Ich wundere mich, wie viele Antworten auf so offensichtlich stumpfsinnig provozierende Beiträge kommen ...
Wir haben doch alle vor Weihnachten nichts zu tun
Ich wundere mich, wie viele Antworten auf so offensichtlich stumpfsinnig provozierende Beiträge kommen ...
Wir haben doch alle vor Weihnachten nichts zu tun
Sich über schwierige Schüler aufzuregen, ist wie sich als Arzt über kranke Patienten aufzuregen.
Es hat sie schon immer gegeben und es wird sie auch immer geben. Ihre Erziehung ist ausdrücklich Teil unseres Berufs.
Jeder Lehrer ist mal mit einer Situation überfordert. Doch dann reflektiert man sein Verhalten, überlegt sich passende Unterrichtskonzepte oder fragt Kollegen / Sozialarbeit / Schulleitung nach Ratschlägen. Häufig sind auch Polizei und Jugendämter wichtige Ansprechpartner.
Doch das, was du hier von dir gibst, ist unprofessionell und menschenverachtend.
Mit dieser Auffassung bin ich zum Glück nicht alleine.
An den TE:
Welche konkreten Maßnahmen hast du im Unterricht ergriffen, als die Schüler statt zu lesen gequatscht haben?
Wie hast du nach der Beantwortung deiner Frage aufgefordert?
Was hast du konkret gemacht, als die auffiel, dass ein Schüler seinen Penis ausgepackt hat?
Alles anzeigenAn den TE:
Welche konkreten Maßnahmen hast du im Unterricht ergriffen, als die Schüler statt zu lesen gequatscht haben?
Wie hast du nach der Beantwortung deiner Frage aufgefordert?
Was hast du konkret gemacht, als die auffiel, dass ein Schüler seinen Penis ausgepackt hat?
Er hat hier ein Posting abgelassen, in welchem er lautstark bedauert, mit Schülern zu tun zu haben.
... ich fands heute auch mal wieder zum Kotzen.
In der letzten Woche haben zwei Schüler bei mir im Unterricht eine Schlägerei angefangen und konnten gar nicht verstehen, daß ich beide rausgeschmissen habe. Wobei, wirklich aus dem Fenster geworfen habe ich sie nicht und es kam auch erst zu der üblichen Diskussion, wie ich den Rauswurf denn durchsetzen wolle, wo ich sie doch körperlich nicht angreifen darf.
Meine Antwort war da nur noch: "Ok, dann wechsele ich mit den restlichen Schülern den Raum, stelle mich demonstrativ in den Türrahmen und dann müssen sie schon mich angehen, um in den neuen Raum zu kommen. In dem Moment darf ich mich dann auch körperlich wehren, was ich dem Fall auch tun werde!" Nicht umsonst haben wir im Kollegium ja schon eine Kampfsportgruppe, wo es in erster Linie darum geht seine Haut im Fall der Fälle so teuer wie nur irgendwie möglich verkaufen zu können.
Heute haben sich die gleichen beiden Schüler dann bei einem Kollegen im Unterricht mit Stühlen beworfen und wieder konnten es beide nicht verstehen, daß auch er sich gar nicht auf die Diskussion, wer denn nun angefangen hätte, eingelassen und einfach beide rausgeschmissen hat.
Wenig später, da wußte ich noch nichts von dem Vorfall heute, habe ich beide feixend die Schule verlassen sehen und vor allem auch gehört. Ging so in die Richtung: "Da haben wir wieder eine gute Show abgeliefert." In dem Durchgang zwischen den beiden Flügeln des Schulgebäudes direkt vorm Eingang ist die Akustik so gut, daß man auch im 2. Stock bei gekipptem Fenster noch jedes Wort versteht, das unten gesprochen wird.
Die beiden wissen, daß sie sowieso nicht versetzt werden, weil die Noten total unterirdisch sind. Einer hat eine 4 und ansonsten nur 5er und 6er, der andere hat ausschließlich 5er und 6er. Die mischen jetzt, weil die Konsequenzen natürlich nicht mehr ziehen, bis zu den Sommerferien den ganzen Laden auf.
Klingt, als wollten die unbedingt noch vor den Sommerferien das gesamte Arsenal der Ordnungsmaßnahmen kennenlernen. Dann solltet ihr denen den "Spezialrundgang" durch §90 vielleicht einfach gönnen, damit sie sich im kommenden Schuljahr wieder auf anderes konzentrieren können...
