Klassenlehrer - kann man verpflichtet werden?

  • Guten Abend,
    als Neuling freue ich mich sehr, dass es dieses Lehrerforum gibt!


    Ich habe Folgende Frage:


    Kann ich als Lehrer von der Schulleitung verpflichtet werden, im kommenden Schuljahr eine Klassenleitung zu übernehmen?


    Ich leite schon seit einigen Jahren Klassen und möchte keine Klassenleitung mehr übernehmen.
    Gibt es irgendwo Gesetzestexte dazu? Paragraphen?
    Kann mich der Schulleiter dazu zwingen? Dienstverpflichten?


    ich habe schon nach antworten gesucht, bin aber nicht fündig geworden.


    Danke für hilfreiche antworten!
    Mats

  • Wenn du ein Kernfach unterrichtest, ist das ganz normal.
    Leb damit, es gehört zu deinem Job.
    Natürlich kannst du "Wünsche" äußern, aber ob diese erfüllt werden können, hängt von vielen Faktoren, zB davon, wie viele entsprechend befähigte Lehrer ihr im Kollegium habt, ab.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Kann je nach Bundesland verschieden sein, aber das gehört zu den normalen Dienstaufgaben einer Lehrkraft.


    NRW: ADO $18


    Klassenlehrerin, Klassenlehrer
    (1) Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer.
    Dieseoder dieser soll im besonderen Maße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler der Klasse hinwirken.


    Jetzt kannst Du natürlich mal schauen, was "im Benehmen" heißt.

  • Mh,
    das kann ich nachvollziehen....dass es zu den normalen Aufgaben eines Lehrers gehört,
    aber ich möchte eine stichhaltige Begründung (Gesetz?) haben, wenn der Schulleiter mich fragt und ich ablehnen möchte.



    MfG
    Mats

  • Ich reiche dann dazu mal einen Auszug aus Wikipedia (ist ja nicht die beste Quelle, aber naja...)


    "Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen."


    Also ja, er darf es wohl auch ohne Einverständnis anordnen.

  • "NRW: ADO $18



    Klassenlehrerin, Klassenlehrer
    (1) Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer.
    Dieseoder dieser soll im besonderen Maße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler der Klasse hinwirken.



    Jetzt kannst Du natürlich mal schauen, was "im Benehmen" heißt."


    Tja, was heißt "im Benehmen"?
    im Einvernehmen... oder?


    MfG
    Mats

  • Siehe Post Nr5. Der SL darf es anordnen.

  • Siehe Post Nr. 7

    • Offizieller Beitrag

    für mich käme noch ADO Paragraph 12 in Frage.



    Zitat

    (1) Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung erworben haben, sowie in außerunterrichtlichen Angeboten, für die vom Land zusätzliche Lehrerstellenanteile bereitgestellt werden. Über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG). Einsatzwünsche von Lehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.

    Diese Aussage impliziert aus meiner Sicht auch, dass der Lehrer nicht nur nicht auf eine bestimmte Klasse bestehen Kann, sondern auch nicht auf "Keine Klasse", da auch dies eine "bestimmte" Klasse ist. Irgendwie.


    KL. gr. Frosch

  • ADO §17 zählt selbst für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte die Möglichkeit auf, sie zur Klassenleitung zu Verpflichten.
    Mach deinen Job...

  • Ich finde die Frage etwas absurd: Natürlich kannst du verpflichtet werden! (s. obige Posts).


    Und: Wer soll den Job denn sonst machen? Entweder hat deine Schule gar nicht genug andere Lehrer, die das machen könnten (z.B. bei Doppelbesetzungen) oder es müssen sonst immer die gleichen machen. Wieso sollten denn deine Kollegen übermäßig belastet werden, während du dich fein raushältst? Mit welcher Begründung solltest du solche Sonderrechte bekommen? Denn es ist ja schon ein ordentlicher zeitlicher Aufwand, den man da hat. Ich glaube nicht, dass deine Kollegen da alle scharf drauf sind, genauso wenig wie du wohl.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Anna Lisa

    Wieso sollten denn deine Kollegen übermäßig belastet werden, während du dich fein raushältst?


    Zitat von Mats


    Ich leite schon seit einigen Jahren Klassen und möchte keine Klassenleitung mehr übernehmen



  • Ich leite schon seit einigen Jahren Klassen und möchte keine Klassenleitung mehr übernehmen.

    Ich hoffe auf Entspannung, indem ich im nächsten Schuljahr freiwillig KV mache. :angst: Mal sehen, wie es wird. Hab ich schon mal 2 Jahre, aber damals in einem anderen Bundesland....

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