Versetzung nach Teilzeit in Elternzeit möglich?

  • Hallo zusammen,
    ich bräuchte mal euren Rat.
    Zur Situation:


    • Männlich, verheiratet, Kind 5 Monate alt
    • Verbeamtet auf Lebenszeit seit August 2018 in NRW
    • Schulort (Gesamtschule) liegt 62km von meinem Wohnort entfernt
    • Schule bekommt zweiten Standort hinzu der ca. 80km entfernt liegt
    • Fahrzeit aktuell jeden Tag ca. 1h pro Fahrtweg


    Ich möchte mich gerne aus verschiedenen Gründen wohnortnah versetzen lassen. Da dies aber über den normalen Weg sehr schwierig bzw. Vermutlich die 5 Jahre dauern wird überlege ich folgendes:


    Ich könnte ab Februar für mehr als ein Jahr Elternzeit nehmen, also min. 366 Tage und soweit ich informiert bin könnte ich in Teilzeit weiter arbeiten. Maximal eine 3/4 - Stelle glaube ich.
    Besteht nach diesem Jahr Elternzeit und arbeiten in Teilzeit der Anspruch auf eine wohnortnahe Versetzung?
    Laut dem Personalrat ja, im Netz habe ich unterschiedliche Dinge dazu gelesen.
    Wenn das ginge wäre es für mich definitiv eine denkbare Option!


    Wie ginge man dann am besten vor? Einen normalen Versetzungsantrag habe ich bereits gestellt, meine Schulleiterin befürwortet diesen aber natürlich nicht. Würde ich dann jetzt einfach die Elternzeit beantragen und auf dem Formular kann man dann auch angeben, dass man in Teilzeit arbeiten möchte.
    Danke für eure Rückmeldungen!

  • Würde ich dann jetzt einfach die Elternzeit beantragen und auf dem Formular kann man dann auch angeben, dass man in Teilzeit arbeiten möchte.

    Elternzeit beantragt man eben nicht, die meldet man nur an, weil die Schulleitung dem nicht widersprechen kann. Was man beantragt ist Teilzeit in Elternzeit, da könnte die Schulleitung aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen. DA ja bei euch Bedarf da ist, sonst könnte sie dich ja problemlos gehen lassen, wird sie da aber keine Möglichkeit haben. Also sollte das so einfach durchgehen,

    • Offizieller Beitrag

    Die Schulleitung kann nicht widersprechen, die Bezirksregierung bei "falschen Zeiträumen" hingegen schon.


    Die vom TE beschriebene Vorgehensweise sollte eigentlich funktionieren. Sinnvoll ist es, im Dezernat nachzufragen und mit dem entsprechenden Sachbearbeiter zu sprechen. Der kann dort nämlich unter Umständen schon die entsprechenden Weichen stellen.

  • Möchtest du ein Jahr Zuhause bleiben und danach Teilzeit machen, oder in der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
    Für den 2. Fall habe ich meine ich auch schon gehört, dass die Versetzung nicht geklappt hat. Die genaue Rechtslage kenne ich aber nicht.

  • Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.


    Zur Elternzeit, ich hatte bislang einen Monat (Juni) ab Geburt Elternzeit. Einen weiteren Monat muss ich sowieso noch nehmen, um Anspruch auf einen weiteren Monat Elterngeld zu haben. Das ist der Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung in Arnsberg so auch bekannt. Was nicht bekannt ist, dass ich jetzt überlege ein ganzes Jahr zu nehmen.
    Ich möchte gerne jetzt ein Jahr Elternzeit nehmen, zum Beispiel ab Februar. Den Februar zu Hause bleiben und ab März in Teilzeit arbeiten (aber weiterhin in Elternzeit sein). Laut meinem Personalrat kann ich es so machen. Er sagte es sei möglich ein Jahr Elternzeit zu nehmen und sich sozusagen selbst zu vertreten und man hätte danach dann das Recht sich wohnortnah versetzen zu lassen (wenn man mehr als diese 30km Luftlinie entfernt wohnt).


