Probezeit Beförderungsamt

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Folgende, rein hypothetische Frage.


    Angenommen, eine Kollegin oder ein Kollege bewirbt sich auf eine Beförderungsstelle. Im Beispiel NRW, das Bundesland ist aber eigentlich egal.


    In der Regel ist das die Honorierung für jahrelange Leistungen in einem Bereich. Jeder weiß, dass der Kollege (ich bleibe aufgrund der einfacheren Lesbarkeit in der männlichen Form) einen guten Job macht. Die Probezeit ist obligatorisch. Er besteht die Probezeit.


    Rein hypothetisch, den Fall gibt es in der Praxis sicher kaum: Was passiert, wenn die Probezeit im Beförderungsamt nicht bestanden wird? Wird der Lehrer dann auf seine alte Ratsstelle wieder zurück gesetzt. Wenn die Beförderung mit einem Schulwechsel verbunden war - mit der Ratsstelle an der alten Schule? Oder wird an der neuen Schule eine Ratsstelle dann geschaffen?


    Viele Grüße

  • Zumindest von Leuten, die sich auf Seminarstellen beworben haben weiß ich, dass Sie bei "nicht bestehen" der Probezeit (wie auch immer das dort zustande kommt) zurück auf ihre normale vorherige Stelle gesetzt wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Beim Antreten meiner Schulleiterstelle (damals noch A13) hatte ich eine Probezeit von 2 Jahren. Bei Nichtbestehen, so sagte mir die Schulrätin, als ich sie wegen dem "Beamter auf Probe" in der Ernennungsurkunde irritiert angesprochen hatte, würde ich auf die alte Funktion zurückfallen. Meine alte Stelle war nach zwei Jahren aber schon längst wieder besetzt gewesen.


    Das ist aber jetzt 3 Jahre her - kann sein, dass dieses "Beamter auf Probe" bei einer Beförderung inzwischen ausgesetzt wurde. Oder dass es nur bei Beförderungen auf eine Schulleiterstelle existiert (halte ich für wahrscheinlicher).


    kl. gr. frosch

  • das Bundesland ist aber eigentlich egal

    Ob das Bundesland egal ist, weiß ich nicht. Offenbar wird es doch in verschiedenen BLs unterschiedlich geregelt.
    Es gibt zum Beispiel Bundesländer - in Hessen bspw., meine ich - wo vor der Probe- bzw. Bewährungszeit zunächst eine "Beauftragung" zur Übernahme der entsprechenden Aufgaben erfolgt, zunächst noch ohne Beförderung und Höherstufung in die höhere Besoldungsgruppe. Sollte die Bewährung dann nicht bestätigt werden, würde man wohl einfach seine Besoldungsgruppe behalten und die Aufgaben wieder abgeben müssen, wobei man ja dann die Stelle mit der bisherigen Besoldungsgruppe niemals freigemacht hätte.


    Abgesehen davon:


    In der Regel ist das die Honorierung für jahrelange Leistungen in einem Bereich.

    Das mag allgemeine Praxis sein, ist aber auch nicht in jedem Bundesland so gedacht. Die Stellen müssen dann - zumindest theoretisch - offen ausgeschrieben werden. Jeder kann sich darauf bewerben und die Auswahl sollte dann dem Prinzip der "Bestenauslese" nach Beamtenrecht erfolgen. Dass dieses gesetzmäßige Vorgehen in der Praxis oft durch personalisierte Ausschreibungen etc. umgangen wird, um eben jahrelange Leistungen in einem Bereich zu honorieren, steht auf einem anderen Blatt. Gibt es denn überhaupt noch Bundesländer, in denen Stellen direkt qua Entscheidung der Schulleitung oder des Amts gezielt an bestimmte Lehrer vergeben werden können, ohne offene Ausschreibung?
    Hier in Bayern gibt es übrigens noch die Regelbeförderung - die hängt rein von der Dienstzeit in Verbindung mit den Regelbeurteilungen ab. Auch hier werden im Prinzip nicht wirklich die "jahrelangen Leistungen" honoriert, höchstens noch in der Form, dass die Beförderung bei besseren Noten in der Regelbeurteilung ein paar Jahre früher erfolgt. Aber hier gibt es entsprechend auch keine Probe- oder Bewährungszeit.
    Ob das gut/wünschenswert ist, ist sicherlich eine ganz andere Frage. Beide Systeme scheinen mir in der Praxis deutliche Schwachstellen zu haben.

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