@Meerschwein Nele: [...] Ist bei dir eigentlich jeder völkerrechtliche Vertrag einseitig aufkündbar oder nur solche die die Kirche betreffen? Ich frage interessehalber, weil man dann bei Bedarf auch die Haager Landkriegsordnung und ähnlich alte Verträge einseitig in die Tonne kloppen könnte. Könnte ja irgendwann mal nützlich sein...
Bei Bedarf wird jeder Vertrag einseitig in die Tonne gekloppt. Abgesehen von diversen historischen Beispielen z.B. Iran: "Worst deal ever!"
Auch an diesen Beispielen erkennt man m.E. den moralischen Gehalt von derlei Übereinkünften oder die Abkehr von ihnen, wenn es opportun ist.
Soll man sich oder andere nicht in einen Konflikt einmischen, hält man sich ans Völkerrecht - soll man sich oder andere sich einmischen, hält man sich ans Menschenrecht.
Ein Vetrag beruht immer auf einer Gewalt - auch ein Ehevertrag - sonst bräuchte es gar keine Gewährsmacht, die dessen Einhaltung garantiert.