Elternzeit Vater (NRW)

  • Hallo,


    ich bin aktuell schwanger. ET ist der 19.06.2019 und ich möchte im Anschluss nur für den Mutterschutz Zuhause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Bei termingerechter Entbindung endet die Mutterschutzfrist also am 14.08.2018. Im Anschluss würde mein Partner - auch verbeamteter Lehrer - gerne für 12 Monate in Elternzeit gehen (15.08.2018 - 14.08.2019). Der Beginn seiner Elternzeit läge somit in den Sommerferien, das Ende kurz nach den Sommerferien (ca. 5 Tage). Ist das möglich? Ich habe auf der Seite der BezReg gelesen, dass das nur bei einer "sachgerechten Begründung" geht.


    Im Anschluss an die Elternzeit will er sich gern versetzen lassen und Teilzeit arbeiten. Elternzeit in Teilzeit ist daher nicht sinnvoll, da er dann nicht versetzt würde...


    Vielen Dank vorab für eure Antworten! :)

  • Das stimmt, das geht so durch. Meine Elternzeit endete auch zu Beginn der Weihnachtsferien. Anschluss an die Mutterschutzfrist und Ende des Bezuges von Elterngeld sind ausreichende Sachgründe.

  • Das klingt doch schonmal gut! Danke! :)


    Noch eine Frage: Wenn sich der Geburtstermin verschiebt, kann mein Partner den Beginn seiner Elternzeit dann flexibel anpassen, so dass er auf jeden Fall pünktlich mit dem Ende meiner Mutterschutz in Elternzeit geht?

  • Dein Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt. Der Vater muss sieben Wochen vor Antritt die Elternzeit beantragen (die Schulleitung würde ich über die Planung vorher informieren). Ihr habt eine Woche Zeit. Bitte gebt unbedingt an, dass ihr zu Beginn (Wechsel der Betreuung von Mutter auf Vater) und zum Ende (Höchstbezugsdauer Elterngeld) einen Sachgrund habt, dann sind beide Zeitpunkte (nah an den Sommerferien) problemlos.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • denkt nur daran, dass das Elterngeld an die Lebensmonate des Kindes gekoppelt ist. Für deinen Beispiel Zeitraum könnte er bei dem Geburtsdatum so nicht das Geld beantragen. Das müsste dann z.b. 19.8.19 bis 18.8.20 sein.

  • denkt nur daran, dass das Elterngeld an die Lebensmonate des Kindes gekoppelt ist. Für deinen Beispiel Zeitraum könnte er bei dem Geburtsdatum so nicht das Geld beantragen. Das müsste dann z.b. 19.8.19 bis 18.8.20 sein.

    Zumal er so 13 Lebensmonate hätte in denen er Elterngeld haben möchte.

  • Zumal er so 13 Lebensmonate hätte in denen er Elterngeld haben möchte.


    Ok, das mit dem Elterngeld muss ich mir nochmal genau anschauen. Bin gerade erst dabei mich einzulesen. :rotwerd:


    Aber ich stehe gerade ehrlich gesagt auch auf dem Schlauch... Ich bekomme während des Mutterschutzes quasi 2 Monate Elterngeld. Allerdings ist der Mutterschutz - und somit die Zeit, in der ich noch meine Besoldung bekomme - nur bis zum 14.8., die ersten zwei Elterngeldmonate gehen jedoch bis zum 18.8., richtig? Wie macht man dass dann sinnvollerweise mit den 4 Tagen? Müsste ich da Elternzeit für 4 zusätzliche Tage nehmen, damit wir 14 Monate Elterngeld bewilligt bekommen? Geht dann folgende Rechnung auf:


    Geburt: 19.6.19
    Elternzeit Mutter: 19.6.19 - 18.8.19 (inklusive der 8 Wochen Mutterschutz)
    Elternzeit Vater: 19.8.19 - 18.8.19
    Wäre das dann auch "sachgerecht begründet" durch die Elterngeldzahlungsdauer?


    Und noch eine zweite Sache... Ich habe bisher immer folgendes gelesen: "Nach Beendigung einer Elternzeit von einem Jahr und mehr (einschließlich Mutterschutzfrist) hat man das Recht, wohnortnah eingesetzt zu werden." (Quelle: gew-nrw.de) Demnach hätte er doch bei genau einem Jahr Elternzeit die Möglichkeit wohnortnah eingesetzt zu werden, oder? Seine aktuelle Schule liegt nämlich ~42km entfernt.


