Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgender hypothetischer Fall.
Eine verbeamtete Kollegin aus SLH arbeitete seit Jahren Teilzeit mit 19 Wochenstunden. Die Schulleitung gestaltete die Unterrichtsverteilung in einem Jahr so, dass der Kollegin insgesamt 2,5 Unterstunden entstanden. Die Kollegin wird nicht um ihr Einverständnis gebeten und hätte gerne, wie vom Dienstherrn aus Kiel bewilligt, genau 19 Wochenstunden gearbeitet. Sie hat also ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, diese wurde duch die Unterrichtsverteilung der Schulleitung aber lediglich nicht abgerufen.
Diese 2,5 Unterstunden wurden trotzdem ins nächste Schuljahr übertragen.
Schulintern ist geregelt, dass Teilzeitkräfte unter 20 Stunden einen freien Tag bekommen und dies ist einer der tragenden Gründe für die Beantragung der Teilzeit mit 19 Stunden. Den freien Tag hat die Kollegin auch in dem Jahr mit 2,5 Unterstunden Überhang zunächst erhalten, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schulleitung ihr zur (teilweisen) Tilgung der Unterstunden weitere Kurse gab für einen Zeitraum von mehreren Wochen. Davon lagen (nur) 2 Stunden, genau an ihrem freien Tag, für den sie deshalb extra kommen musste und der eigentliche Grund für die Teilzeit dadurch nicht mehr zum Tragen kam.
Dadurch konnten von den 2,5 Unterstunden auch nur eine Unterstunde insgesamt abgebaut werden, obwohl die Kollegin darum bat, dass alle Unterstunden in dem Jahr getilgt werden sollen, zumal sie ja nun eh extra an ihrem freien Tag kommen muss.
Die Schulleitung hat wiederrum 1,5 Unterstunden ins neue Schuljahr übertragen.
Die Kollegin interessiert, ob dieses unfreiwillige Umgehen ihres freien Tages und der Übertrag von einmal 2,5 und einmal 1,5 Stunden, bzw. überhaupt die Beschäftigung mit Unterstunden gegen den Willen, rechtens ist. Sie hätte gerne eine unverbindliche Einschätzung von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, bevor sie Rechtsbeistand suchen wird.
Vielen Dank!
Dancing Needle