Ärzte und Beihilfe

  • Susannea, mein Beispiel war doch rein fiktiv. Ich habe rein fiktiv angenommen, es würden für alle Lohn- und Gehaltsempfänger in D die gleichen Bedingungen gelten, wie es in einer Bürgerversicherung wäre. In meinem Bundesland ging das mit dem AGAnteil damals definitiv nicht und geht es bis heute meines Wissens nach nicht. Deswegen sind Leute mit chronischen Krankheiten als Beamte auch ziemlich gekniffen. Die PKV nimmt sie nicht und sie zahlen doppelt in der GKV.

  • Arghh (die PKV nimmt sie per Selbstverpflichtung! Ggfs. mit überschaubaren Risikozuschlägen);


    https://www.pkv.de/service/bro…r-beamte-und-angehoerige/


    Gekniffen sind allerdings verbeamtete Referendare, die müssen tatsächlich nicht von der PKV genommen werden (bzw. bei hohem Eintrittsalter in das Referendariat wird das teuer) und müssen den Arbeitgeberanteil bezahlen (einige Bundesländer bieten aber an, das Referendariat im Angestelltenverhältnis zu machen - dann wird natürlich der AG-Anteil an den Sozialversicherungen übernommen)

  • wossen: Meine Aussage bezog sich aufs Ref. Ich hatte eine Mitreferendarin mit Diabetes. Die blieb deswegen in der GKV, weil die PKV ablehnte. Hat den ganzen Anteil selbst getragen.

    Die könnte aber danach mit einer Stelle dann in die PKV, wenn sie das wirklich will, aber ehrlich gesagt ist das bei chronischer Krankheit nicht wirklich zu empfehlen.


    @gingergirl, deine fiktive Antwort (die keineswegs fiktiv klingt) hat aber eben diverse gesetzliche Vorschriften nicht berücksichtigt.

  • In Hamburg würde mir sogar der Arbeitgeberanteil als Beamter bezahlt werden. Habe mir da nie Gedanken gemacht. Bis wann kann man wechseln?

  • Du hättest dich aber genau wie tausende andere Studenten selber studentisch versichern können, das waren bei uns damals irgendwas um die 50 Mark, später Euro. Das ist die letzte Chance um noch rauszukommen und die sollte man sich gut überlegen bevor man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Das müsst ihr ja beantragt haben. Und wie gesagt, die Kinder jetzt bei dem Vater ist vermutlich kein Problem, das mit dem mehr verdient interessiert nur, wenn man über einer gewissen Grenze liegt.
    Ich war übrigens immer in der GKV (bis aufs Ref) und mein Vater immer in der PKV, aber bezahlen musste ich erst ab 20 oder so Beiträge, erst mitten im Studium, vorher war ich immer kostenlos versichert.


    Wo steht, dass ich das nicht getan habe?


    Ich habe nur auf das vorherige geantwortet, dass man nicht immer die freie Wahl hat mit Kindern, zumindest nicht mehr später.

  • dass man nicht immer die freie Wahl hat mit Kindern, zumindest nicht mehr später.

    Man hat bei der Geburt der Kinder immer die freie Wahl, denn Kinder können auch in der GKV sein, ohne das die Eltern das sind!


    Also doch, die Wahl hat man immer, man muss nur auch langfristige Überlegungen dabei berücksichtigen.

    Wo steht, dass ich das nicht getan habe?


    Ich habe nur auf das vorherige geantwortet, dass man nicht immer die freie Wahl hat mit Kindern, zumindest nicht mehr später.

    Mir wurde geantwortet, als ich schrieb, dass einen keiner gezwungen hat in die PKV zu gehen, dass man nicht in die Familienversicherung konnte. Also entweder warst du dann in der GKV studentsich versichert, dann hat dich niemand in die PKV gezwungen oder du warst es nicht, dann bist du freiwillig in die PKV gegangen!

  • Das stimmt so aber doch nicht. Ein Elternteil muss in der GKV sein, damit du es mitversichern kannst. Der GKV-Versicherte muss nicht weniger Verdienst haben als der PKV-Versicherte Elternteil, aber er darf nicht über der Verdienstgrenze sein.


    "Wenn beide Elternteile bereits privat krankenversichert sind, ist das Kind auch automatisch in der privaten Krankenversicherung. Eltern können dann Ihr Kind nicht gesetzlich versichern lassen. Sind beide Eltern dagegen gesetzlich krankenversichert, wird das Kind automatisch mit in die Familienversicherung aufgenommen."


    https://www.merkur.de/leben/ge…ersichern-zr-7347798.html

  • Das stimmt so aber doch nicht. Ein Elternteil muss in der GKV sein, damit du es mitversichern kannst. Der GKV-Versicherte muss nicht weniger Verdienst haben als der PKV-Versicherte Elternteil, aber er darf nicht über der Verdienstgrenze sein.

