Ich bin etwas schockiert. Ich habe heute von der Klassenlehrerin erfahren (ich bin Förderschullehrerin in der Inklusion), dass die Schulleitung der allgemeinen Schule beim Elternabend eine Mutter angegangen hat, dass wenn jetzt der sonderpädagogische Förderbedarf (Bundesland Hessen) überprüft wird, und der festgestellt wird, noch lange nicht davon ausgegangen werden kann (es geht um eine FDS Lernen), dass das Kind in der Grundschule weiterhin beschult werden kann und sie sich nicht die Hoffnung machen soll, dass ihre Tochter dann ab sofort inklusiv beschult wird. HILFE!
So nun heißt es hier:
"Ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, allen Schüler_innenZugang zum allgemeinen Bildungssystem zu geben.In Hessen ist die Konvention noch nicht umgesetzt: Zwar siehtdas Schulgesetz vor, dass Eltern zwischen der Beschulung ihrerKinder im allgemeinen System oder der Förderschule wählenkönnen, faktisch wurde im Schuljahr 2014/2015 dennoch 51Schüler_innen eine inklusive Beschulung verweigert. Ein Grundhierfür ist der im hessischen Schulgesetz hinterlegte Ressourcenvorbehalt,der vorsieht, dass eine Schule Schüler_innen mitsonderpädagogischem Förderbedarf die Aufnahme versagenkann, „wenn die räumlichen und personellen Möglichkeitenoder die erforderlichen apparativen Hilfsmittel oder die besonderenLehr- und Lernmittel nicht zur Verfügung gestellt werdenkönnen“. In diesem Falle wird der Schulort von der Schulaufsichtsbehördeauf der Grundlage der Empfehlung des Förderausschussesbestimmt."
Hat da jemand Erfahrung mit? Was könnte einer inklusiven Beschulung im Bereich "Lernen" denn im Weg stehen? Wurde die inklusive Beschulung im Förderschwerpunkt "Lernen" tatsächlich schon mal irgendwo untersagt?