Maximale Stundenzahl pro Tag

  • Für NRW finde ich Ähnliches:
    recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_a…?v_id=2520031009100936565

    Achtung! Das Gesetz gilt für uns nicht, denn §1, Abs. 2, Satz 3:


    "Diese Verordnung gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichenSchulen."



    Damit kann man nur noch direkt auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie durchgreifen und die ggf. vorm Verwaltungsgericht einklagen.

  • Du bist neu in dem Laden und kriegst gleich einen vor den Latz? Mit Anlauf und durchgestrecktem Arm? Typische Stümperschulleitung, die erstmal Leute verheizt und sich dann wundert, dass die Personaldecke nicht reicht.


    Hast du schon den Lehrerrat angesprochen? An manchen Schulen taugt der was.

    War bei mir im 1. Schuljahr aber auch so. Donnerstags 12 Stunden bis abends 21 Uhr und freitags gleich nochmal vormittags 8 Stunden hinten drauf. Die Stunden am Freitag taten richtig weh. Irgendwann bin ich dann am Freitag bei den Elektrikern in der 6. Stunde auch mal auf dem Pult eingepennt.

  • War bei mir im 1. Schuljahr aber auch so. Donnerstags 12 Stunden bis abends 21 Uhr und freitags gleich nochmal vormittags 8 Stunden hinten drauf.

    Alter Schwede... Das ist ja echt Wahnsinn! Wer, um alles in der Welt, lässt sowas zu?


    Hattest Du damals um Änderung gebeten oder wg. Probezeit etc. die Füße still gehalten?

  • Man sollte beim Blick in mögliche gesetzliche Regelungen den Taschenrechner im Hinterkopf eingeschaltet lassen.
    10 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten sind "nur" 7,5 Zeitstunden Arbeitszeit...


    Ja, ich weiß, dass dazwischen noch (echte und (mehr) unechte) Pausen liegen und sich der Tag so aufbläht. Trotzdem wäre an der einen oder anderen Stelle eine z.B. längere Mittagspause, die tatsächlich als Pausenzeit angerechnet würde. Auch wenn man dann viel zu häufig mit anderen Lehrkräften an einem Tisch hockt, etwas isst & nebenbei über die Klasse X berät...


    (Im "Fall" in diesem Thread hat ja ein kurzes Gespräch dazu geführt, das Problem wahrzunehmen und für Abhilfe zu schaffen. Es muss ja nicht immer der Klageweg sein (ist auch viel stressfreier...).)

  • War an meiner Schule auch so, auch im 1. Jahr. Finde heraus, wer die Stundenpläne macht und bitte um eine Änderung zum Halbjahr. Funktioniert manchmal.
    Ich kenn es aber auch, dass alle Absprachen / Versprechungen vom Schulleitungsteam "vergessen" werden. Deshalb gibt es auch die Holzhammermethode - Personalrat mitnehmen, zu jedem Gespräch. Notizen machen, anschließend Protokoll des Gesprächs als Kopie bei den Stundenplanentscheidern abgeben.


    Vor dieser Methode kann man es ja auch anders lösen. Habe ich ja auch, steht ja oben. Ich muss nicht rausfinden, wer die Stundenpläne macht, das sind meine "besten" Freunde und direkten Ansprechpartner, schon im Ref.
    Änderung wird schon vorher erfolgen, bei uns gibt es nicht nur zum Halbjahr neue Stundenpläne.


    Aber auch als Beamter könntest Du dich auf die EU-Arbeitszeitrichtlinien berufen: 2003/88/EG


    Da stehen die gleichen Zahlen drin, die auch in D für Angestellte gelten. Allerdings müßtest Du vorher das Land NRW verklagen, weil die die Richtlinie auch für Beamte schon lange hätten im Landesrecht umsetzen müssen und sämtliche Übergangsfristen seit mindestens 10 Jahren abgelaufen sind.

    Einen Grund zu klagen gibt es nicht. Es war erst einmal nur eine Nachfrage.