Im kommenden Schuljahr sind sie volljährig und damit nicht mehr schulpflichtig.
Ordnungsmaßnahmen, zur Not bei jedem Scheiß die maximalen zwei Wochen Suspendierung aneinanderreihen. Wird zwar pädagogisch nix bringen, aber der Rest und ihr können in Ruhe arbeiten.
Ich hab dafür Eltern, die einem anderem Kind auf dem Pausenplatz Schläge angedroht haben. 2 Erwachsene gegen einen 6jährigen.
Ich schmeiß ein Eltern-Schüler-Trio rein, das in dieser Woche wohl mehrmals Reifen von einer Kollegin zerstochen haben...
Ich werf ml zwei Schüler ein, die sich vor wenigen Tagen gegenseitig bei uns in der Werkstatt so hochgepuscht haben a la: "Ich f*ck deine Mutta...", daß sie am Ende mit großen Schraubenschlüsseln (Maulweite 40-60mm) aufeinander losgegangen sind.
In einer anderen Diskussion hatten wir ja schon die Frage nach der Garantenstellung. Muß ich dann auch noch dazwischen gehen? Mit so einen 3-5kg schweren Schraubenschlüssel auf den Kopf eingedroschen und der Schädel ist gespalten. Oder ist dann das Risiko meiner eigenen Unversertheit so hoch, daß ein persönliches sofortiges Einschreiten (ohne Polizei) nicht mehr gerechtfertigt ist?
Ich werf ml zwei Schüler ein, die sich vor wenigen Tagen gegenseitig bei uns in der Werkstatt so hochgepuscht haben a la: "Ich f*ck deine Mutta...", daß sie am Ende mit großen Schraubenschlüsseln (Maulweite 40-60mm) aufeinander losgegangen sind.
In einer anderen Diskussion hatten wir ja schon die Frage nach der Garantenstellung. Muß ich dann auch noch dazwischen gehen? Mit so einen 3-5kg schweren Schraubenschlüssel auf den Kopf eingedroschen und der Schädel ist gespalten. Oder ist dann das Risiko meiner eigenen Unversertheit so hoch, daß ein persönliches sofortiges Einschreiten (ohne Polizei) nicht mehr gerechtfertigt ist?
Juristisch weiß ich es nicht. Aber generell würde ich sagen, dass wir keine Polizisten sind und nicht verpflichtet werden können, uns selbst zu gefährden. Sicherlich muss man aber alles andere Mögliche tun, z.B. Hilfe holen, andere Schüler in Sicherheit bringen etc.
...
Heute haben sich die gleichen beiden Schüler dann bei einem Kollegen im Unterricht mit Stühlen beworfen und wieder konnten es beide nicht verstehen,
interessant, dass den beiden noch jemand irgendwas zu erklären versucht und es ein "heute wieder" überhaupt gibt.
Lehrer dürfen das.:
Gerichtsurteil: Lehrer dürfen Schüler körperlich maßregeln
https://www.lehrerfreund.de/sc…hrer-schueler-gewalt/3693
Ich zitiere nur einen Teil des Artikels (und _nicht_ aus dem Urteil)
Blauer Fleck ohne rechtliche Folgen
Ein 11-jähriger Schüler störte trotz Ermahnungen der Lehrerin den Unterricht. Die Lehrerin forderte ihn auf, das Klassenzimmer zu verlassen, was der Junge nicht tat. Daraufhin packte die Lehrerin den Schüler nach dessen Aussage am Oberarm und führte (zerrte?) ihn aus dem Raum. Dabei erlitt der Schüler am Oberarm ein Hämatom (= blauer Fleck) von 2cm Durchmesser, was ungefähr der Größe eines 10-Cent-Stücks entspricht.
Die Staatsanwaltschaft sah darin den Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt, nicht aber das zuständige Amtsgericht. Auch in der nächsten Instanz wurde die Klage vom Landgericht Berlin abgewiesen.
Argumentationsweise der Gerichte
Das Landgericht Berlin sah in dem Verhalten der Lehrerin kein strafbares Verhalten und begründete das Urteil durch zwei Argumente:
1) Ein blauer Fleck ist noch keine Körperverletzung
Ein blauer Fleck ist nach Auffassung des Landgerichts nicht so “erheblich”, dass der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt ist.
