Mal eine Frage zu einem mir noch nicht ganz klaren Bereich bei Exkursionen:
Soweit ich weiß, ist es rechtlich so, dass ein Tagesausflug nur einen Kollegen für die Aufsicht "braucht". Angenehmer ist es natürlich zu zweit, vor allem was die Aufsicht und Aufenthalt vor Ort anbelangt.
Angenommen der Tagesausflug geht in die Gegend, in der ein Kollege von euch wohnt.
Trefft ihr den Kollegen vor Ort (also z.B. am Museum o.ä.) oder kommt der Kollege zur Schule und startet/beendet den Ausflug mit euch?
Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben?