Schulleitung geht Mutter an

  • Ich bin etwas schockiert. Ich habe heute von der Klassenlehrerin erfahren (ich bin Förderschullehrerin in der Inklusion), dass die Schulleitung der allgemeinen Schule beim Elternabend eine Mutter angegangen hat, dass wenn jetzt der sonderpädagogische Förderbedarf (Bundesland Hessen) überprüft wird, und der festgestellt wird, noch lange nicht davon ausgegangen werden kann (es geht um eine FDS Lernen), dass das Kind in der Grundschule weiterhin beschult werden kann und sie sich nicht die Hoffnung machen soll, dass ihre Tochter dann ab sofort inklusiv beschult wird. HILFE!


    So nun heißt es hier:


    "Ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, allen Schüler_innenZugang zum allgemeinen Bildungssystem zu geben.In Hessen ist die Konvention noch nicht umgesetzt: Zwar siehtdas Schulgesetz vor, dass Eltern zwischen der Beschulung ihrerKinder im allgemeinen System oder der Förderschule wählenkönnen, faktisch wurde im Schuljahr 2014/2015 dennoch 51Schüler_innen eine inklusive Beschulung verweigert. Ein Grundhierfür ist der im hessischen Schulgesetz hinterlegte Ressourcenvorbehalt,der vorsieht, dass eine Schule Schüler_innen mitsonderpädagogischem Förderbedarf die Aufnahme versagenkann, „wenn die räumlichen und personellen Möglichkeitenoder die erforderlichen apparativen Hilfsmittel oder die besonderenLehr- und Lernmittel nicht zur Verfügung gestellt werdenkönnen“. In diesem Falle wird der Schulort von der Schulaufsichtsbehördeauf der Grundlage der Empfehlung des Förderausschussesbestimmt."


    Hat da jemand Erfahrung mit? Was könnte einer inklusiven Beschulung im Bereich "Lernen" denn im Weg stehen? Wurde die inklusive Beschulung im Förderschwerpunkt "Lernen" tatsächlich schon mal irgendwo untersagt?

  • "... dass eine Schule Schüler_innen mitsonderpädagogischem Förderbedarf die Aufnahme versagenkann, „wenn die räumlichen und personellen Möglichkeitenoder die erforderlichen apparativen Hilfsmittel oder die besonderenLehr- und Lernmittel nicht zur Verfügung gestellt werdenkönnen“. .."


    Hat da jemand Erfahrung mit? Was könnte einer inklusiven Beschulung im Bereich "Lernen" denn im Weg stehen? ...

    ...personelle Möglichkeiten. eine Lernförderschulklasse hat weniger SchülerInnen.


    Abgesehen vom unprofessionellen und unsensiblen Vorgehen der Schulleitung, ist es für die Schule vermutlich eine Grundsatzfrage. Je mehr Kinder mit Förderbedarfen an der Schule unterrichtet werden, desto mehr Arbeit haben die KollegInnen.

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass man der Mutter den Platz verwehren könnte. Aus meiner Erfahrung gibt das Schulamt dem Elternwunsch nach. Die wollen nämlich selbst keinen Stress mit Eltern. Z.B ist es laut Auskunft von jemandem aus dem Schulamt so gut wie unmöglich, den Förderschwerpunkt GE festzustellen, wenn die Eltern das nicht wollen. Das läuft dann unter Lernen weiter.


    Die große Frage nach so einem Verbalschamützel ist, ob man sein Kind da weiter an diese Schule schicken möchte. Generell stellt sich ja die Frage Grundschule oder Förderschule. Für die einen ist es an der Grundschule gut, für andere nicht.

  • Frapper, Krabappel, ja die Frage habe ich mir auch schon gestellt (würde ich mein Kind noch an eine solche Schule schicken wollen!) und werde das Montag noch mal im Gespräch mit der Mutter erörtern. Bisher hat sie sich in Gesprächen mit mir klar pro Inklusion geäußert. Aufgrund dieser SL gibt es kein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an dieser Grundschule (Verfahren wurden seitens der Schulleitung bisher normalerweise gar nicht erst angemeldet, es liegt da viel im Argen, ich bin neu an der Schule).

  • "Ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, allen Schüler_innenZugang zum allgemeinen Bildungssystem zu geben.In Hessen ist die Konvention noch nicht umgesetzt: Zwar siehtdas Schulgesetz vor, dass Eltern zwischen der Beschulung ihrerKinder im allgemeinen System oder der Förderschule wählenkönnen,

    Hallo EineFrage,


    es ist wohl eine Erfindung der Inklusions-Ideologen, dass Förderschulen nicht dem allgemeinen Bildungssystem zuzurechnen seien. Faktisch ist das falsch - natürlich gehören auch Förderschulen dem allgemeinen Bildungssystem an. Hier wird eine Kluft erzeugt bzw. herbeigeredet, die gar nicht real existiert.


    Dir hilft das natürlich nicht weiter, weil das sicherlich länderspezifisch sehr verschieden interpretiert wird. Ich wollte es nur anmerken.


    der Buntflieger

  • Ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, allen Schüler_innen Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu geben.

    Nur so nebenbei: Was man in der englischen Sprache unter "general school system" ist vollkommen anders, als "allgemeines Bildungssystem" in Deutschland.


    In der anglophonen Welt gehören die Sonderschulen zum allgemeinen Bildungssystem.

  • Hallo EineFrage,
    es ist wohl eine Erfindung der Inklusions-Ideologen, dass Förderschulen nicht dem allgemeinen Bildungssystem zuzurechnen seien. Faktisch ist das falsch - natürlich gehören auch Förderschulen dem allgemeinen Bildungssystem an. Hier wird eine Kluft erzeugt bzw. herbeigeredet, die gar nicht real existiert.


    Dir hilft das natürlich nicht weiter, weil das sicherlich länderspezifisch sehr verschieden interpretiert wird. Ich wollte es nur anmerken.


    der Buntflieger

    Das ist leider eine Definitionsfrage, die Inklusionsbefürwörter und Inklusionsskeptiker sehr unterschiedlich sehen. Da alle Förderschulen in Hessen bis auf GE-Schulen auch min. den Hauptschulabschluss anbieten, zählen sie für mich zum allgemeinbildenden Schulsystem. Eine Rückmeldung, die wir bekommen, ist, dass unsere SuS recht gut vorbereitet sind, auch wenn das Vorurteil von der Außenwelt ein anderes ist. Auch an meiner Ref-Schule (LE) hatte man eine ziemlich gute Erfolgsquote.
    Den Fall habe ich gerade: eine meiner Beratungsschülerin, die zu uns in der Probebeschulung ist, muss gerade ganz schön keulen, um mithalten zu können und ihren Rückstand aufzuholen. Auch wenn ich in den Hospitationen an Regelschulen in den Arbeitsphasen mal über die Hefte der anderen SuS schaue, finde ich, dass sich unsere SuS da sehen lassen können.

  • Das ist leider eine Definitionsfrage, die Inklusionsbefürwörter und Inklusionsskeptiker sehr unterschiedlich sehen. Da alle Förderschulen in Hessen bis auf GE-Schulen auch min. den Hauptschulabschluss anbieten, zählen sie für mich zum allgemeinbildenden Schulsystem.

    Hallo Frapper,


    ich sehe da eher eine Nachweispflicht derjenigen, die behaupten, dass Förderschulen nicht zum allgemeinen Bildungssystem gehören. Sie bieten - wann immer möglich - die gängigen Abschlüsse an (in BaWü sogar bis zum Abitur) und gehören in der Regel als Seitenlinie dem Primar- und Sekundar I-Bereich an. Es sind ja auch staatliche Einrichtungen und überhaupt eben Teil des allgemein verfügbaren Bildungsangebotes.


    Bisher ist mir noch kein stichhaltiges Gegenargument untergekommen.


    der Buntflieger

  • Ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es,...

    Nun ja.... die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt ein Ziel, die genannte Schulleitung die Ist-Situation.
    Da kann es schon Unterschiede geben.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Abgesehen vom unprofessionellen und unsensiblen Vorgehen der Schulleitung, ist es für die Schule vermutlich eine Grundsatzfrage. Je mehr Kinder mit Förderbedarfen an der Schule unterrichtet werden, desto mehr Arbeit haben die KollegInnen.

    Und zumindest in NRW kommt noch hinzu: Hat die Schule erstmal mehrere Inklusions-Kinder, wird sie irgendwann zur Schwerpunktschule auserkoren und hat dann noch viel mehr Arbeit, weil sie alle Inkludierten aus dem Umkreis, also von den Schulen, die keine Schwerpunktschulen sind, aufnehmen muß, also quasi selber zu einer Förderschule mit angeschlossener Normalschul-Abteilung wird. :autsch:

  • Das mit den Schwerpunktschulen gibt es hier in Hessen so nicht. Hier sind einfach alle Grundschulen gefragt. Ich bin generell noch nicht lange in der BFZ Arbeit tätig. Ein Jahr habe ich an einer anderen Schule gearbeitet und da war klar, dass sie natürlich auch Schüler mit GE Status beschulen. Umso überrumpelter bin ich gerade über die Reaktion dieser Schulleitung. In diesem speziellen Fall weiß ich dann tatsächlich nicht, was ich der Mutter raten kann. Die Klassenlehrerin ist toll. Sie differenziert viel, ist der Schülerin sehr zugewandt und wertschätzend gegenüber Kind und Mutter. Nur möchte besagte Lehrerin gern so schnell wie möglich die Schule wechseln, weil sie an der Schule nicht bleiben möchte. Ich bin jetzt seit vier Wochen an der Schule. Ich habe noch keinen kompletten Überblick. Aber ich glaube viele Kollegen würden dieses Kind nicht mit offenen Armen in ihrer Klasse willkommen heißen. Und keiner würde mehr besagte Klasse übernehmen wollen. Auch wenn letztlich ich als Förderschullehrerin Aufgaben, Material usw. vorbereiten würde. Ich überlege gerade wirklich, ob für dieses Kind eine Förderschule nicht geeigneter wäre, einfach weil die äußeren Umstände so sind wie sie sind. In Gesprächen mit der KL sagte sie mir, dass betroffene Schülerin in der Klasse zurecht käme, die anderen Kinder sie so akzeptieren wie sie sei und sie aber gleichzeitig auch noch keine Freunde gefunden hätte. Und sie darunter leide.


    Förderschule hin oder her. Die Haltung der Schulleitung entsetzt mich trotzdem. An der anderen Schule war es einfach vollkommen klar, dass auf das Kind geschaut wird und was das Kind braucht. Es gab einen Schüler mit Autismus in der ersten Klasse (GE Status) und das hat für alle gut geklappt. Eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen wurde in der Klasse zusätzlich inklusiv beschult. Und auch da: Sie fühlte sich in der Klasse sehr wohl. Da stand seitens der Schulleitung gar nicht zur Debatte ob das Kind inklusiv beschult wird oder nicht. Es ist Entscheidung der Eltern. Und die Mutter hat das nach einem Gespräch mit der Klassenlehrerin und mir entschieden. Also bei nem Kind mit Autismus, GE Status... Das jemand da Berührungsängste hat denen er sich erst stellen muss, verstehe ich und ist da an der Schule wunderbar gelungen. Aber ein Kind mit Förderbedarf Lernen? Wo der Förderschullehrer mir als Klassenlehrer bei der Differenzierung ja auch unter die Arme greift, die Materialien vorbereitet, das Zeugnis und den Förderplan schreibt?
    Nun ja und es ist auch eine Frage der Art und Weise wie solche Unsicherheiten angesprochen werden. So wie das die Schulleitung getan hat geht es mMn gar nicht.

  • Das mit den Schwerpunktschulen gibt es hier in Hessen so nicht. Hier sind einfach alle Grundschulen gefragt.

    So war das bei uns in NRW auch und die Grundschulern, die sich da besonders reingehängt haben, haben jetzt die Arschkarte gezogen. Sie sind zu Schwerpunktschulen gemacht worden, als man gesehen hat, daß die Inklusion nicht funktioniert. Die, die das Problem ausgesessen haben, sind es los. Sie können ihre Inkludierten an die Schwerpunktschulen weiterreichen.

    • Offizieller Beitrag

    Jein - es gab Kreise in NRW, die haben von vorne herein das Prinzip "Schwerpunktschulen" gefahren, weil es dort klar war, dass ein konzentrierter Einsatz von Sonderpädagogen an mind. Einer Schule pro Kommune sinnvoller ist, als das Verteilen der Sonderpädagogen in der Fläche.


    Kl.gr.Frosch

  • Jein - es gab Kreise in NRW, die haben von vorne herein das Prinzip "Schwerpunktschulen" gefahren, weil es dort klar war, dass ein konzentrierter Einsatz von Sonderpädagogen an mind. Einer Schule pro Kommune sinnvoller ist, als das Verteilen der Sonderpädagogen in der Fläche.


    Kl.gr.Frosch

    Das IST ja auch sinnvoll

  • Häng dich nicht rein. Was vermutest du, warum die Lehrerin dort weg will? Eben.


    Der Mutter könntest du nur deine Sicht diplomatisch verpackt schildern. Es gibt diese und jene Möglichkeit, ich würde mir die Schule XY auf jeden Fall ansehen. Ich persönlich würde bei meinem Kind kein Exempel statuieren wollen o.ä.


    Mit der SL würde ich die Kommunikation sachlich und auf ein Minimum beschränken, die lässt sich von die ganz sicher nichts sagen. Im Gegenteil, das bringt dir nur Ärger ohne dem Kind zu nützen.

  • Ich danke euch für eure Einschätzung. Mit der Mutter werde ich das dann Montag entsprechend kommunizieren. Mal sehen, was sie dazu sagt. Und ja, warum die Lehrerin weg will, liegt für mich auf der Hand. Und ja das stimmt, dem Kind nützt es nicht.

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