Diebstahl von Lehrerunterlagen

  • Oder anderes Beispiel: Letztes Jahr kam ich in den Info-Raum und der Lehrer war noch eingeloggt. War sogar noch bei Amazon eingeloggt, hatte wohl in der Stunde davor einen Film über seinen Amazon-Prime Account gezeigt.

    Ob die Nutzungsbedingungen von Amazon Prime das hergeben? Ich zweifle.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe hier gerade eine Testausgabe eines digitalen Wegweises liegen. (Wird aber nicht bestellt, so interessant ist es nicht.)
    Dort wird die Frage geklärt. Es heißt dort, dass auch Dienste mit Bezahlmodell wie amazon Prime vorgeführt werden können, da eine Schulklasse als nicht-öffentlicher Raum gilt. Bei mehren Schulklassen oder im Ramen einer schulweiten Aufführung ist es eine öffentliche Aufführung - das wiederum ist verboten. Im Artikel stehen allerdings keine Quellen und auch der Autor des Artikels wird nicht genannt.


    Aber als Anknüpfungspunkt für eine weitere Recherche kann es dienen.


    kl. gr. frosch

  • Entweder bekommt jeder (und zwar jeder) Lehrer einen Arbeitslaptop mit dem entsprechende Daten geschützt verarbeitet werden können oder die Schulen müssen bis 18/19 Uhr geöffnet sein, so dass jeder Lehrer Zugang zu Verwaltungsrechnern bekommt, an denen er arbeiten kann.

    Das wird bei uns genau so geregelt. Wir haben zwei Netze, das Schülernetz und Lehrernetz und jedem wird ein Laptop zur Verfügung gestellt.
    Auf dem Lehrernetz (Remotercomputer) kann man seine personenbezogene wie Notenlisten einfach ohne weitere Verschlüsselung hinterlegen.
    Für den Zugang zum Lehrernetz benötigt man allerdings ein Passwort + TAN (über APP oder herkömmlichen TAN-Generator).
    Vorteil ist, man kann sich auch von zu Hause aus in das Lehrernetz einloggen.


    Wenn man diese Möglichkeit nutzt ist man rechtlich gesehen aus dem Schneider (DSGVO konform).

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