Nachdem immer mehr Verwirrung herrscht und es emotionale Diskussionen gibt: Was genau bedeutet der Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion in NRW für das Gymnasium genau?
Zieldifferenter Unterricht soll nun doch in der Regel nicht mehr an Gymnasien erteilt werden, auch wenn einige Gymnasien sich darauf bereits eingestellt hatten bzw. die bereits durchgeführt haben - richtig? Ausnahme ist, wenn der Schulträger einen solchen Gemeinsamen Unterricht mit zieldifferentem Unterricht für nötig hält oder aber die Schulkonferenz in Folge eines Beschlusses vorschlägt, Ort des Gemeinsamen Lernens zu sein.
Aber es ist doch so, dass ein Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf, der eine Gymnasialempfehlung hat, weiterhin z.B. im Rahmen der Einzelintegration an einem Gymnasium aufgenommen werden kann oder muss? Oder?