2/3 im Bundestag UND Bundesrat. In der aktuellen Parteiensituation in Deutschland ändert man da gar nichts mehr schnell, denn die Oppositionsparteien im Bundestag sind ja in diversen Ländern mit an der Regierung beteiligt. Artikel 1 und 20 lässt sich gar nicht ändern - und allein aus Artikel 1 lassen sich unzählige Rechte ableiten. Bei anderen Dingen halte ich 2/3 in beiden Kammern für legitim.
Genau. Ich wusste das nicht mehr so detailgenau und hab's daher lieber etwas vorsichtig formuliert.
Es gibt einige Teile, die sich nicht verändern lassen, die aber doch eher so allgemein sind, wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, dass sie im Streitfalle der Auslegung durch das Verfassungsgericht bedürfen. Abgesehen also davon, dass das GG nicht "sakrosankt", also veränderbar in weiten Bereichen ist, kommt dann auch noch mindestens im Streitfalle die Interpretation durch das BVerfG hinzu. Auch das kann sich im Laufe der Zeit ändern, je nach Zusammensetzung dieses Gremiums.
Ich bin übrigens nicht dagegen.