Ich bin im Schuljahr 2011/2012 eingestellt worden. Für mich sieht es sehr schlecht aus, oder?
Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig :-)
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Ich bin im Schuljahr 2011/2012 eingestellt worden. Für mich sieht es sehr schlecht aus, oder?
Ich glaube, dass Du das Geld für das Jahr 2013 noch zurückbekommst.
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So verstehe ich das auch.
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Vielen Dank!
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Heute kam der Bescheid vom LBV über die Auszahlung mit den Bezügen für April 2019.
Jetzt erfolgt also zeitnah eine größere Zahlung.Beigefügt sind mehrere Seiten über die steuerliche Würdigung etc..
Darin steht ua.: "Die Nachzahlungen erfolgen nicht nur, soweit die Ansprüche auf § 23 LBesGBW in der vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2017 geltenden ausgeweiteten Fassung beruhen, sondern auch, soweit noch der frühere Absenkungssatz von 4 Prozent für die Jahre ab 2013 Anwendung fand."
Ich muss jetzt noch prüfen, ob tatsächlich es mit meinen Rechnungen übereinstimmt. Das LBV hat vorsorglich bereits ein Antragsformular mitgesandt, falls man es anders sieht.
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Ich werde, laut dem Schreiben der LBV, auch eine Nachzahlung für das Jahr 2012 erhalten.
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Danke für den Hinweis. Ich habe eben gleich mal geschaut. Tatsächlich erhalte ich im April Geld. Die steuerlichen Abzüge auf die Summe der gezahlten Eingangsbesoldung hat es aber in sich!
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Ich habe mal nachgerechnet. Bei mir sind es ca. 4800€ brutto. Es fehlen allerdings die Zahlungen für Sept.-Dez. 2011. Außerdem wurde das mit einem Lohnsteuersatz von knapp 39% besteuert; damals wurde ich mit 21% besteuert. Es bleiben knapp 2700€; damals wären das knapp 3800€ gewesen. Ich werde da auf alle Fälle reklamieren... Mir stünden 1100€ mehr zu. Von Verzugszinsen, Inflationsausgleich, etc. mag ich gar nicht sprechen...
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Hallo,
heißt das, dass auch die Leute mit den 4% wirklich Geld zurück bekommen? Ich war 2012-2015 betroffen. Man bekommt es für die vollen drei Jahre zurück?
Gruß
Tanis -
Hallo,
heißt das, dass auch die Leute mit den 4% wirklich Geld zurück bekommen? Ich war 2012-2015 betroffen. Man bekommt es für die vollen drei Jahre zurück?
Gruß
TanisDu müsstest die Gehaltsmitteilung bekommen haben. Einfach nachgucken. Ich war von den 4% betroffen und hab was bekommen. Wenn auch lächerlich wenig.
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Hallo,
heißt das, dass auch die Leute mit den 4% wirklich Geld zurück bekommen? Ich war 2012-2015 betroffen. Man bekommt es für die vollen drei Jahre zurück?
Gruß
TanisIch werde laut dem Schreiben der LBV alles aus 2012 bis 2015 zurückbekommen. Wird bei Dir vermutlich nicht anders sein.
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Warum 2012?
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Für 2012 erhält man nur etwas, wenn 2015 schriftlich Widerspruch eingelegt wurde. Ansonsten erhalten alle betroffenen bis 2013 zurück die Rückzahlung.
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Und wo steht das?
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Und wo steht das?
Im Schreiben des LBV steht:
Zitat von LBVFür die Jahre 2012 und früher erfolgen Nachzahlungen, wenn diese rechtzeitiginnerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wurden (vgl. § 6 LBesGBW, für2012 müsste z.B. bis 31.12.2015 ein Antrag gestellt worden sein) und hierübernoch nicht bestands- oder rechtskräftig entschieden worden ist.
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Versteht jemand diese steuerrechtliche Anmerkung bzgl. der Fünftelungsregel?
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Versteht jemand diese steuerrechtliche Anmerkung bzgl. der Fünftelungsregel?
Sagt aus, dass diese Rückzahlungen nicht nach dem (für uns günstigeren) gängigen/regulären Lohnsteuersatz versteuert wurden, sondern als "Sonderzahlung" mit dem dafür eigenen Steuersatz. Dies macht daher auch rund 40% Steuerabzug aus.
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Dann Widerspruch einlegen, am besten über den Verband
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Dann Widerspruch einlegen, am besten über den Verband
Warum einen Widerspruch einlegen? Kriegt man bei der nächsten Steuererklärung nicht mehr zurück?
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Ich habe mal nachgerechnet. Bei mir sind es ca. 4800€ brutto. Es fehlen allerdings die Zahlungen für Sept.-Dez. 2011. Außerdem wurde das mit einem Lohnsteuersatz von knapp 39% besteuert; damals wurde ich mit 21% besteuert. Es bleiben knapp 2700€; damals wären das knapp 3800€ gewesen. Ich werde da auf alle Fälle reklamieren... Mir stünden 1100€ mehr zu. Von Verzugszinsen, Inflationsausgleich, etc. mag ich gar nicht sprechen...
Im Schreiben heißt es dazu:"möchten wir darauf hinweisen, dass ein Anspruch [...] wegen nachteiliger Steuerprogressionswirkung rechtlich nicht besteht.
[...]
Da der Steuersatz mit steigenden Bezügen gleichfalls ansteigt, sind z.B. die auf die Nachzahlung entfallenden Steuerabzüge höher als der Steuerabzug für die laufenden Bezüge."Bei meinen Abrechnungen im betreffenden Zeitraum wurden mir 6 - 25 % abgezogen.
Bei der Rückzahlung wurde mir für die nachgezahlten "Absenkungsbeträge" 44 % abgezogen.
Ich kenne mich nicht gut aus mit Steuern. Geht das mit rechten Dingen zu?
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