Hallo in der Runde!
Ich bin in Kürze "Quereinsteigerin" in den Lehrerberuf.
Ich habe an der Kunstakademie studiert und zusätzlich zum Diplom einen Master in Illustration gemacht. Zusätzlich habe ich eine päd. Ausbildung und ein paar Jahre Berufserfahrung in beiden Bereichen. Ich werde Kunst an einer Gesamtschule unterrichten.
Mir wurde eine Stelle als angestelllte Lehrerin, befristet auf zwei Jahre angeboten. Soweit so gut. Allerdings strebe auch ich eine Stelle als verbeamtete Lehrerin an. Nun meine Frage in die Runde:
Wird mir die Zeit als angestelle Lehrerin, später auf die Probezeit für die Verbeamtung angerechnet?
Muß ich also nach meiner angstellten Probezeit, noch eine Probezeit als "Beamtenanwärterin" machen, und wenn ja wie lange. (ich bin 41)
Es handelt sich um eine Planstelle.
Ich freue mich sehr über hilfreiche, freundliche Antworten.
Quereinstieg als Angestellte, Anrechnung der Zeit für Probezeit Verbeamtung
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Hallo anemone!
Dem ist leider nicht so, da du als Seiteneinsteigerin im Angestelltenverhältnis einen anderen Status hast. Ich weiß, es hört sich mehr als bizarr an. Ich musste mich ebenfalls trotz Berufserfahrung in Vollzeit die ganzen 3 Jahre Probezeit „beweisen“. Geht aber gut und keiner will einem hier etwas Schlechtes
Viel Glück in deinem Unterfangen! -
Hallo Plunder
Danke für deine fixe Antwort. Der Punkt ist, daß ich nach der Probezeit als Angestellte (zwei Jahre) nochmal eine Probezeit als Beamte (wie lange?) schwierig finde, da ich in Niedersachsen nur bis zum 45. Lebensjahr verbeamtet werden kann.
Ich möchte wissen, ob die Möglichkeit grundsätzlich besteht. Mehr als drei Jahre Probezeit (insgesamt) finde ich ganz schön lang... Was meinst du? -
Hallo,
ich habe noch eine Verständnisfrage: du wirst als angestellte Lehrerin arbeiten, nicht das Referendariat als Quereinsteigerin machen, ist das richtig?
Du möchtest ohne Referendariat verbeamtet werden? Ich möchte möglichst konstruktiv zu deinem Beitrag antworten, allerdings erschließt sich mir nicht, wo du wann und nach welcher Probezeit, verbeamtet wirst.
Es ist ja normalerweise so, (zumindest mein aktueller Kenntnisstand), dass du auch als Quereinsteiger, erst das Referendariat und das zweite Staatsexamen machen musst, um eine Chance auf Verbeamtung zu erhalten. Nach erfolgreichem zweiten Staatexamen, ist es dann nicht sicher, 100%ig verbeamtet zu werden. Viele Faktoren spielen eine Rolle, wie zum Beispiel das Alter. Da du nach Ablauf deines anstehenden Jobs bereits 42 oder 43 Jahre alt sein wirst, bevor du auf Probe verbeamtet würdest, wäre in manchen Bundesländern leider die Altersgrenze überschritten.
Vielleicht lese ich deinen Post aber auch falsch, du hast das zweite Stex und bist damit nun als Angestellte im Schuldienst und wirst anschließend irgendwann verbeamtet. Dann kannst du dir alle unterrichtlichen Tätigkeiten, die über eine bestimmten Stundenzahl hinausgehen und die du vorher oder nachher gemacht hast, auf die Probezeit anrechnen lassen.
Solltest du aber z.Z. im Vorbereitungsdienst (Referendariat), dann wird dir die Zeit des nicht auf die nachfolgende Probezeit im Falle einer Verbeamtung angerechnet, weil die Zeit als Vorbereitung dient.Viele Grüße Mila
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Hallo Mila,
Soweit ich weiß, gilt der MA wie ein 2. Staatsexamen. Ich muß- nach Auskunft der Schulleitung- kein Ref, oder irgendwelche Prüfungen mehr machen. Die Stelle ist vorerst auf 2. Jahre befristet. Danach werde ich fest übernommen, wenn alles paßt.
