Das wird nicht funktionieren.
Wie oben geschrieben: der Schulleiter kann den Schulverweis ad hoc aussprechen. Dann muss zum nächstmöglichen Termin eine Klassenkonferenz einberufen werden. Das könnte wohl der Schulleiter - definitiv kannst du es. Du hättest also, als deine Schulleiterin dir den Schrieb gab, sagen können "Ich berufe jetzt wie vorgesehen eine Klassenkonferenz ein. Dann beratschlagen wir darüber." Das hast du bisher auch noch nicht gemacht.
Der Vorschlag mit dem Remonstrieren würde daher dem Schulgesetz nach nichts bringen. Schulleiterins Vorgesetzte würde dich dann fragen, warum du die Klassenkonferenz nach dem Inkenntnissetzen durch die Schulleiterin nicht einberufen hast. Zu recht.
kl. gr. frosch
P.S.: Zur 2. Frage - ja, könntest du.
ZitatBeamt*innen und Angestellte haben das Recht auf Remonstration, Beschwerde oder Klage, wenn eine dienstliche Anweisung gegen das Gesetz verstößt.
Aber in diesem Fall nicht.