Für NRW finde ich Ähnliches:
recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_a…?v_id=2520031009100936565
Achtung! Das Gesetz gilt für uns nicht, denn §1, Abs. 2, Satz 3:
"Diese Verordnung gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichenSchulen."
Damit kann man nur noch direkt auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie durchgreifen und die ggf. vorm Verwaltungsgericht einklagen.