Hallo!
Mich beschäftigt das Thema Verschweigen von Vorerkrankungen beim Amtsarzt.
Ich weiß, dazu gibt es unzählige Threads in verschiedenen Foren und eine
Vielzahl davon habe ich gelesen. Mir geht es aber um eine Frage, die
bislang unbeantwortet blieb oder zumindest nicht erschöpfend beantwortet
wurde.
Die Argumente gegen ein solches Verhalten sind zumeist diese zwei:
1) "Man ist verpflichtet die Wahrheit zu sagen!"/"Willst du wirklich mit dieser Lüge leben?"/ o.Ä.
Ich bitte in diesem Thread auf etwaige Moralpredigten zu verzichten - davon
gibt es in diversen Threads genug.
2) "Wenn das jemals herauskommt, dann gibt es richtig Ärger, deshalb mach es lieber nicht!"
Nun gut...dass es richtig Ärger gibt, wenn es denn jemals herauskommt, ist
klar, aber wie sollte es überhaupt jemals herauskommen? Etliche Male
habe ich dieses Argument gelesen, ohne weiterführende Argumentation, wie
es denn überhaupt herauskommen soll und wie wahrscheinlich dies ist.
Also habe ich in einschlägigen Portalen nach Gerichtsurteilen zu diesem Thema gesucht.
Gerade einmal eine Handvoll Urteile gibt es, die sich mit der Rücknahme einer
Ernennung zum Beamten auf Grund falscher Angaben beim Amtsarzt
beschäftigen (Arglistige Täuschung).
Alle diese Verfahren haben zwei Gemeinsamkeiten:
1) Der Betrug flog immer durch eine spätere amtsärztliche Untersuchung im
Rahmen einer Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit auf. Nicht einfach so
aus dem Nichts.
2) Der Grund für das Auffliegen des Betruges ist
in allen Fällen auf schiere Blödheit der entsprechenden beklagten
Beamten zurückzuführen. Sie haben bspw. ihrem behandelnden privaten
Arzt erzählt, sie seien seit der Kindheit krank. Dann haben sie diesen
Arzt im Rahmen der amtsärtztlichen Prüfung auf Dienst(un)fähigkeit der
Schweigepflicht entbunden und so kam heraus, dass sie schon vor der
amtsärztlichen Eignungsprüfung krank waren. Oder sie haben sich bei
der amtsärtztlichen Prüfung auf Dienst(un)fähigkeit schlichtweg selbst
"verplappert" oder unverblümt zugegeben, damals gelogen zu haben.
Eine Soldatin hat gar mehrere Zeitungsinterviews über ihre PTBS gegeben, die
sie bei der amtsärztlichen Eignungsprüfung nicht angegeben hat.
Fazit für mich:
Wenn man keine amtsärtztliche Prüfung auf Dienst(un)fähigkeit in seiner
späteren Karriere durchläuft ist es quasi ausgeschlossen, dass der
Betrug ans Tageslicht kommt.
Und selbst wenn es dazu kommen sollte, braucht man nur einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht völlig blöd
anstellen und alles ist gut.
Nicht beim Amtsarzt verplappern, nicht beim privaten Arzt verplappern (und wenn doch, ihn nicht von der
Schweigepflicht entbinden, sondern nochmal zu einem anderen Arzt gehen) - das ist doch nicht so schwer?
Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler oder etwas nicht beachtet?
Das einzige Problem könnte eine Entbindung der Schweigepficht der
Krankenkasse sein. Dort könnten bspw. Besuche beim Therapeuten, die bei
der amtsärztlichen Eignungsprüfung nicht angegeben wurden, vermerkt
sein. Aber soweit ich weiß, ist eine solche allumfassende Entbindung
völlig unüblich und nicht verhältnismäßig. Der Amtsarzt kann nur gezielt
und begründet die Entbindung der Schweigepflicht eines bestimmten
Arztes einfordern. Außerdem gibt es Fristen zur Datenlöschung.
Weiß dazu jemand von euch mehr?
Vielen Dank im Voraus an alle, die zu dieser Thematik etwas beisteuern können
und damit eventuell auch Kollegen beruhigen, die unklugerweise bereits
gelogen haben und jetzt jeden Tag Angst haben, es könnte herauskommen.