Hallöchen, ich bin an einem BK in NRW.
Ich habe da ein paar (rechtliche) Fragen zum Thema Bekleidung in der Schule. Kennt sich vielleicht jemand aus oder hat sogar selbst Erfahrungen damit gemacht?
Unsere Schulleitung legt Wert darauf, dass die Schüler einigermaßen ordentlich gekleidet zur Schule kommen. Irgendwo in der Hausordnung steht dazu, glaube ich, konkret etwas von „keine Jogginghosen“. Schüler, die dennoch mit Jogginghose zur Schule kommen, werden zum Teil von den Lehrkräften wieder nach Hause geschickt, um sich umzuziehen. Die Begründung ist auch, dass wir hier Menschen auf den Beruf und Kundenkontakt vorbereiten (es gibt viele andere Gründe).
Wie schätzt ihr das rechtlich ein? Ich nehme an, wir haben Hausrecht und dürfen in einem gewissen Rahmen entscheiden, wer unsere Schule betritt? Aber dann ist mir nicht klar, ob wir auch zerrissene Jeans verbieten dürften, oder zu tiefe Ausschnitte, Muscle-Shirts, kurze Hosen… es ist ja kaum möglich, da eine objektiv nachvollziehbare Grenze zu finden.
Einige Kollegen meinen, das widerspreche dem „Grundrecht“ auf freie Meinungsäußerung. Finde ich aber nicht.,
Dann frage ich mich noch, ob man sogar konkretere Vorgaben machen kann, sprich, Schuluniformen vorschreiben. Es geht mir gar nicht um die Vor- und Nachteile von Schuluniformen (natürlich überwiegen die Vorteile ), sondern darum, ob so etwas umsetzbar ist. Das freiwillige Tragen von bedruckten Schul-Shirts meine ich nicht.
Bisher weiß ich nur von einer Nachbarschule, die das wohl tatsächlich probiert hat, jedoch am Widerstand der Eltern (die „meisten Eltern“ haben das abgelehnt) gescheitert ist.
Müssen Eltern da wirklich zustimmen? Was, wenn man das zum Aufnahmekriterium macht?
Ich frage mich außerdem, ob die Schüler aus niedrigen Einkommensschichten, wenn die (Pflicht-)Bekleidung über die Schule bezogen werden würde, nicht auch Anspruch auf Finanzierung hätten.
Vielen Dank für jeden Hinweis