Ich möchte nur dann auch eine Verbeamtung beantragen. (Nennt man das so?) Dies sei möglich (laut Schulleitung) allerdings ist meine Frage, ob ich dann nochmal drei Jahre (oder wie lange auch immer) "auf Probe" bin. Dann werde nämlich schon nahe am "Beamtenverfallsdatum" sein. Ich habe nun gehört, daß die angestellte Zeit angerechnet würde. Andere sagen ,daß die nicht der Fall sei. Letztendlich gebe ich gerade einen guten Job auf, und möchte demnach wissen wie meine Möglichkeiten in Zukunft sind. Ich möchte nicht ein "Lückenfüller" werden. Versteht du, wie ich meine? -
Wenn das ginge, könnte man sich auf diese Weise in Zukunft das Ref. sparen.
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Ich kann Dir ehrlich gesagt nicht ganz folgen. Was meinst Du mit "MA"? Master? Aber wieso sollte ein Master (in Kunst, nicht Lehramtsstudium) als ein 2. Staatsexamen gelten??? Wie kommst Du denn darauf?
ZitatMir wurde eine Stelle als angestelllte Lehrerin, befristet auf zwei Jahre angeboten.
Das hört sich für mich erst einmal nach einer Vertretungsstelle an. Bist Du sicher, dass es sich hier um eine Planstelle handelt? Dann frage ich mich allerdings, warum die befristet ist? Danach wirst Du fest übernommen? Hast Du das schriftlich?
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Ich höre das auch zum ersten mal.
Das zweite Staatsexamen macht man normalerweise nach dem Master, bzw ist ein Master die Voraussetzung, um das zweite Staatsexamen zu bekommen, wenn man das erste nicht gemacht hat.Es gibt den Quereinstieg, auch als Option ohne Ref, wenn die Voraussetzungen stimmen. Allerdings ist dann eine Verbeamtung soweit ich weiß ausgeschlossen und man wird unbefristet als Angestellte eingestellt.
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Wichtig für dich wäre etwas Schriftliches von der Bezirksregierung. Auf die Aussagen der Schulleitung würde ich mich lieber nicht verlassen!
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Anemone, irgendwas stimmt da nicht. Man kann ohne Referendariat oder Lehramtsstudium unbefristet angestellt werden,aber die Beamtenlaufbahn ist dann verschlossen.Wenn du verbeamtet werden willst,solltest du die befristete Stelle ablehnen und dich um eine Zulassung für das Referendariat kümmern.
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"Nur" ein Master bzw. Diplom dürften wirklich nicht ausreichen, um mehr als eine Vertretungsstelle, die logischerweise befristet ist, zu erhalten. Diese sind, wenn überhaupt, dem 1. STEX gleichgestellt, nicht dem 2. STEX ! Das hatten bei uns vor kurzem auch einige Personen. Einer davon konnte im Anschluss daran bleiben, um sein Referendariat und damit das 2. STEX zu machen. Und wenn dann alles gut läuft, könnte man auf eine Planstelle eingewiesen werden. Klär nochmal sehr genau, was das für eine Stelle ist, die du erhalten sollst.
Zu deiner anderen Frage: Zeiten beruflicher Tätigkeit können auf die Probezeit als Beamter angerechnet werden (§19 (1) NBG), wobei "können" eher bedeutet, dass es nicht gemacht wird. Aber das ist relativ unkritisch, da die Verbeamtung bereits mit Beginn der Probezeit erfolgt, nicht erst nach der Bewährung. Solltest du aber wirklich noch das Referendariat vorher absolvieren müssen, würde es knapp werden mit der Höchstaltersgrenze.
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Allerdings strebe auch ich eine Stelle als verbeamtete Lehrerin an.
