Teilzeitanträge abgelehnt wg. Lehrermangels

  • In B.-W. wird das KM bzw. sollen die RPs bei Lehrermangel keine Teilzeitanträge aus sonstigen Gründen mehr genehmigen; dies betrifft Kollegen mit Mangelfächern und im ländlichen Raum.
    Ist das in anderen Bundesländern auch so?


    Kennt Ihr konkrete Fälle in denen Teilzeitanträge aus diesem Grund abgelehnt wurden?

  • Ich kenne mehrere, die Teilzeit ohne einen Grund machen, und die SL genehmigen es, obwohl Mangel herrscht. Die SL machen das, weil sie Angst vor einem Ausfall der Person haben.

  • In Niedersachsen hatten wir das vor ein paar Jahren auch mal, da sollten auf einmal alle ohne Anrecht auf Teilzeit weder Vollzeit machen. Viele Frauen um die 50 haben irgendwann mal Teilzeit gemacht als die Kinder gekommen sind, als diese dann aus dem Haus waren sind sie aber dabei geblieben. Da ist dann irgendwann die Erkenntnis durchgesickert, dass die wohl auch nicht mehr so einfach auf Vollzeit wechseln können ohne dass man hinterher eine Welle von DDU riskiert.
    Ende vom Lied war dann, dass die meisten "freiwillig" um 2-3 Stunden erhöht haben und die Teilzeitanträge dann doch wieder genehmigt wurden.

  • Bei uns wird Arbeitsmarktpolitische Teilzeit nur noch genehmigt, wenn mind. 21 Stunden beantragt werden. Bis vor ein 2-3 Jahren gingen auch viel weniger Stunden.

  • Ich kenne mehrere, die Teilzeit ohne einen Grund machen,

    Öhm... Wer Teilzeit macht, hat immer einen Grund dafür. Und es sollte jede/jeder das Recht haben, Teilzeit zu arbeiten. Auch in NRW wird das oft nicht genehmigt, und es ist ein Unding, das nicht zu genehmigen. Schließlich gibts auch weniger Geld, und im Schulbereich ist es sogar oft mit unbezahlter Mehrarbeit verbunden.
    L.G. Pia

  • Hmm, sind wir wieder einmal bei einer strukturellen Benachteiligung der Lehrer (speziell der verbeamteten) gegenüber anderen Beschäftigten angelangt? Immerhin sieht der Gesetzgeber ein "Recht auf Teilzeit" vor, dass nur innerhalb enger Grenzen verwehrt werden kann:

    Zitat

    Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, Teilzeit zu arbeiten – und zwar nicht nur während der Elternzeit.
    Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, und der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.
    Arbeitgeber können einen Teilzeitwunsch nicht einfach ablehnen, sie müssen betriebliche Gründe dafür darlegen, in der Elternzeit sogar dringende betriebliche Gründe.

    https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/


    Das Argument "Lehrermangel" ist m.E. doch reichlich unkonkret... das müsste einmal gerichtlich ausgetestet werden. Denn dann müssten ja wirklich keine Lehrer für die entsprechende Schulform und / oder die entsprechenden Fächer mehr auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein, wobei man berücksichtigen muss, dass z.B. in der Sekundarstufe I gerne auch Lehrer fachfremd eingesetzt werden, dies also eine "betriebliche Praxis" darstellt: In so einem Fall kann man schwerlich plötzlich den Fachlehrermangel aus dem Hut zaubern, wenn es vorher auch niemanden interessiert hat, ob die Unterrichtenden in jedem Fall fachlich qualifiziert waren...


    Zudem: Wenn der Arbeitgeber / Dienstherr z.B. aus finanzpolitischen Gründen nicht genug Lehrer einstellen will bzw. dies jahrlang wegen des öffentlichen Sparfetisches ("schwarze Null") nicht getan hat, obwohl der Lehrerarbeitsmarkt genug Bewerber hergibt bzw. hergab, dann ist der "Lehrermangel" ja auch kein unvermeidbares, naturkatastrophenähnliches Ereignis, das dann die Beschäftigten vor Ort durch Ablehnung der Teilzeitanträge nun ausbaden müssen...


    Wie gesagt: Müsste man wirklich einmal gerichtlich überprüfen lassen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Öhm... Wer Teilzeit macht, hat immer einen Grund dafür. Und es sollte jede/jeder das Recht haben, Teilzeit zu arbeiten. Auch in NRW wird das oft nicht genehmigt, und es ist ein Unding, das nicht zu genehmigen. Schließlich gibts auch weniger Geld, und im Schulbereich ist es sogar oft mit unbezahlter Mehrarbeit verbunden.L.G. Pia

    Ich meinte damit nicht, dass die das aus Jux und Dollerei machen. Da stecken schon etwas Stress dahinter oder auch Vermeidung gewisser Aufgaben, die man bei Vollzeit an sie herantragen würde. Eine Kollegin macht auch all ihren Unterricht immer nur in ihrer Klasse plus ein bisschen Diagnostik. Das ist für sie schön übersichtlich und wäre bei Vollzeit nicht durchzuziehen.
    Auf dem Antragsbogen für Teilzeit muss man aber einen Grund angeben und da kann man dann keinen "typischen" Grund ankreuzen. Ich meine, das hieß voraussetzungslose Teilzeit.


