Hallo liebe Teilnehmer,
ich habe eine Frage an euch und hoffe auf eure Hilfe bzw. eure Ratschläge. Meine Situation sieht folgenderweise aus:
ich komme ursprünglich aus dem nicht EU-Staat, wohne seit 2,5 Jahren in Deutschland und habe hier in Deutschland Master in Fächern "Deutsch und Sozialwissenschaften" studiert. Ich habe in meinem Land schon als Lehrerin gearbeitet und würde gerne es weiter machen. Ich habe aber leider kein Lehramtsstudium...
Ich habe mich erfolgreich an einer Schule Sek.I in NRW beworben und will berufsbegleitend eine Lehrerausbildung nachholen, die sich nach der „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ (OBAS) richtet.
Im September 2018 fand das positive Prognosegespräch mit dem Schulleiter der Schule und dem Seminarleiter statt, bei dem neben der wissenschaftlichen Qualifikation auch meine persönliche Eignung zum Lehrerberuf sowie perfekte Deutschkenntnisse festgestellt wurden. Nach dem Eignungsüberprüfungsverfahren für eine berufsbegleitende Ausbildung OBAS hat meine Schule von der Bezirksregierung eine positive Bestätigung bekommen, dass eine Ausbildung in zwei Fächern - Deutsch und Sozialwissenschaften - erfolgversprechend ist, darf aber erst von November 2020 bis November 2022 gemacht werden, weil mir noch die zweijährige Berufserfahrung nach dem deutschen Masterhochschulabschluss fehlt und meine Lehrererfahrung aus meinem Heimatland nicht anerkannt werden kann. Die Schule, an der ich mich als Vertretungslehrerin mit "OBAS-Option" beworben habe, hat mir angeboten, dass ich in den nächsten zwei Jahren an ihrer Schule diese 2-jährige Berufserfahrung sammeln und als Vertretungslehrerin bleiben darf.
Deswegen habe ich ursprünglich erstmal einen befristeten Arbeitsvertrag bis November 2020 bekommen.
Vor kurzem hat sich aber die Bezirksregierung erneut gemeldet und nach meinem Aufenthaltstitel gefragt... Als Ausländer hat man natürlich erstmal eine befristete Aufenthaltserlaubnis und erst nach 5 Jahren Aufenthalt darf man eine unbefristete beantragen. Meine Aufenthaltsgenehmigung läuft in paar Monaten aus und die wird automatisch verlängert, weil ich mit einem deutschen Bürger verheiratet bin und in Deutschland bleiben darf. Nun bekam ich von der Bezirksregierung ein Anschreiben, dass ich meine Unterrichtsgenehmigung hier in Deutschland nur bis zu dem Datum habe, was auf dem Aufenthaltstitel steht, und dass ich OBAS mit meinem befristetem Aufenthaltstitel in 2 Jahren nicht machen darf, denn laut Bezirksregierung werden alle OBAS-Absolventen dauerhaft in den Schuldienst des Landes mit einem Dauerarbeitsverhältnis übernommen. "Und wie darf bzw. kann ich übernommen werden, wenn ich eine befristete Aufenthaltserlaubnis habe??", so Bezirksregierung...
Das Interessanteste ist, dass ich nach Abschluss von OBAS schon die unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben werde, da ich mich schon mehr als 5 jahre in D. zu der Zeit befinden werde. Und vor allem steht es in den Voraussetzungen für OBAS nichts, was meine Situation angeht. Dort steht nur, dass ausländische Zeugnisse der Anerkennung bedürfen und dass ausländische Bewerber über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen sollen. Über unbefristete Aufenthaltserlaubnis steht im OBAS-Gesetz gar nichts...
Wenn jemand von euch schon so was kennt oder gehört hat, meldet euch bitte oder gebt mir bitte Tipps, wie ich vorgehen soll. Vielen Dank im voraus.
P.S. Antrag auf Visumsverlängerung habe ich schon beim Ausländeramt gestellt. Hoffentlich wird auch mein Arbeitsvertrag verlängert... Ich brauche doch für OBAS 2 Jahre Berufserfahrung...
LG