    Du willst es ja nicht mitversichern lassen, sondern kannst es dann alleine versichern, aber nicht kostenlos, geht evtl. aber erst später, aber es geht.


    Nur wenn der in der PKV über der Verdienstgrenze ist, interessiert, wer mehr verdient und auch das gibt nur an, ob kostenlose Versicherung möglich ist, nicht welche möglich ist, es sind immer beide möglich!


    Also doch, es stimmt genau so, sie ist ganz alleine freiwillig in die PKV gegangen, denn als Student hat man dann die Wahl egal wie die Eltern versichert sind!

  • An hat auch als privat versicherte Eltern die Möglichkeit ein Kind (natürlich kostenpflichtig) in der GKV zu versichern.
    Mein eines Kind sollte aufgrund einer Behinderung in der PKV nämlich nicht genommen werden. Der Vertreter schlug mir dann vor, mich und ein Kind privat und das andere gesetzlich zu versichern. Habe ich natürlich nicht gemacht, sondern alle gesetzlich - das ist nämlich eine solidarische Gemeinschaft . Und ich finde es ok, dass man nicht einfach wechseln hin und her wechseln kann, wenn es aufgrund von Teilzeit oder Familie auf einmal passt. Das GKV System funktioniert nämlich nur, wenn es auch gut verdienende Mitglieder hat.
    Ich zahle seit Jahren einen hohen Beitrag , weil ich Vollzeit arbeite. Es ist schade, dass der Dienstherr nichts dazu gibt. Aber an sich ist das System richtig , dass einkommensstarke die Schwachen mittragen.

  • Du willst es ja nicht mitversichern lassen, sondern kannst es dann alleine versichern, aber nicht kostenlos, geht evtl. aber erst später, aber es geht.
    Nur wenn der in der PKV über der Verdienstgrenze ist, interessiert, wer mehr verdient und auch das gibt nur an, ob kostenlose Versicherung möglich ist, nicht welche möglich ist, es sind immer beide möglich!


    Also doch, es stimmt genau so, sie ist ganz alleine freiwillig in die PKV gegangen, denn als Student hat man dann die Wahl egal wie die Eltern versichert sind!


    Ich bin erst im Ref in die PKV gegangen.
    Ich war in meiner Jugend privat versichert, da beide Eltern privat. Dann ging ich in die Ausbildung, war GKV versichert. Und dann wurde meine Mutter arbeitslos - Wechsel in die GKV und ich konnte dann nicht in ihre Familienversicherung. Darum ging es mir. Da wurde nun irgendwie viel reininterpretiert.


    Ich habe dadurch nur gelernt (habe auch nur! meine Erfahrung wiedergegeben). Klar kann man entscheiden, welche Versicherung jemand nimmt, aber die kostenlose Familienversicherung fällt weg.

  • Klar kann man entscheiden, welche Versicherung jemand nimmt, aber die kostenlose Familienversicherung fällt weg.

    Aber genau nur darum ging es, dass man die Wahl hat, dass GKV nicht immer gleich kostenlose Familienversicherung ist, ist ja wohl klar und oft geschrieben worden..

  • Vielleicht bin ich naiv - wenn ich krank wäre, gehe ich einfach zu irgendeinem Arzt ins Sprechzimmer. Da kann ich dann mit meiner privaten Kasse wedeln, falls ich das möchte. Aber auch sonst bezweifel ich, dass ein Arzt einen Patienten aus dem Wartezimmer wegschickt.

    Ich musste ca. eineinhalb Jahre nachdem ich hier her gezogen bin, das erste Mal krank geschrieben werden und machte mich mit grippalem Infekt morgens auf die Suche. Ich wurde selbst nach Hinweis, dass ich Privatpatient bin, wieder weg geschickt: Aufnahmestopp, privat oder nicht spielt keine Rolle. Am Ende habe ich einen Arzt gefunden, dessen Praxis 10 km weit weg ist. Und das in einer Großstadt.


    Ich beobachte übrigens auch, dass die Bevorzugung von Privatpatienten abnimmt. Ich sitze im Wartezimmer genau so lange, wie der Kassenpatient. Möglicherweise ist das eines der Ergebnisse der öffentlich geführten Debatte über Zweiklassenmedizin. Ärzte sehen sich dem Druck von Bewertungsportalen im Internet ausgesetzt.


    Bei Terminvergaben von Fachärzten kann ich nicht mitreden, hatte ich noch nicht, seit ich privat versichert bin.

  • In Hamburg würde mir sogar der Arbeitgeberanteil als Beamter bezahlt werden. Habe mir da nie Gedanken gemacht. Bis wann kann man wechseln?

    Soweit ich weiß, gilt das nur für neue Verbeamtungen. Wer einmal in der PKV/Beihilfe ist, kann nicht wechseln.

Werbung