    Was ich natürlich jetzt nicht wusste, dass ich auch während des Jahres in Elternzeit also quasi schon ab Februar an einer anderen Schule eingesetzt werden könnte? Habe ich das richtig verstanden?
    Im Hinblick auf das normale Versetzungsverfahren habe ich mich schon mit einer Gesamtschule in meiner Nähe in Verbindung gesetzt und die wollen mich unbedingt haben.


    Wie kann ich denn mit Sicherheit klären, ob man bei einem Jahr Elternzeit und gleichzeitigem Arbeiten in Teilzeit auch wirklich den Anspruch auf die Versetzung hat. Kann ich mich auf meinen Personalrat verlassen? Sollte ich bei der Bezirksregierung direkt anrufen und die Sachbearbeiterin fragen?


    Liebe Grüße

  • Zur Elternzeit, ich hatte bislang einen Monat (Juni) ab Geburt Elternzeit. Einen weiteren Monat muss ich sowieso noch nehmen, um Anspruch auf einen weiteren Monat Elterngeld zu haben. Das ist der Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung in Arnsberg so auch bekannt. Was nicht bekannt ist, dass ich jetzt überlege ein ganzes Jahr zu nehmen.

    Oh oh, ich bin mir dann nicht sicher, ob du Anspruch hast, denn du hättest mit dem ersten Monat für die nächsten 24 Monate erklären müssen, wann du Elternzeit nimmst. Hast du das nicht gemacht hast du erst wieder nach 24 Monaten nach dem ersten Monat Anspruch auf Elternzeit.

    Was ich natürlich jetzt nicht wusste, dass ich auch während des Jahres in Elternzeit also quasi schon ab Februar an einer anderen Schule eingesetzt werden könnte? Habe ich das richtig verstanden?
    Im Hinblick auf das normale Versetzungsverfahren habe ich mich schon mit einer Gesamtschule in meiner Nähe in Verbindung gesetzt und die wollen mich unbedingt haben

    Das wäre doch genial-

  • Oh oh, ich bin mir dann nicht sicher, ob du Anspruch hast, denn du hättest mit dem ersten Monat für die nächsten 24 Monate erklären müssen, wann du Elternzeit nimmst. Hast du das nicht gemacht hast du erst wieder nach 24 Monaten nach dem ersten Monat Anspruch auf Elternzeit.Das wäre doch genial-

    Steht das irgendwo geschrieben mit den 24 Monaten?
    Ich habe der Bezirksregierung mit dem ersten Elternzeitantrag mitgeteilt, dass ich einen Monat ab Geburt nehmen werde und zu einem späteren Zeitpunkt erneut Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Das wurde nicht beanstandet und ging so durch. Hatte damals sogar mit der Sachbearbeiterin telefoniert, weil ich keine Rückmeldung von der Bezirksregierung bekommen habe. Da sagte sie nur, dass alles korrekt sei, es auf dem Dienstweg über meine Schulleitung eingereicht wurde und ich somit dann ab Geburt einen Monat Elternzeit habe.
    Im Netz finde ich dazu keine Angabe, nur das man die Elternzeit aufteilen kann und dies mindestens 7 Wochen vor Beginn des Zeitraumes dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss?!

  • Ja, steht im §16 BEEG:

    Zitat

    (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1.
    für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
    2.
    für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
    vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

  • Okay, das ist schon mal nicht so gut. Ich müsste es dann wohl darauf ankommen lassen und es einfach versuchen. Ich meine zu Beginn erklärt zu haben, dass ich einen Monat ab Geburt nehme und einen weiteren zu einem späteren Zeitpunkt. Da wurde nicht nachgefragt wann genau...

