Auch für NRW scheint eine Teilnahmepflicht für Lehrkräfte zu gelten
Soso, es scheint.
Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."
Damit ist zunächst mal das Rechtsverhältnis klargestellt, wenn man fährt. Eine Verpflichtung, dass Fahrten stattfinden müssen, die gelegentlich kolportiert wird, entnehme ich dem nicht.
Über die Anzahl der Fahrten, die Länge dieser und mögliche Kostenobergrenzen entscheiden die Schulen selbst (u.a. mit Blick auf Budget usw.), das Fahrtenprogramm wird z.B. durch die Schulkonferenz festgelegt.
Das gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Fahrten stattfinden dürfen. Damit eine stattfinden kann, muss diese beantragt werden.
Und es wäre an den Schulen die richtige Stelle, Fahrten so auszugestalten, dass:
--> bestimme Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden (und Leute...hört auf mit dem 24h arbeiten Mythos...dann macht man bereits bei der Konzeption der Fahrt einen Fehler)
--> die Mehrarbeit, die aufgrund der Schulfahrt anfällt an anderen Stellen und zu anderen Zeiten des Schuljahres auszugleichen (Entlastungsmaßnahmen innerhalb der Schule)
Und so sieht's dann aus. Je nachdem, wie das in der Schule so läuft, kann das bös' enden. Mein Eindruck ist, dass es in den meisten Schulen, da wenig bis keine Regelungen gibt. Sondern vielmehr erwartet man, dass die Fahrten so aus dem Handgelenk geschüttelt werden. Wie man mit zwei Lehrern eine durchgängige Aufsicht hinbekommt, ohne dass Überstunden anfallen, weiß ich auch nicht.
Aber den Kopp möchte ich mir gar nicht machen. Wenn ich nicht fahre, habe ich den gnazen Ärger und Stress nicht.