Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Folgende, rein hypothetische Frage.
Angenommen, eine Kollegin oder ein Kollege bewirbt sich auf eine Beförderungsstelle. Im Beispiel NRW, das Bundesland ist aber eigentlich egal.
In der Regel ist das die Honorierung für jahrelange Leistungen in einem Bereich. Jeder weiß, dass der Kollege (ich bleibe aufgrund der einfacheren Lesbarkeit in der männlichen Form) einen guten Job macht. Die Probezeit ist obligatorisch. Er besteht die Probezeit.
Rein hypothetisch, den Fall gibt es in der Praxis sicher kaum: Was passiert, wenn die Probezeit im Beförderungsamt nicht bestanden wird? Wird der Lehrer dann auf seine alte Ratsstelle wieder zurück gesetzt. Wenn die Beförderung mit einem Schulwechsel verbunden war - mit der Ratsstelle an der alten Schule? Oder wird an der neuen Schule eine Ratsstelle dann geschaffen?
Viele Grüße