Welcher Personalrat hilft mir bei der Versetzung?

  • Kurz zu mir und meiner Lage:


    ich bin Sonderpädagogin in NRW, wurde direkt im Hauptschulkapitel eingestellt. Insofern ist für aktuelle Personalangelegenheit dieser PR für mich zuständig.
    Nun möchte ich mich nach meiner Elternzeit von dann etwa 2,5 Jahren wohnortnah versetzen lassen. Gerne würde ich auch an eine Grundschule wechseln.


    Theoretisch könnten ja jetzt 3 PRs meine Ansprechpartner sein: Hauptschule, Förderschule (weil Sonderpädagogin) und Grundschule (weil ich da gerne hin würde).
    Vom PR Hauptschule erwarte ich ehrlich gesagt keine Unterstützung und befürchte eher das Gegenteil, weil man mich eventuell im System halten will.


    Dürfen die anderen PR sich für mich einsetzen, oder verschwende ich da nur unser aller Zeit?


    Abschließend: wie hole ich den/die PR ins Boot? Schicke ich die Begründung meines Antrages "zum Draufgucken" hin? Melde ich mich nach der Antragstellung?

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ich möchte in NRW bleiben. Die Frage ist aber, der für welche Schulform zuständige PR ist zuständig? In Köln wird nach den Schulformen unterschieden.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • ...
    Vom PR Hauptschule erwarte ich ehrlich gesagt keine Unterstützung und befürchte eher das Gegenteil, weil man mich eventuell im System halten will...

    Das glaube ich zwar nicht, PR ist die Vertretung der Lehrkräfte, da wird dir niemand das Leben schwer machen. Ich würde mich aber an den Sonderschul-PR wenden, wenn ich den gewählt habe.

    Dürfen die anderen PR sich für mich einsetzen, oder verschwende ich da nur unser aller Zeit?

    Wer sollte es ihnen verbieten? Außerdem leiten die dich schon weiter, wenn sie andere für kompetenter halten.



    ...Abschließend: wie hole ich den/die PR ins Boot?

    Inwiefern soll dich denn der PR unterstützen?

  • Das glaube ich zwar nicht, PR ist die Vertretung der Lehrkräfte, da wird dir niemand das Leben schwer machen. Ich würde mich aber an den Sonderschul-PR wenden, wenn ich den gewählt habe.

    Hier sind so wenig Sonderpädagogen, dass man die wenigen Kolleginnen und Kollegen die man hat vielleicht nicht so einfach abgeben will? Im Grunde würden sie ja im Sinne ihrer Kolleginnen und Kollegen handeln.


    Ich werde einfach mal den PR für Förderschule anrufen, die sollten in der Konstellation die neutralste Ansprechperson sein.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Würde ich auch. Und die können dir auch sagen, inwiefern sie dich unterstützen können, je nach Fragestellung.

  • Zuständig ist der Personalrat der Hauptschule, da Du in diesem Kapitel beschäftigt bist. Die PR der aufnehmenden Schule werden erst dann aktiv werden können, wenn Dein Kapitel, also Hauptschule Dich freigegeben hat. Nehmen wir z.B. den BPR Förderschule, der kann sich nicht einfach an die Dienststelle der Hauptschule wenden, wegen fehlender Zuständigkeit. Erst nach einer Freigabe durch Deine Dienststelle wird die Dienstelle der Förderschule für die Aufnahme zuständig und damit auch der PR Förderschule beteiligt, vorher nicht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Btw, was spricht gegen eine wohnortnahe Versetzung im Hauptschulkapitel? Das dürfte in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich einfacher sein.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Btw, was spricht gegen eine wohnortnahe Versetzung im Hauptschulkapitel? Das dürfte in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich einfacher sein.

    ...dann bräuchte es vermutlich nicht der Unterstützumg eines PR ;)

  • Na auch dann, wenn wohnortnah eine andere Bezirksregierung bedeutet, oder an der jetzige Schule ein schwer behebbarer Mängel entsteht

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zuständig ist der Personalrat der Hauptschule, da Du in diesem Kapitel beschäftigt bist. Die PR der aufnehmenden Schule werden erst dann aktiv werden können, wenn Dein Kapitel, also Hauptschule Dich freigegeben hat. Nehmen wir z.B. den BPR Förderschule, der kann sich nicht einfach an die Dienststelle der Hauptschule wenden, wegen fehlender Zuständigkeit. Erst nach einer Freigabe durch Deine Dienststelle wird die Dienstelle der Förderschule für die Aufnahme zuständig und damit auch der PR Förderschule beteiligt, vorher nicht.


    Btw, was spricht gegen eine wohnortnahe Versetzung im Hauptschulkapitel? Das dürfte in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich einfacher sein.

    Die Freigabe müsste ich doch nach über zwei Jahren Elternzeit so oder so haben, oder?


    Mir geht es tatsächlich um die Wohnortnähe. Allerdings würde ich gerne an der Grund- oder Förderschule arbeiten. Im Rahmen einer Versetzung müsste ich doch sicherlich auch das Kapitel wechseln, oder? Ansonsten müsste sich ja eine Hauptschule finden, die mich abordnet.


    Die Sprechstunde ist am Donnerstag, danach kann ich eventuell was berichten.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Nach über einem Jahr Elternzeit hast Du den Anspruch auf wohnortnahen
    Einsatz in Deinem Kapitel, den die haben ja bis da die Stelle freigehalten. Wohnortnah bedeutet für die Bezreg im Übrigen nur, dass die einfache Fahrstrecke unter 30 km liegt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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