Hallo zusammen,
eine Schülerin hat heute einen Teil ihrer Klausur mit Bleistift ausgefüllt.
Bin ich verpflichtet, dies mit 0 Punkten zu bewerten? Oder kann ich das
so bewerten, wie ich möchte?
Und steht im Schulgesetz (NDS) konkret, welche Stifte benutzt werden müssen? Habe selber nichts dazu gefunden..
Vielen Dank.