    Bei der unbezahlten Mehrarbeit bei Teilzeit habe ich eine gespaltene Meinung. Bei uns gehen manche unangenehme Aufgaben oder ein breiterer Fächereinsatz an den Teilzeitleuten vorbei. Eine Kollegin hat das auch bewusst gemacht und damit eine Klassenleitung vermieden. Die ging dann an eine auch sehr belastete Kollegin. Als sie sich beschwerte, bekam sie gesagt, dass sie mal über Teilzeit nachdenken solle, um ihre Aufgaben (die einfach zu viel sind) zu bewältigen; also voll arbeiten und nicht voll bezahlt werden. Frechheit! Die eine geht als
    Gewinnerin raus und die andere hätte die Arschkarte!

  • Im TV-L steht Folgendes:

    Was mich schockiert ist, dass man nicht das Recht hat Angehörige zu betreuen, wenn dem dienstliche Belange entgegenstehen. Den Ländern ist schon bewusst, dass das deutsche Pflegesystems ohne die pflegenden
    Angehörigen zusammenbrechen würde?


    Wie @Mikael stelle ich mir hier die Frage, was genau mit "dienstlichen Belangen" gemeint ist? Lehrermangel? Fachlehrermangel? ....
    Ähnliche Formulierungen stehen, denke ich, auch in den verschiedenen Landesbeamtengesetzen.


    Punkt (2) ist m.E. sehr "schwammig" formuliert. Eine Möglichkeit zu erörtern... Ich kann auch die Möglichkeit einer Reise zum Mars erörtern...

  • Mal eine etwas doofe Frage (muss mich in das Thema noch reinarbeiten):
    Wenn man einen Teilzeitantrag z.B. für ein Jahr stellt, ist man auch definitiv dann ein Jahr daran gebunden, oder gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, auch vor Ende des Jahres wieder Stunden zu erhöhen?

  • Mal eine etwas doofe Frage (muss mich in das Thema noch reinarbeiten):
    Wenn man einen Teilzeitantrag z.B. für ein Jahr stellt, ist man auch definitiv dann ein Jahr daran gebunden, oder gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, auch vor Ende des Jahres wieder Stunden zu erhöhen?

    Ja. Die bestimmten Umstände sind: Deine SL will das (auch).

  • Meine Schulleitung hat einfach im Mai mit der BezReg geklärt, dass meine Stunden ab Sommer um 2 Stunden aufgestockt werden, obwohl ich noch 2 Jahre gehabt hätte. Ich hab gar nichts gemacht.


    Aber du kannst bestimmt nicht beantragen ab Mai mehr zu arbeiten. (Es sei denn dann geht jemand in Mutterschutz oder fällt anderweitig aus.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und das Schulamt bzw. die Bezirksregierung müssen auch zustimmen, nehme ich an? Oder nur SL?Danke!

    Wenn Bedarf da ist, der gedeckt werden muss und Du das Mittel dazu sein kannst bzw. die Erhöhung Deiner Stunden, dann wird das gemacht. Wie das im Einzelnen im GS-Bereich läuft weiß ich aber nicht.
    Sowas passiert ja auch ständig, falls Kollegen ausfallen durch Krankheit oder Schwangerschaft etc. Dafür kommen ja nicht immer extra Vertretungen von Außerhalb.

  • Mal eine etwas doofe Frage (muss mich in das Thema noch reinarbeiten):
    Wenn man einen Teilzeitantrag z.B. für ein Jahr stellt, ist man auch definitiv dann ein Jahr daran gebunden, oder gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, auch vor Ende des Jahres wieder Stunden zu erhöhen?

    Hier hat sogar das Schulamt alle angeschrieben, ob sie nicht doch (früher) erhöhen können, weil sie zu wenig Lehrer haben. In Zeiten des Lehrermangels sollte das immer gehen. Ich arbeite z.B. eigentlich auch 57%, nun seit Montag bis zu den Winterferien 75%, weil es nicht mehr anders abzudecken ging (und trotzdem reicht es nicht, war gefragt worden, ob ich nicht Vollzeit arbeiten können. Äh nein, will ich nicht, ich habe drei Kinder und noch mehr zu tun, als nur zu arbeiten und finanziell sind diese 18% mehr schon nur 300 Euro im Monat, das lohnt sich nicht wirklich)

  • Hier hat sogar das Schulamt alle angeschrieben, ob sie nicht doch (früher) erhöhen können, weil sie zu wenig Lehrer haben. In Zeiten des Lehrermangels sollte das immer gehen. Ich arbeite z.B. eigentlich auch 57%, nun seit Montag bis zu den Winterferien 75%, weil es nicht mehr anders abzudecken ging (und trotzdem reicht es nicht, war gefragt worden, ob ich nicht Vollzeit arbeiten können. Äh nein, will ich nicht, ich habe drei Kinder und noch mehr zu tun, als nur zu arbeiten und finanziell sind diese 18% mehr schon nur 300 Euro im Monat, das lohnt sich nicht wirklich)

    Weshalb hast Du auf 75 % erhöht bzw. wie freiwillig war das?

Werbung