Hallo!
Mich würde interessieren, ob es unter euch jemanden gibt, der eine (Neben)tätigkeit als beurlaubter Beamter angenommen hat. Beispielsweise 1. Beurlaubung zur Kinderbetreuung a x Jahre und dann 2. eine kleinere oder größere Arbeit nebenher.
Im Beamtenrecht ist das ja recht schwammig formuliert: "Es dürfen grundsätzlich nur solche (Neben-)tätigkeiten angenommen werden, die dem Zweck des Urlaubs nicht zuwiderlaufen und es ist eine Genehmigung für die Tätigkeit einzuholen."
Daher wollte ich mal rumfragen, wie eure Erfahrungen damit sind, welche Arbeit in welchem Umfang als "zulässig" gilt usw.
Danke!