Der Titel sagt's. Adressänderungen etc. müssen der personalverwaltenden Dienststelle mitgeteilt werden - das ist schon das RP und nicht die Schule, oder? (Baden-Württemberg)
Merci d'avance.
"Personalverwaltende Dienststelle" = Regierungspräsidium oder Schule?
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Da solche Mitteilungen normalerweise auf dem Dienstweg erfolgen, spielt es in der Praxis keine Rolle - du gibst das Formular in der Schule ab und die leiten es dann ggf. weiter.
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Bei Adressänderungen schadet doppelt sicher nicht (bzw. im Sekretariat nachfragen. ob es weitergeleitet wird)...wörtlich genommen ist es das RP (bei sensiblen Sachen darauf achten, ob der Dienstweg erforderlich ist)
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