Ein Schüler in Sachsen klagte gegen die sogenannten Kopfnoten auf seinem Bewerbungszeugnis und bekam Recht, allerdings nur insofern, weil die Kopfnotenvergabe - so habe ich es verstanden - in Sachsen nicht gesetzlich geregelt ist. So hat also Sachsen erklärt, dass man an den Kopfnoten / Verhaltensnoten festhalte wolle. Ich finde das gut und richtig so. Ich halte die Bewertung der sozialen Kompetenzen für mindestens gleichrangig wichtig wie die Bewertung der fachlichen Kompetenzen / Leistungen.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zeigte sich derweil von den Kopfnoten überzeugt. «Es gibt aus meiner Sicht viele Gründe, dass wir auch die Sozialkompetenz von Schülerinnen und Schülern mitbeurteilen», sagte der Regierungschef. Schule sei nicht nur zur Wissensvermittlung da, sondern habe auch einen Erziehungsauftrag. Ein Oberschüler hatte auf Entfernung der Noten aus dem Zeugnis der 9. Klasse geklagt, mit dem er sich bei Unternehmen um eine Ausbildung nach dem Realschulabschluss bewerben will. dpa