Polizei und Schule

  • Moin,


    ich überlege schon lange, inwieweit meine Vorgesetzin informiert bzw. gefragt werden muss, ob ich die Polizei einschalte.


    Z. B. werde ich während der Pausenaufsicht von einer Schülerin geschlagen. Dann geht es natürlich direkt zur SL, aber was ist wenn diese z. B. nicht da ist. Darf ich dann am Nachmittag direkt bei der Polizei Anzeige erstatten?
    Oder wie im anderen Thread beschrieben, eine Mutter beleidigt mich per Mail. Darf ich sie anzeigen oder muss ich „fragen“? Reicht es nicht die SL einfach nur davon in Kenntnis zu setzen?

  • Auch ein Beamter hat noch alle Grundrechte. Somit steht es dir frei als Privatperson anzeige zu erstatten. Den SL darüber in Kenntniss zu setzen ist nicht pflicht (Sofern du als Privatperson handelst), kann aber sicher nicht schaden.

  • Danke. Allerdings ist die SL ja auch Hausherrin und muss, soweit ich weiß, über alles informiert werden, was dort passiert.


    Kann die Schule als Institution denn überhaupt selber Anzeige erstatten?

  • Da würde ich sogar drauf bestehen, ggf. unter Beteiligung des Personalrates. Nur so kann auch der Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse vermittelt werden, um eine vorzeitige Verfahrenseinstellung WG. fehlendem öffentlichen Interesse zu vermeiden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da würde ich sogar drauf bestehen, ggf. unter Beteiligung des Personalrates. Nur so kann auch der Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse vermittelt werden, um eine vorzeitige Verfahrenseinstellung WG. fehlendem öffentlichen Interesse zu vermeiden.

    bist du sicher, dass man den AG dazu "zwingen" kann, Anzeige zu erstatten?

  • Vielfach gibt es einen Konsens zwischen Dienststelle und Personalvertretung so zu verfahren. Bei Weigerung der Schulleitung empfiehlt sich eine offizielle Beteiligung des Personalrats.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 ()

  • Angenommen, ich möchte als Lehrer einen Schüler anzeigen, wegen Körperverletzung oder Beleidigung. Ich möchte das aber über die Dienststelle laufen lassen. Wie wäre das Vorgehen, weißt du das @chemikus08? Ich vermute, dass der durchschnittliche PR das auch nicht weiß.

  • Wenn ich einen Schüler wegen Körperverletzung anzeigen möchte und es ggf. nicht über die Schulleitung laufen lassen möchte, gehe ich zur örtlichen Polizei und zwar als Privatmann. Wenn diese dann sagt, dass diese Anzeige - da es in der Schule geschehen ist - über die SL laufen muss, dann gehe ich halt diesen Weg. Wenn dann mein SL im Nachhinein meint, dass ich ihn erst hätte informieren müssen und daraufhin sauer ist, dann ist es halt so.

  • Alles nur ein Traum! Nein, zum Glück nur Fiktion. Es ist halt wie mit der ersten Hilfe, man sollte sich mit solchen Situationen in der Theorie schon mehrfach beschäftigt haben, um dann in einer realen Situation halbwegs adäquat reagieren zu können.

  • Allerdings ist die SL ja auch Hausherrin und muss, soweit ich weiß, über alles informiert werden, was dort passiert.

    Das kann man dann aber getrost der Polizei überlassen. Wenn man die rufen muss und die entscheiden, dass sie kommen, werden sie schon wissen, ob sie dass Schulgelände betreten dürfen und wen sie (gegenbenenfalls nachträglich) zu informieren haben.


    Wir hatten mal einen Fall von Körperverletzung zwischen Schülern, bei dem wir den Rettungsdienst rufen mussten. Dieser hat dann seinerseits die Polizei verständigt. Die kamen, haben mit den Betroffenen und den Zeugen gesprochen und wurden erst dann beim Schulleiter vorstellig. Das war für den auch völlig OK.


    Bei Offizieldelikten, also solchen, bei denen man Anzeige erstattet, sucht man sich nicht aus, ob ermittelt wird. Da wird von Amts wegen ermittelt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft der Tat Gewahr werden. In bin mir nicht ganz sicher, aber ich könnte mir vorstellen, dass man als Beamter dann sogar Anzeige erstatten muss, wenn man etwas von eienr solchen Tat mitbekommt.


    Bei Personaldelikten stellt man einen Straftantrag, wenn man als Geschädigter möchte, dass die Tat verfolgt wird. Ausnahme: Wird eine Beamter im Dienst beleidigt kann abweichend auch der Dienstvorgesetzte den Strafantrag stellen. Diese Regelung wird im Volksmund gerne so kolportiert, dass es einen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gebe und es sich dabei um eine Offizialdelikt handele.


    IANAL, alles nur Hörensagen und Klappentextbildung.

  • Schaff
    Man kann aber als Geschädigter sehr wohl von seinem Dienstherrn erwarten, dass er dies aus Fürsorgegründen tut. Auch kann man den Personalrat um Unterstützung bitten. Im Regelfall kommt die Dienststelle dem Ersuchen auch nach, da das Thema Gewalt gegen Lehrkräfte politisch en vogue ist, und man sich ein anderes Handeln nicht leisten kann.
    Der Zeitungsartikel geht nur von dem Rechtsverhältnis Strafverfolgungsbehörde Schule aus, die Fürsorgepflicht und der politische Druck der hier durchaus ausgeübt werden kann, wird im Artikel gar nicht berücksichtigt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 ()

  • ...
    Und als persönlich Geschädigter hat man IMMER das Recht, selbst zur Polizei zu gehen. Da braucht man keine "Genehmigung" der Schulleitung
    ...

    Ich dachte, die Frage war eindeutig. Ich möchte keine Genehmigung der Schulleitung, ich hegte kurzzeitig die Hoffnung, dass ich meinen Arbeitgeber dazu verpflichten kann, Anzeige zu erstatten. Wenn ich das selbst mache, passiert gar nichts, da das Kind zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht mal strafmündig war. Der Vorfall lässt mich aber nach wie vor nicht ganz los, zumindest in dem Sinne, dass die Schulleitung mich im Regen stehen ließ.

  • Bei persönlicher Betroffenheit ist es doch völlig egal, ob du oder die Schule den Schüler anzeigt. Das hat keinen Einfluss auf die "Strafmündigkeit". Auch bei nicht-strafmündigen Personen empfiehlt sich eine Anzeige zur Beweissicherung, da die zivilrechtliche Haftbarkeit (Schadenersatz, Schmerzensgeld) unabhängig von der Strafmündigkeit ist


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Hinzu kommt,

    • dass das Jugendamt, wenn ein nicht-strafmündiger öfters aktenkundig wird, mit Maßnahmen eingreift (zumindest bei uns im Kreis)
    • dass eine Akte angelegt wird und bei erreichen der Strafmündigkeit schneller eingegriffen wird.

    Also: wenn man persönlich betroffen ist, sollte man auch ruhig persönlich anzeigen, wenn die Schule nicht aktiv wird. (Ich würde aber den Schulleiter immer darüber informieren.)


    kl. gr. frosch

  • Also eine Kollegin von mir hat einen Schüler mal angezeigt.
    Der Schüler hatte bereits mehrere Anzeigen und die Eltern aufgrund diverser Vorfälle Hausverbot.


    Zusammenarbeit nach einer Anzeige geht aber dann eigentlich nicht mehr.
    In unserem Fall stimmte das Schulamt dann einem Schulwechsel zu.

    Ich tippe am Handy.

    3 Mal editiert, zuletzt von MilaB ()

Werbung