Hallo,
Hat jemand schon mal Sonderurlaub eingereicht nach § 33
Urlaub aus persönlichen Anlässen in Der
Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit,
Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
(Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW): https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&vd_back=N812&sg=0&menu=1
7. Schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistigeroder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr
Ich bin zwar in EZ, aber total erkältet und gerade fällt es mir schwer den Großen in den Kindergarten zu bringen und mich den Ganzen Tag ums Baby zu kümmern.
Das Baby hat auch etwas Schnupfen, aber nicht so, dass ich mit ihr zum Arzt gehen würde, mein Arzt ist hingegen direkt um die Ecke.
Mich krank schreiben wäre halt einfacher und gerechtfertigter. Geht das durch? Mein Mann ist kein Lehrer, aber Landesbeamter in NRW.