Monat.
    Die Leistung von Mehrarbeit dient dazu, ausnahmsweise und zeitlich begrenzt anfallende Sonderbelastungen abzufangen. Unzulässig ist es hingegen, auf diese Weise längerfristig nicht ausreichendes Personal zu ersetzen. (Quelle: blv-bw)


    Deswegen gibt es bei uns keine regelmäßig verankerten Vertretungsstunden, weder für Vollzeit- noch für Teilzeitkräfte. Und wenn man immer die Kollegen nimmt, die viele Freistunden haben, kämen viel zu viele über die drei Stunden und die daraus resultierende Dienstbefreiung oder Vergütung ist wohl auch nicht so häufig erwünscht.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Beileid, schmeili.
    *angeb-Modus* :) Wir haben derzeit die komfortable Situation, dass wir quasi eine Teamlehrkraft (aber in Form von verschiedenen Lehrern über den gesamten Zeitraum) in gut 90 % alles Stunden zur Verfügung haben - manchmal auch zwei (in wenigen Stunden). Da kann ich zum Glück jederzeit mit arbeiten.
    Im Worst-case können wir aber aufgrund relativ kleiner Klassen auch mit 50%-Belegschaft den Unterricht stemmen. Uber einen kurzen Zeitraum und ohne irgendwen zu verbrennen - das käme nicht in Frage.


    Kl.gr.Frosch


    P.S.: Bewerbungen wie gehabt bitte per PN. ;)

  • Im Worst-case können wir aber aufgrund relativ kleiner Klassen auch mit 50%-Belegschaft den Unterricht stemmen. Uber einen kurzen Zeitraum und ohne irgendwen zu verbrennen - das käme nicht in Frage.


    Kl.gr.Frosch

    Ist bei uns schwierig.

  • Ja, wenn es Mehrarbeit ist (also nicht woanders was ausgefallen ist in dem Monat). Wenn man also viel vertreten muss lohnt es sich also theoretisch das Deputat um eine halbe Stunde zu reduzieren?!

    Yestoerty, bei Teilzeitkräften ist der Abrechnungszeitraum nicht der Monat, sondern die Woche.

  • Ja, das stimmt, Teilzeitkräfte bekommen die Vertretung ab der 1. Stunde bezahlt. Und allein deshalb werden bei uns nach Möglichkeit keine Teilzeitkräfte eingesetzt. Erst mal alle Vollzeitkräfte abschöpfen (bis die ihre 3 Stunden im Monat voll haben ;) ) und wenn es dann nicht mehr anders geht, dann die Teilzeitkräfte.

  • Yestoerty, bei Teilzeitkräften ist der Abrechnungszeitraum nicht der Monat, sondern die Woche.

    Das ist vermutlich bundeslandabhängig, Berlin rechnet klar nach Kalendermonaten ab. Wobei in NRW wohl nicht mal die Woche Abrechnungszeitraum ist, sondern gar keine Verrechnung bei Teilzeitkräften stattfinden darf, wenn nicht die entfallende Stunde genutzt wird:
    https://www.tresselt.de/mehrar…arbeit-mit-ausfallstunden

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ja, das stimmt, Teilzeitkräfte bekommen die Vertretung ab der 1. Stunde bezahlt. Und allein deshalb werden bei uns nach Möglichkeit keine Teilzeitkräfte eingesetzt. Erst mal alle Vollzeitkräfte abschöpfen (bis die ihre 3 Stunden im Monat voll haben ) und wenn es dann nicht mehr anders geht, dann die Teilzeitkräfte.

    Deswegen würde ich (Bereitschaft vorausgesetzt und in einem akzeptablen Rahmen) eher auf Teilzeitkräfte zur Vertretung setzen - denn die haben gleich was davon. Und wenn man schon mehr Stunden macht, soll man auch was davon haben. Sollte mal eine Vollzeitkraft wieder Plusstunden machen, sorge ich allerdings auch (nach Absprache mit der Kraft) dafür, dass sie die nötige Anzahl Stunden zur Bezahlung erreicht. Logisch.


    kl. gr. frosch

  • Ja, das stimmt, Teilzeitkräfte bekommen die Vertretung ab der 1. Stunde bezahlt. Und allein deshalb werden bei uns nach Möglichkeit keine Teilzeitkräfte eingesetzt. Erst mal alle Vollzeitkräfte abschöpfen (bis die ihre 3 Stunden im Monat voll haben ) und wenn es dann nicht mehr anders geht, dann die Teilzeitkräfte.

