unangekündigte Beurteilungsbesuche in Schwangerschaft

  • In eine e-Klasse würde ich als Schwangere allerdings auch nicht wollen. Eine schwangere Kollegin bestand darauf, keine Aufsichten mehr führen zu müssen und den Sportunterricht hat sie auch abgegeben, also die Stunden getauscht mit einer Kollegin und in deren Klasse irgendetwas anderes unterrichtet. Wie das genau rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

    In Berlin keine Klassen mit gewalttätigen Schülern (ähm, frag mich nicht, welche dann noch wirklich gehen, das schränkt doch sehr ein), keine Pausenaufsichten (in Brandenburg auch nicht) und Sportunterricht nur wenn die Lehrerin dies möchte, Schwimmunterricht gar nicht mehr.


    Also es ist eh schon viel ausgeschlossen, so dass nicht viel übrig bleibt und das ohne diverse Ärzte abklappern zu müssen

  • Ja, die Freundin einer Kollegin war bei 3 Gynäkologen, damit sie ein BV bekam...


    Eine andere Kollegin drohte dem SL sie würde ein BV erwirken, wenn sie eine Klasse mit Flüchtlingen bekäme und schwanger würde.

    Und das blieb ohne Folgen ?

  • Und das blieb ohne Folgen ?

    auf was davon beziehst du dich?
    Ersteres hat sie nur Ihrer Freundin erzählt, bestimmt nicht der Schulleitung.


    Letzteres dienstrechtlich ja. Sie hat keine solche Klasse bekommen, wurde auch schwanger, hat entbunden, aber was nach der EZ dann für Folgen kommen (ob dann ihre Wünsche immer erfüllt werden oder ihr bei anderen Sachen entgegengekommen wird) keine Ahnung.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich bin aktuell auch schwanger (17. SSW) und froh - nach der Bestimmung aller Titter etc. vom BAD - weiterarbeiten zu können. Arbeite an einer Förderschule ES (emotionale und soziale Entwicklung) und bei uns ist es gar nicht mal so unüblich ein Beschäftigungsverbot aufgrund der "besonderen" Schülerschaft zu bekommen. Ca. die Hälfte meiner bisher schwanger gewordenen Kolleginnen ist quasi nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr erschienen, die andere Hälfte tut alles dafür, um vom BAD kein Beschäftigungsverbot zu erhalten und bis zum Mutterschutz arbeiten zu gehen. Bei all dem sind natürlich Kolleginnen ausgenommen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme ein BV bekommen haben; die haben da ja idR keinen Einfluss drauf gehabt.

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