Weil es in NRW in der Allgemeinen Dienstordnung steht.
Wo in der ADO steht das? Wo steht, dass man "unbedingt" fahren müsste?
Wer damit nicht einverstanden ist, soll kein Lehrer werden.
Das halte ich für ein ziemlich schwaches Kriterium für die Berufswahl. Hast du dir vor Beginn der Aufnahme deines Lehramtstudiums die ADO durchgelesen und danach entschieden, ob das der richtige Beruf für dich ist? Und wenn sich während oder nach der Ausbildung an dieser Verordnung etwas ändert, wechselst du deinen Beruf? Oder hattest du vielleicht doch noch andere Kriterien?
Das ist keine "Mehrarbeit" die zusätzlich vergütet werden soll/muss, sondern das ist eine der Kernaufgaben von Lehrern. I
Nein, eben nicht. Kernaufgabe von Lehrern ist unterrichten. Alles anderen unterliegt dem Zeitgeist und politischen Moden. Es ist auch legitim für den Dienstherren, solchen Moden nachzugeben und den Katalog der Aufgaben von Lehrern um Nicht-Kernaufgaben zu erweitern. So steht z.B. im Schulgesetz NRW "Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen Schülerinnen und Schüler [...]" Das führt der Dienstherr im Einzelnen auf, weil es eben nicht "ek klar" ist. Und von Reisen lese ich da nichts.
Und da Klassenfahrten einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand bedeuten, der nicht im Rahmen der normalen Arbeitszeit erledigt werden kann, halte ich eine Vergütung der Überstunden durchaus für angemessen. Mal abgesehen davon, dass die sehr langen Dienst- und Bereitschaftszeiten, von denen Kollegen hier gelegentlich berichten, überhaupt nicht zumutbar sind. Wenn nicht mal acht Stunden Nachtruhe gewährleistet sind, sehen ich nicht, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen ist.
§10 ADO NRW
[...] Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste)
Mitwirkung bedeutet nicht, dass man selbst auch fährt. Ich wirke selbstverständlich bei der Vorbereitung solcher Fahrten mit. Ich fahre nur nicht.
Aber da steht nirgend etwas, dass überhaupt Fahrten stattfinden müssen. Genau so, wie es keine Verpflichtung zur Veranstaltung von Schulfesten gibt, oder? Und bist du sicher, dass alle Lehrer außerunterrichtlichen Schulsport anbieten? Was ist denn mit denen, die das nicht tun? Hätten die alle keine Lehrer werden dürfen? Oder willst du sie nur durch die Mangel des Disziplinarrechts drehen? Ich finde es ja schön zu sehen, wie schnell Kollegen bereit sind, einander dienstrechtliche Konsequenzen an den Hals zu wünschen. Ich würde aber mal schauen, ob ich alle Vorschriften brav einhalte, bevor ich zum Stein greife.
Aber gerne, der Schulleiter kann sich gerne auf diesen Passus berufen, wenn er mich anweisen möchte, eine Fahrt unter eigener Teilnahme durchzuführen (hat er bisher nicht). Dann würde ich natürlich nicht einfach nicht fahren, sondern die Weisung remostrieren und sehen, was dabei 'rum kommt. Wenn ich fahren muss, fahre ich. Falls nicht, nicht. Ich sehe jedoch keinen Anlass, in vorauseilendem Gehorsam Fahrten zu planen, die nicht notwendig oder sinnvoll sind.
Achja: ich wäre so fair, meinem Schulleiter auch mitzuteilen, dass ich nicht bereit bin, Kosten für die Reise auszulegen. Ich vergebe keine Kredite, erst recht keine zinslosen, bei denen die Rückzahlungsmodalitäten mich unangemessen benachteiligen.
Stichwort Fahrtenkonzept und Schulkonferenz
Falls wir noch in NRW sind und du dich hierbei auf die Richtlinien für Schulfahrten beziehst (deinen Satzbau empfinde ich da etwas unübersichtlich), so sei klargestellt, dass hierin geregelt ist, wann man fahren darf, nicht wann man muss. Damit eine Fahrt stattfinden kann, muss diese beantragt werden. Der SL prüft dann, ob diese ins Fahrtenkonzept passt. Nur dann darf er sie genehmigen. Eine Regelung, dass Fahrten angewiesen werden können, findet sich dort nicht.
Die Regelung in der Dienstordnung, dass die Teilnahme an fahrten Dienstgeschäft ist, bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der SL nicht sagen kann, der jeweilige Lehrer solle doch ehrenamtlich in seiner Freizeit fahren.