    Sorry für die vielen Fragen und mein chaotisches Schreiben, ich finde das aktuell alles noch seeeehr verwirrend und bin euch echt dankbar für euer Feedback und eure Hinweise! :verliebt:

  • Geburt: 19.6.19
    Elternzeit Mutter: 19.6.19 - 18.8.19 (inklusive der 8 Wochen Mutterschutz)
    Elternzeit Vater: 19.8.19 - 18.8.19
    Wäre das dann auch "sachgerecht begründet" durch die Elterngeldzahlungsdauer?

    Nein, das ist auch nicht korrekt, denn die Elternzeit der Mutter beginnt erst am 15.8. und geht dann bis 18.8.


    Aber ja, man müsste sie für die 4 Tage wohl einreichen, damit es an den Tagen eine Betreuung gibt.

  • Auf dem Antrag auf Elternzeit den ich ausgefüllt habe, konnte ich ankreuzen ob ich danach wieder an die gleiche Schule möchte. (Ja, ich weiß, Antrag ist falsch, steht da aber halt drauf.)


    An unserer Schule hatte bisher niemand Probleme sich versetzen zu lassen (auch Männer ohne Elternzeit nicht), weil die Schulleitung eh jeden lieber gehen lässt als gegen den swollen dazubehalten. Nur eine Kollegin kam nicht weg, weil die sich einfach nicht darum gekümmert hat, dass sie auch jemand aufnehmen will, also kümmert euch da bloß drum!


    BTW meine 1. Elternzeit endete auch in den Sommerferien, war überhaupt kein Problem, da hat nicht mal wer nachgefragt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich bekomme während des Mutterschutzes quasi 2 Monate Elterngeld

    Nein, du hast in der Zeit Anspruch darauf, aber der "verfällt" weil du Bezüge bekommst in dieser Zeit. Die kannst du aber auch nicht woanders hin legen.
    Also 2 "normale" EG-Monate sind immer weg. Effektiv hat man 10 Monate nach dem Mutterschutz, die man verteilen kann und für die man Geld bekommt.

  • Nein, du hast in der Zeit Anspruch darauf, aber der "verfällt" weil du Bezüge bekommst in dieser Zeit. Die kannst du aber auch nicht woanders hin legen.Also 2 "normale" EG-Monate sind immer weg. Effektiv hat man 10 Monate nach dem Mutterschutz, die man verteilen kann und für die man Geld bekommt.

    Aber nur, weil die Bezüge höher sind als das Elterngeld in ihrem Fall.
    Und es sollte heißen man hat maximal 10 Monate danach. (Es sei denn man ist alleinerziehend.)

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  • Aber nur, weil die Bezüge höher sind als das Elterngeld in ihrem Fall.Und es sollte heißen man hat maximal 10 Monate danach. (Es sei denn man ist alleinerziehend.)

    Genau, wenn das Elterngeld höher ist, dann gibt es nämlich das (zumindest aufstockend), aber man darf eben keine Elternzeit schon haben in der Zeit, weil man sonst dne Anspruch auf den AG-Zuschuss oder bei Beamten auf die kompletten Bezüge verliert.

  • Das mit den 10 Monaten stimmt aber nur für den Fall, dass die Mutter Elternzeit nimmt. Der Vater kann durchaus 12 Monate Elterngeld erhalten. Nehmen beide Eltern je mind. 2 Monate Elternzeit so verlängert sich die max. Bezugsdauer auf insgesamt 14 Monate.

  • Deswegen schrieb ich ja oben, dass sie nach dem Mutterschutz die paar Tage und maximal 10 weitere Monate Elterngeld bekommt. Das mit dem maximal sollte deutlich machen, dass man die Monate ja auch (fast) beliebig unter den Eltern aufteilen kann.

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  • Danke für euer Feedback!


    Da ich aber ja im Mutterschutz keine Elternzeit nehme, sondern ja eh dank MuSchu Zuhause bin, ist es ja faktisch keine Aufteilung der Elternzeit zwischen den Partnern ergo hat mein Mann auch nur 10 Monate Anspruch auf Elterngeld? Oder kann er 12 Monate nehmen? Arghhhh, ich dreh echt am Rad! Tut mir leid, dass meine Fragen so doof sind...

  • Der Mutterschutz wird angerechnet, bleibst du nur den Mutterschutz plus die paar Tage bis zu den 2 Monaten zu Hause, hat dein Partner Anspruch auf 12 Monate EG. 12 Monate habt ihr eh Anspruch, 14 Monate nur wenn der andere auch 2 nimmt.

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