Ohne Referendariat bzw. das Äquivalent im Seiteneinstieg (OBAS heißt das in NRW) wird das mit der Verbeamtung nichts. Und dafür fehlt dir das zweite Fach. Außerdem sitzt du auf keiner Planstelle, sondern auf einer ganz normalen Vertretungsstelle, da wird nix umgewandelt.
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Dies sei möglich (laut Schulleitung) allerdings ist meine Frage, ob ich dann nochmal drei Jahre (oder wie lange auch immer) "auf Probe" bin.
Soweit ich weiß, ist das so.
Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen Zeiten als (voll ausgebildete) angestellte Lehrkraft teilweise auf die Probezeit angerechnet werden. Diese Zeiten müssen im Anschluss/direkt vor der Probezeit liegen (dazwischen darf, wenn ich mich richtig erinnere, maximal 6 Monate Paus liegen). Wie genau das bei dir ist / wie sich dein Quereinstieg gestaltet, kann dir nur jemand in genauer Kenntnis deines Quereinstieg-"Modells" erläutern.
Aus meinem persönlichen Umfeld fällt mir nur eine Person ein, die (nicht als Referendar) neben dem leicht reduzierten Stundendeputat (mit zwei Fächern) an der Schule "berufsgegleitend" im Studien-/Fachseminar wöchentlich erscheinen musste, Unterrichtsbesuche absolvierte, Prüfungen bestehen musste, um den Quereinstieg absolvieren zu können. Du schreibst ja, dass dir aufgrund deiner mehrjährigen pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildung sogar das zweite Staatsexamen anerkannt wird.Du wirst bereits bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe vereidigt etc. Die Untersuchung beim Gesundheitsamt findet zu diesem Zeitpunkt statt. Der "Übergang" von "auf Probe" zu "auf Lebenszeit" ist dann fließend. Auch finanziell macht das keinen Unterschied.
Es geht bei der Probezeit tatsächlich nur darum, intensiv zu prüfen, bevor man (aka der Arbeitgeber) sich ewig bindet. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist ja nicht ganz so einfach wie die Entlassung eines "normalen" Angestellten. Solange man seinen Job richtig / zuverlässig macht, ist das Bestehen der Probezeit auch kein Problem.Falls du dir doch nicht sicher bist, frag bei "deinem" Schulbezirkspersonalrat nach. Die können sonst später auch deinen "Fall" mit begleiten, dich unterstützen beim Antrag der Anerkennung der Zeiten als angestellte Lehrkraft etc. Hier findest du die Kontaktdaten: https://www.landesschulbehoerd…eressenvertretung/pr/sbpr
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Ohne Referendariat bzw. das Äquivalent im Seiteneinstieg (OBAS heißt das in NRW) wird das mit der Verbeamtung nichts. Und dafür fehlt dir das zweite Fach. Außerdem sitzt du auf keiner Planstelle, sondern auf einer ganz normalen Vertretungsstelle, da wird nix umgewandelt.
In NRW sind Kunst und Musik jeweils als „Einfach“ möglich. Keine Ahnung, ob das in Niedersachsen auch so ist...
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In NRW sind Kunst und Musik jeweils als „Einfach“ möglich. Keine Ahnung, ob das in Niedersachsen auch so ist...
Bei "normalen" Lehrkräften nicht. Im Quereinstieg schon.
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OBAS gibt es auch in Niedersachsen, habe ich jetzt mal nachgelesen. Wenn ich die Beschreibung richtig verstehe, dann gibt es den Einstieg auch ohne Ref in Ausnahmefällen, so wie Bear schon den ihm bekannten Einzelfall beschrieben hat.
Mich wundert allerdings in dem Zusammenhang noch viel mehr die Bezeichnung Planstelle mit anschließender Verbeamtung, denn selbst eine Stelle des Referendariats, ist keine Planstelle und die Absolventen müssen sich anschließend erstmal auf eine solche bewerben. Ob man dann innerhalb der Planstelle verbeamtet wird, ist dann ja wiederum eine letzte und ganz andere Sache, da, wie bereits beschrieben, mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen.
Auf jeden Fall solltest du dich durch weitere Zuständige rückversichern für diesen Prozess. -
OBAS gibt es auch in Niedersachsen, habe ich jetzt mal nachgelesen.