    Das kann ich mir so von der Intention her nicht vorstellen - weil der Schulleiter das nicht aus der eigenen Kasse zahlt. Da gibt es auch keinen Druck von oben o.ä.


    Ich vermute mal eher, dass bei euch die Teilzeit-Lehrer entsprechend Stress machen wenn sie zur Vertretung eingetragen werden und der Weg so der einfachere ist.

  • Das kann ich mir so von der Intention her nicht vorstellen - weil der Schulleiter das nicht aus der eigenen Kasse zahlt. Da gibt es auch keinen Druck von oben o.ä.
    Ich vermute mal eher, dass bei euch die Teilzeit-Lehrer entsprechend Stress machen wenn sie zur Vertretung eingetragen werden und der Weg so der einfachere ist.

    Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, hier ist es genau so, denn doch, es gibt Druck von oben, es soll dafür gesorgt werden, dass möglichst nichts zusätzliches bezahlt werden muss. In Berlin kenne ich das von keiner Schule anders, alle bekommen den Druck, alle setzen nur wenn es unbedingt nötig ist so ein, dass bezahlt werden muss.

  • Bei uns hat jeder Vollzeitlehrer drei Präsenzen in denen man zu Vertretungen herangezogen werden kann. Teilzeitkräfte haben ein oder zwei (abhängig von der Stundenanzahl).


    Außerhalb der Präsenzen wird man nur im äußersten Notfall herangezogen.


    Unsere Vertretungsplaner schauen schon immer, dass alle ungefähr gleich viele Stunden Vertreten müssen und versuchen dann aber auch schon, dass die vierte Stunde erreicht wird und man damit auch bezahlt wird.


    Druck von oben bzgl. möglichst wenig bezahlen müssen, gibt es eigentlich nicht, eher Druck, dass alles vertreten wird und kein Unterricht ausfällt.

  • Sollte mal eine Vollzeitkraft wieder Plusstunden machen, sorge ich allerdings auch (nach Absprache mit der Kraft) dafür, dass sie die nötige Anzahl Stunden zur Bezahlung erreicht. Logisch.

    Nicht für alle. Es gibt da auch Verteretungsplanmacher, die peinlich darauf achten, nicht über die drei Stunden hinauszukommen, damit es den geliebten Dienstherren nichts kostet. ja, so etwas gibt. Schön, dass es auch die andere Variante gibt.



    Das kann ich mir so von der Intention her nicht vorstellen - weil der Schulleiter das nicht aus der eigenen Kasse zahlt. Da gibt es auch keinen Druck von oben o.ä.

    Ich befürchte, dass der nicht vorhandene Druck aber doch empfunden wird. Auf der einen Seite finde ich es OK, dass man nicht nur auf das eigene Poromanaie schaut, sondern mit öffentlichen Geldern sorgsam umgeht. Auf der anderen Seite sind die Überstundenvergütungen ohnehin so gering, dass sie eher ein Symbol darstellen. Nicht mal die den Kollegen gewähren zu wollen, ist schon arg knauserig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, hier ist es genau so, denn doch, es gibt Druck von oben, es soll dafür gesorgt werden, dass möglichst nichts zusätzliches bezahlt werden muss. In Berlin kenne ich das von keiner Schule anders, alle bekommen den Druck, alle setzen nur wenn es unbedingt nötig ist so ein, dass bezahlt werden muss.

    Dem schließe ich mich für NRW an. Ob das wirklich Druck ist oder nur eine "Aufforderung", weiß ich nicht. Jedenfalls war das in meiner Zeit als Vollzeitlehrer tatsächlich so, dass ich immer genau 3 Stunden hatte im Monat.


    Im Moment, also in den Wintermonaten, sieht es aber eh so schlecht aus, dass auch die Teilzeitler fast permanent eingesetzt werden. Ich bin zu 80 - 90 % eingesetzt. Aber da es nur eine Stunde pro Woche ist......

Werbung