Hallo zusammen,
ich bin Diplom-Mathematikerin (FH). Da mit einem FH-Diplom kein OBAS-Verfahren möglich ist, habe ich vor 2,5 Jahren noch einmal ein Lehramtsstudium für die Fächer Mathematik und Physik auf GymGe angefangen. Ende dieses Semesters werde ich meinen Bachelor machen.
Jetzt habe ich in der OBAS-Ordnung in §2 (2) dieses gefunden:
"Bewerberinnen und Bewerber mit lehramtsbezogenem Hochschulabschluss könnenabweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in begründeten Ausnahmefällen nachGenehmigung des für Schulen zuständigen Ministeriums oder einer von ihmbenannten Stelle an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen. DieGenehmigung kann insbesondere aus Gründen der Gewährung von Vertrauensschutz,zur Qualifizierung langjährig im Schuldienst Beschäftigter oder in den Fällen,in denen der lehramtsbezogene Abschluss in einem Zweitstudium erworben wurde,erteilt werden. In diesen Fällen entfällt das Erfordernis der positivenPrognose über den Ausbildungserfolg nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4.Bewerberinnen und Bewerber nach Satz 1 dürfen nur für das Lehramt und nur fürdie Fächer an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen, die demlehramtsbezogenen Hochschulabschluss entsprechen."
Verstehe ich es richtig, dass ich mit dem Bachelor (da im Zweitstudium erworben) nun eine OBAS-Stelle zum Beispiel am Gymnasium annehmen könnte und mir so den Master spare?
Hatte vielleicht schon einmal jemand diesen Fall?
Danke und Gruß!