Nein gibt es nicht. OBAS ist eine Verordnung aus dem Land NRW.
In NDS ist es durchaus möglich, die Laufbahnbefähigung zu erwerben, ohne ein Referendariat gemacht zu haben. Dies ist in der Niedersächsische Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) zu finden.
Diese Zeit wird nicht auf die Probezeit als Beamter angerechnet, da es vor dem Erwerb der Befähigung liegt. Daher muss nach Verbeamtung eine erneute 3-jährige Probezeit durchlaufen werden.
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Nein gibt es nicht. OBAS ist eine Verordnung aus dem Land NRW.
Stimmt! Sorry... ich habe "OBAS Niedersachsen" gegoogelt und dann die Informationen über den Quereinstieg in NS gefunden und gelesen... heißt aber ja wirklich nicht OBAS.
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In Nds. gibt es die Möglichkeit des direkten Quereinstiegs (für wenige Fächer). -> s. Leitfaden
Dabei bekommt man eine anderweitig unbesetzbare Planstelle zunächst auf 2 Jahre befristet.
Berufsbegleitend (mit 5h Reduzierung) absolviert man die Seminare als Qualifikation, d.h. ohne 2. St.ex. am Ende.
Es gibt allerdings in der Probezeit (halbes Jahr) und nach 1,5 Jahren eine Eignungsüberprüfung der Schulleitung.Hast du zwei anerkannte Fächer, dann kannst du auf Antrag nach 4 Jahren einschlägiger Berufserfahrung einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Alternativ einen Antrag von E12 auf E13. Berufserfahrung heißt dann deine Lehrertätigkeit ab Einstellung, da du ja direkt in einer vollen Stelle arbeitest.
Hast du nur ein anerkanntes Fach, dann ist eine Verbeamtung nicht möglich. -
Dass anschließend eine Stelle zur Verfügung steht, ist durchaus möglich.
Die Schulen erhalten die Mitteilung, dass sie unterhalb der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung liegen und sie somit eine Stelle ausschreiben können. Die Schulen entscheiden für welches Fach / welche Fächerkombination sie ausschreiben. Die Vorstellungsgespräche finden (mit wenigen Ausnahmen) an der Schule statt. Die Entscheidung zur Einstellung wird an der Schule getroffen. Stehen keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung, dürfen auch Quereinsteiger eingestellt werden. Die Schule hat also eine "normale" Stelle / einen Unterrichtsbedarf gedeckt durch einen Quereinsteiger. Auch wenn der Quereinsteiger erst einmal zwei Jahre lang eine Ausbildung berufsbegleitend nachholt, ist das in dem Fall kein Referendariat. Wenn die Ausbildung (erfolgreich) beendet ist, hat die Schule im Allgemeinen ja weiterhin den Stundenbedarf. Somit bleibt ein Quereinsteiger normalerweise an "seiner" Schule.Anders wäre das bei jemandem, der den Seiteneinstieg via Referendariat wählt: Da ist die Stelle eindeutig auf das Ref begrenzt. Nach dem Ref bleibt man zumeist nicht an der Schule. Schon allein deshalb, weil man "irgendeiner" Schule für die Ausbildungszeit zugewiesen wird, diese Schule aber vielleicht bereits ausreichend viele Kunstlehrkräfte hat und die gar nicht mehr mit Unterrichtsstunden versorgen kann (ist ja ein Unterschied, ob ein Ref 4 Stunden macht oder danach 24 in Vollzeit). Andererseits: Wenn der Schule im richtigen Moment eine Stelle zugwiesen wird, kann sie sich natürlich entscheiden, passend zum "eigenen" Referendar, die Stelle auszuschreiben um ihn an der Schule behalten zu können (wenn denn keine anderen Fächer dringender ausgeschrieben werden müssen). Aber den Blick in die Zukunft auf die Unterrichtsversorgung in zwei Jahren schafft wohl kaum eine Schulleitung (es sei denn, es steht eine Pensionierungswelle im Kollegium an).
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