Hallo zusammen,
wie einige von euch mitbekommen haben, gab es vor Kurzem ein Gerichtsbeschluss zur abgesenkten Eingangsbesoldung.
Nun, verstehe ich nicht ganz, was es mit der dreijährigen Verjährung auf sich hat. Die Besoldung für betroffene Beamte und Richter sollen nachgezahlt werden, sofern die Forderungen nicht verjährt sind. Nach Angaben des Ministeriums soll bis einschließlich 2015 nachgezahlt werden.
Mein Problem ist, dass ich eine abgesenkte Eingangsbesoldung (4%) von 01.09.2012 bis 31.08.2015 bekommen habe. Rein theoretisch wäre die Zeit von 01.09.2012 bis 31.12.2014 verjährt. Allerdings habe ich am 21.12.2015 ein Widerspruch (Mustervorlage von der BLV) bei der LBV eingelegt und eine Bestätigung erhalten. In der Bestätigung heißt es auch: "Wir werden die Einrede der Verjährung nicht erheben."
Bedeutet das, dass ich ab dem Widerspruch alle Nachzahlungen drei Jahre Rückwirkend erhalten darf?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Azami