Hallo,
ich bin aktuell schwanger. ET ist der 19.06.2019 und ich möchte im Anschluss nur für den Mutterschutz Zuhause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Bei termingerechter Entbindung endet die Mutterschutzfrist also am 14.08.2018. Im Anschluss würde mein Partner - auch verbeamteter Lehrer - gerne für 12 Monate in Elternzeit gehen (15.08.2018 - 14.08.2019). Der Beginn seiner Elternzeit läge somit in den Sommerferien, das Ende kurz nach den Sommerferien (ca. 5 Tage). Ist das möglich? Ich habe auf der Seite der BezReg gelesen, dass das nur bei einer "sachgerechten Begründung" geht.
Im Anschluss an die Elternzeit will er sich gern versetzen lassen und Teilzeit arbeiten. Elternzeit in Teilzeit ist daher nicht sinnvoll, da er dann nicht versetzt würde...
Vielen Dank vorab für eure Antworten!