  • Okay, das ist schon mal nicht so gut. Ich müsste es dann wohl darauf ankommen lassen und es einfach versuchen. Ich meine zu Beginn erklärt zu haben, dass ich einen Monat ab Geburt nehme und einen weiteren zu einem späteren Zeitpunkt. Da wurde nicht nachgefragt wann genau...

    Naja, später könnte ja auch nach dem 2. Geburtstag sein. Die interessiert das Elterngeld ja nicht.

  • Das stimmt.
    Ich befrage dazu mal noch einen Juristen einer Gewerkschaft.
    Im Zweifelsfall würde ich es einfach versuchen und gucken was die Bezirksregierung dazu sagt.
    Ansonsten hätte ich erst wieder nach 24 Monaten ab Geburt die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen. Was ja immerhin auch noch schneller wäre, als der normale Versetzungsweg. Mir wurde seitens des Personalrat nämlich signalisiert, dass es sehr wahrscheinlich 5 Jahre dauern wird.

  • Das stimmt.
    Ich befrage dazu mal noch einen Juristen einer Gewerkschaft.
    Im Zweifelsfall würde ich es einfach versuchen und gucken was die Bezirksregierung dazu sagt.
    Ansonsten hätte ich erst wieder nach 24 Monaten ab Geburt die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen. Was ja immerhin auch noch schneller wäre, als der normale Versetzungsweg. Mir wurde seitens des Personalrat nämlich signalisiert, dass es sehr wahrscheinlich 5 Jahre dauern wird.

    Was aber bedeuten würde, dass du das Elterngeld zurückzahlen müsstest.


    Versuchs einfach, bei uns hatten die auch überhaupt keinen Plan.

  • Ja stimmt auch wieder, das müsste ich zurück zahlen.
    Ich weiß aber zum Beispiel auch noch, dass ich die Sachbearbeiterin danach gefragt habe. Weil mein Plan eigentlich war wieder im Mai oder Juni Elternzeit zu nehmen.
    Der war nur wichtig, dass das über den Tisch meiner Schulleiterin gelaufen ist und dann war das für sie so in Ordnung.
    Ich warte mal auf Antwort des Juristen und versuche dann mein Glück :)
    Danke dir für deine tolle Hilfe!

  • So, ich melde mich nochmal!
    Es gibt insofern Neuigkeiten, dass ich zumindest jetzt sicher weiß, dass ich zum Sommer definitiv keine Freigabe von meinem Dezernenten erhalten werde.
    Daher muss ich den Weg über die Elternzeit gehen und das einfach versuchen. Ich habe mein gewünschtes Vorgehen auch mit einem Anwalt durchgesprochen, der mir auch bestätigt hat, dass es so funktioniert.


    Meine Frage zur Elternzeit wäre jedoch jetzt folgende:


    Ich würde gerne noch einen Monat Zuhause bleiben und natürlich auch das Elterngeld beziehen. Das würde dann auch der erste Monat sein, zum Beispiel der Februar oder März. Danach möchte ich dann Teilzeit mit 3/4 Stelle arbeiten. Das habe ich jetzt auch so in den Elternzeitantrag geschrieben. Sollte doch möglich und richtig sein oder?


    Beispiel:


    Elternzeit vom 09.02.2019 - 10.02.2020
    Elterngeld und keine Erwerbstätigkeit 09.02- 08.03.2019
    Elternzeit + Teilzeit vom 09.03.19 - 10.02.2020


    Als Enddatum habe ich einen Tag mehr angegeben, also nicht genau das Geburtsdatum meines Kindes sondern dieses Datum + 1, damit ich auf 366 Tage Elternzeit und somit mehr als ein Jahr komme. Richtig?
    Danke für die Hilfe ;)

  • Als Enddatum habe ich einen Tag mehr angegeben, also nicht genau das Geburtsdatum meines Kindes sondern dieses Datum + 1, damit ich auf 366 Tage Elternzeit und somit mehr als ein Jahr komme. Richtig?
    Danke für die Hilfe

    Du hast 2 Tage mehr angegeben, genau ein Jahr wäre ja so, dass du am Geburtstag des Kindes wieder arbeiten musst, ein Tag mehr, dass du am Tag nach dem Geburtstag arbeitest!

