Moin,
ich überlege schon lange, inwieweit meine Vorgesetzin informiert bzw. gefragt werden muss, ob ich die Polizei einschalte.
Z. B. werde ich während der Pausenaufsicht von einer Schülerin geschlagen. Dann geht es natürlich direkt zur SL, aber was ist wenn diese z. B. nicht da ist. Darf ich dann am Nachmittag direkt bei der Polizei Anzeige erstatten?
Oder wie im anderen Thread beschrieben, eine Mutter beleidigt mich per Mail. Darf ich sie anzeigen oder muss ich „fragen“? Reicht es nicht die SL einfach nur davon in Kenntnis zu setzen?