Guten Morgen und frohe Weihnachten!
Ich werde aus dem Vorgaben zur Genehmigung von Kuren nicht ganz schlau.
Muss die Kur komplett in den Ferien liegen, wie hier beschrieben: https://www.nlbv.niedersachsen…._2711f_Stand_04.2016.pdf
Auf schure.de finde ich zum Rd. Erl. d. MK v. 03.12.1996, SVBl. 1997, S. 32
dass dieser abgelaufen sei.
http://www.schure.de/aa/2041101/0207010.htm
Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen, wäre es natürlich besser, wenn nur eine Woche der Kur in den Ferien liegen würde.