    War bei mir im 1. Schuljahr aber auch so. Donnerstags 12 Stunden bis abends 21 Uhr und freitags gleich nochmal vormittags 8 Stunden hinten drauf. Die Stunden am Freitag taten richtig weh. Irgendwann bin ich dann am Freitag bei den Elektrikern in der 6. Stunde auch mal auf dem Pult eingepennt.

    Das ist hart. Manchmal geht es bei uns auch nicht anders. Abendschule und dann morgens direkt wieder. Ist aber auch nicht der Normalfall. Bei Lehrermangel aber umso schwieriger manchmal.


    Alter Schwede... Das ist ja echt Wahnsinn! Wer, um alles in der Welt, lässt sowas zu?
    Hattest Du damals um Änderung gebeten oder wg. Probezeit etc. die Füße still gehalten?

    Probezeit hin oder her. Ansprechen sollte man so etwas. Habe ich ja auch direkt. Lehrerrat, Stundenplanteam und Abteilungsleiter drauf angesetzt.


    (Im "Fall" in diesem Thread hat ja ein kurzes Gespräch dazu geführt, das Problem wahrzunehmen und für Abhilfe zu schaffen. Es muss ja nicht immer der Klageweg sein (ist auch viel stressfreier...).)


    Scheinbar liest leider nur nicht jeder alles im Thread ;) Klagen würde ich da auch nicht.


    Vergangener Mittwoch habe ich dann eine Klasse ne Stunde eher nach Hause geschickt und die andere Klasse auch. So hatte ich eine Freistunde und am Ende früher Schluss. Beides Mal mit Absprache der Bereichsleitungen, bzw Vorschlag von diesen. Von daher war es am Ende zu meinen Gunsten ;)


    Nächste Woche wird es dann intern geregelt, dass die 5.+6. Stunde auf einen anderen Tag verlegt wird. so wie die Absprache auch war. Der betreffende Bereichsleiter hatte sich auch noch mehrmals bei mir entschuldigt.


    Nur zum Thema, die wollen mir eins vorn Latz knallen und so ;)

  • Manchmal geht es bei uns auch nicht anders. Abendschule und dann morgens direkt wieder. Ist aber auch nicht der Normalfall. Bei Lehrermangel aber umso schwieriger manchmal.

    Du hast im Arbeitsrecht aber auch eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen den Schichten. Wobei die Fahrzeit von der Arbeit nach Hause und zurück zur Arbeit Privatvergnügen sind. Von 21 Uhr abends bis zum nächsten Morgen um 7.30 Uhr sind es aber nur 10,5 Stunden. Wären wir Angestellte und am zweiten Tag würde einem Schüler etwas passieren, weil z.B. wegen Übermüdung seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, hätte unser Arbeitgeber ein gehöriges Problem. Dabei denke ich weniger an die Pausenaufsicht als viel mehr an die Aufsicht, wenn die Schüler bei uns an Drehmaschinen oder elektrischen Anlagen (230V) arbeiten.

  • Ich habe es ja nicht im Detail ausgeführt. Mindestruhezeit ist auch eben nur mindestens und nicht schön.
    Vereinbarung bei uns ist nach Abendschule angenehme Ruhephase, heißt am nächsten Tag in der Regel erst zur 5. Abendschule geht bis 20:15 Uhr. Damit hat man deutlich mehr als die vorgeschriebene Ruhezeit. Wenns nicht immer klappt ist es manchmal nur die Mindestruhezeit.

  • Bei uns an der Schule gilt, nicht mehr als 8 Stunden. Bei mir wird das gerade leider nicht eingehalten. Daher die Frage, ob es da eine Regelung gibt.

    Ob es eine offizielle gibt, weiß ich nicht.
    Bei uns an der Schule:


    Maximal 7 Stunden, davon 6 Stunden am Stück. Bei über 50 reduziert sich das auf maximal 6 Stunden am Tag.

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