Alles anzeigenIm Schreiben heißt es dazu:
"möchten wir darauf hinweisen, dass ein Anspruch [...] wegen nachteiliger Steuerprogressionswirkung rechtlich nicht besteht.
[...]
Da der Steuersatz mit steigenden Bezügen gleichfalls ansteigt, sind z.B. die auf die Nachzahlung entfallenden Steuerabzüge höher als der Steuerabzug für die laufenden Bezüge."
Bei meinen Abrechnungen im betreffenden Zeitraum wurden mir 6 - 25 % abgezogen.
Bei der Rückzahlung wurde mir für die nachgezahlten "Absenkungsbeträge" 44 % abgezogen.
Ich kenne mich nicht gut aus mit Steuern. Geht das mit rechten Dingen zu?
Mittlerweile hat sich das wieder etwas relativiert. Ich habe die Auskunft vom BLV bekommen, dass die Nachzahlung nach der Fünftelungsregel behandelt wird, d.h. wir werden über den Lohnsteuerjahresausgleich der nächsten fünf Jahre Einiges der zu viel gezahlten Steuern zurückbekommen. Ich werde da trotzdem ganz genau nachrechnen, was dann am Ende übrig bleibt...