  • Hallo zusammen,


    Ich muss meine Threat aus aktuellem Anlass nochmal auffrischen.


    Statusupdate:



    Ich befinde mich wie geplant aktuell in Elternzeit bis Mitte Februar 2020 und arbeite mit einer 3/4 - Stelle an meiner Stammschule. Geplant ist dann die Versetzung an eine Schule in wohnortnähe, der Schulleiter ist sehr bemüht um mich und hat mir signalisiert mich unbedingt haben zu wollen.


    Jetzt hat mich dieser Schulleiter vorletzte Woche darüber informiert, dass sich die Versetzungsordnung (NRW) ganz aktuell im März geändert hat, darin steht, dass man sich nun bereits nach 8 Monaten in Elternzeit wohnortnah versetzen lassen kann. Das ist für mich natürlich sehr interessant und dabei tritt direkt ein Problem auf, was ich versuche aktuell durch den Personalrat klären zu lassen. Ich zitiere von dem Versetzungsportal Oliver-nrw


    „Welche Fristen und Termine gibt es?
    Die Versetzungen werden jeweils zum individuellen Ende der Elternzeit oder der sonstigen Beurlaubung durchgeführt.
    Im Rückkehrverfahren gibt es jährlich zwei Versetzungsverfahren. Aus organisatorischen Gründen wird Ihr Antrag automatisch dem für Sie maßgeblichen Versetzungsverfahren (01.02. oder 01.08.) zugeordnet. Diese Zuordnung ist unabhängig von Ihrem individuellen Rückkehrdatum; es ist also nicht erforderlich, die Beurlaubung zum 01.2. oder 01.08. zu beenden.


    Personen, die
    ·im Zeitraum vom 01.12 bis 31.05 zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.02.
    In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 15.07 des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden.

    ·im Zeitraum vom 01.06 bis 30.11 zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.08.
    In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 15.12 des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden.



    Da die Versetzungsordnung im März 2019 geändert wurde und es nun möglich ist sich nach 8 Monaten bereits versetzen zu lassen, ich haber natürlich im Dezember noch keinen Rückkehrantrag gestellt habe, da ich dies nicht wissen konnte, habe ich mich an meinen zuständigen Personalrat gewendet, um dort nach Rat zu fragen.
    Er wird meinen Fall nun an den Vorstand des Personalrates weiterleiten, da dieser auch das aktuelle Versetzungsverfahren begleitet. Er ist der Meinung, dass es sinnig wäre mit der Dienststelle, was meinen speziellen Fall angeht, zu sprechen und dann zu schauen ob man eine "einvernehmliche Lösung" herstellen kann.
    Dazu erhalte ich in den nächsten Tagen sehr wahrscheinlich eine Rückmeldung. Mir ist bewusst, dass mein Arbeitgeber zunächst auch einer Verkürzung meiner Elternzeit zustimmen muss und dann quasi auch eine Ausnahme aufgrund der einzuhaltenden Fristen machen müsste.



    Unabhängig davon wäre aber in dem Zusammenhang meine Frage, ob man während der Elternzeit und des Arbeitens in Teilzeit die Schule wechseln kann? Für mich und eventuell auch meine hoffentlich zukünftige Schule könnte es ja beispielsweise nicht uninteressant sein, wenn ich ab dem neuen Schuljahr (während ich noch in Elternzeit bin) direkt dort arbeite und dann hoffentlich nach den 8 Monaten Elternzeit, spätestens aber dann im Februar 2020 fest dorthin versetzt werde. Weiß da jemand Rat? Ansonsten frage ich das auch den Personalrat erneut.


    Danke!

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