Gymnasium und Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion in NRW

  • Nachdem immer mehr Verwirrung herrscht und es emotionale Diskussionen gibt: Was genau bedeutet der Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion in NRW für das Gymnasium genau?
    Zieldifferenter Unterricht soll nun doch in der Regel nicht mehr an Gymnasien erteilt werden, auch wenn einige Gymnasien sich darauf bereits eingestellt hatten bzw. die bereits durchgeführt haben - richtig? Ausnahme ist, wenn der Schulträger einen solchen Gemeinsamen Unterricht mit zieldifferentem Unterricht für nötig hält oder aber die Schulkonferenz in Folge eines Beschlusses vorschlägt, Ort des Gemeinsamen Lernens zu sein.


    Aber es ist doch so, dass ein Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf, der eine Gymnasialempfehlung hat, weiterhin z.B. im Rahmen der Einzelintegration an einem Gymnasium aufgenommen werden kann oder muss? Oder?

  • Nee, eben. Aber ich habe heute bei Kollegen anderer Schulen mitbekommen, dass sie ganz entsetzt waren, alles sei umsonst gewesen. Und da habe ich mich gefragt, ob ich was verpasst habe, da ja das zielgleiche Unterrichten noch immer möglich ist.

  • Moin!


    Uns wurde es letztens so erklärt: Ab dem nächsten Schuljahr gibt es Standortschulen, die für die Inklusion zuständig sind. Diese Schulen werden natürlich vorher nicht gefragt. Zieldifferente Inklusion zukünftig nur noch in der Sek 1. Ihr könnt aber Folgendes tun, wenn ihr als Gymnasium weiterhin zieldifferent beschulen möchtet:


    "... die Schulkonferenz des Gymnasiums der Schulaufsichtsbehörde [kann] aufgrund eines Beschlusses nach § 65 Absatz 2 Nr. 8 SchulG
    [vorschlagen], Gemeinsames Lernen mit zieldifferentem Unterricht an der Schule einzurichten."
    Aus dem Schreiben des Ministeriums für Schulen und Bildung NRW vom 15. Oktober 2018
    https://www.schulministerium.n…stem/Inklusion/index.html


    LG

  • Macht eh kein Gymnasium. Ich fand das sowieso schon lächerlich, wie die Gymnasien (und auch Realschulen) sich aus der Inklusion rausgezogen haben mit den abstrusesten Begründungen. Aber wenn doch mal ein Schüler mit Förderbedarf aufgenommen wurde, gab es gleich n dreiseitigen-Jubelartikel in der örtlichen Zeitung.

  • Macht eh kein Gymnasium. Ich fand das sowieso schon lächerlich, wie die Gymnasien (und auch Realschulen) sich aus der Inklusion rausgezogen haben mit den abstrusesten Begründungen. Aber wenn doch mal ein Schüler mit Förderbedarf aufgenommen wurde, gab es gleich n dreiseitigen-Jubelartikel in der örtlichen Zeitung.

    meinst du zielgleiche Inklusion? Da sind mir viele Gymnasien im Umkreis bekannt, die das machen. Und manche haben sogar die Ehre, hin und wieder einen Sonderpädagogen sehen zu dürfen.

  • ....
    Aber es ist doch so, dass ein Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf, der eine Gymnasialempfehlung hat, weiterhin z.B. im Rahmen der Einzelintegration an einem Gymnasium aufgenommen werden kann oder muss? Oder?

    Ja, das ist so. Er hat nur kein Anrecht auf ein bestimmtes Gymnasium. Er kann aber im Rahmen der Einzelintegration auch an jedem Gymnasium beschult werden, wenn er einen Platz bekommt, er muss sich da dann ganz normal anmelden wie alle anderen auch. Man sollte den Eltern nur deutlich machen, dass Einzelintegration eben auch bedeutet, dass an dieser Schule dann in der Regel nur wenig oder keine Sonderpädagogen sind und dass die Bedingungen ggf. anders sind, als an der Schule, die das Schulamt vorgeschlagen hat.


    Uns wurde darüber hinaus erklärt, dass Gymnasien in der Regel nur zielgleiche Kinder aufnehmen mit folgenden Ausnahmen:
    a) Das Gymnasium möchte zieldifferente Kinder aufnehmen (weil es sich vielleicht auch schon auf den Weg im Zuge der Inklusion gemacht hat)
    b) Es gibt in der Kommune schlichtweg keine andere weiterführende Schule. Dann müssen auch Gymnasien zieldifferente Kinder aufnehmen.


    LG

  • Ja, das ist so. Er hat nur kein Anrecht auf ein bestimmtes Gymnasium. Er kann aber im Rahmen der Einzelintegration auch an jedem Gymnasium beschult werden, wenn er einen Platz bekommt, er muss sich da dann ganz normal anmelden wie alle anderen auch. Man sollte den Eltern nur deutlich machen, dass Einzelintegration eben auch bedeutet, dass an dieser Schule dann in der Regel nur wenig oder keine Sonderpädagogen sind und dass die Bedingungen ggf. anders sind, als an der Schule, die das Schulamt vorgeschlagen hat.
    Uns wurde darüber hinaus erklärt, dass Gymnasien in der Regel nur zielgleiche Kinder aufnehmen mit folgenden Ausnahmen:
    a) Das Gymnasium möchte zieldifferente Kinder aufnehmen (weil es sich vielleicht auch schon auf den Weg im Zuge der Inklusion gemacht hat)
    b) Es gibt in der Kommune schlichtweg keine andere weiterführende Schule. Dann müssen auch Gymnasien zieldifferente Kinder aufnehmen.


    LG

    Ja, so habe ich es auch verstanden. Danke!

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