Matthias Böhm, Rechtsanwalt, führt für die GEW Berlin aus:
Wegen der Erheblichkeit verweist das Landgericht eigentlich auf eine Selbstverständlichkeit [...]: Nicht mit jedem körperlichen Übergriff ist der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. [...] maßgebend [für die Erheblichkeit] ist die Sicht eines objektiven Betrachters [...]. Geringe Blutergüsse oder Ähnliches, wie beispielsweise auch ein schmerzhafter Festhaltegriff, der zu einem blauen Fleck führt, liegen unterhalb der Bagatellgrenze.
Das Beispiel von @plattyplus ist extrem...
Wenn er sich nicht in der Lage sieht, da etwas zu tun, ohne sich selbst zu gefährden, kann (und sollte) er die Polizei rufen.
Ich würde "dazwischengehen" - aber nur so kurz, dass die beiden dann im (Knast)krankenhaus wieder aufwachen. Jeder wahrschheinich mit mindestens einem gebrochenen Unterschenkel, und das völlig legal (und bei solchen Dumpfbirnen ehrlich gesagt wohl notwendig). Aber eben auch nur, weil ich mich dazu in der Lage sähe. Und dann wird trotzdem die Polizei (samt RTW) bestellt, um diese beiden Subjekte zu entfernen.
...echt. Wieso haben solche Rohrkrepierer überhaupt Zugang zu solchen potentiellen Waffen?
@Lehrerinlehrling die Frage ist wohl eher, ob Lehrer das müssen. Ich meine, nein, denn auch für uns gilt der Grundsatz, dass man sich nicht selbst unverhältnismäßig in Gefahr bringen muss.
Eine Kollegin (keine von der Sorte "klein und zwart") hatte übrigens letztens eine ähnliche Situation bei einer wirklich heftigen Schulhofprügelei. Sie hat reagiert, indem Sie versucht hat, die Streithähne mit Worten zu trennen, und einen Krankenwagen sowie den Direktor und die Polizei gerufen hat. Laut unseres Chefs war das genau richtig.
@Lehrerinlehrling die Frage ist wohl eher, ob Lehrer das müssen. Ich meine, nein, denn auch für uns gilt der Grundsatz, dass man sich nicht selbst unverhältnismäßig in Gefahr bringen muss.
Ja klar: Von meinen SuS höre ich oft sinngemäß. "Müssen? Sterben _muss_ ich." In diesem Sinne war mein Post auch nur als Was-auch-möglich-wäre gedacht, sofern man in eine derartige Situation hineinrutscht. Prügelnde Zentklässler (ohne *innen) körperlich versuchen zu trennen, würde mir auch im Traum nicht einfallen (hier und jetzt und am grünen Tisch). Realität ist ja immer anders. Schön ist aber auch zu wissen, dass man einen renitenten jüngeren Schüler eben "auch mal am Arm aus der Klasse "begleiten" darf". Zumindest hat das _ein_ Richter mal so gesehen...
...echt. Wieso haben solche Rohrkrepierer überhaupt Zugang zu solchen potentiellen Waffen?
Weil es so in den Rahmenlehrplänen für die Ausbildungsvorbereitung in NRW steht. Die Klassen sind ja auf den absoluten Bodensatz unseres Bildungssystems ausgerichtet, also Hauptschule nach Klasse 6 ohne Abschluß verlassen und so, weil sie die 5. dreimal und die 6. viermal wiederholt haben, bis sie im Alter von 16 irgendwann bei uns aufschlagen.
Da steht in den entsprechenden Lehrplänen für die Ausbildungsvorbereitung in Fertigung und/oder Bau halt ein Punkt: "Einsatz von Werkzeugen und von Maschinen und Anlagen" ... und dann sind sie eben in den Werkstätten im Berufskolleg, in denen diverse Werkzeuge rumliegen.
Weil es so in den Rahmenlehrplänen für die Ausbildungsvorbereitung in NRW steht. Die Klassen sind ja auf den absoluten Bodensatz unseres Bildungssystems ausgerichtet, also Hauptschule nach Klasse 6 ohne Abschluß verlassen und so, weil sie die 5. dreimal und die 6. viermal wiederholt haben, bis sie im Alter von 16 irgendwann bei uns aufschlagen.
Da steht in den entsprechenden Lehrplänen für die Ausbildungsvorbereitung in Fertigung und/oder Bau halt ein Punkt: "Einsatz von Werkzeugen und von Maschinen und Anlagen" ... und dann sind sie eben in den Werkstätten im Berufskolleg, in denen diverse Werkzeuge rumliegen.
Wenn ich "Kuriositäten" wie die von dir geschilderten lese, komme ich immer mehr zu der Ansicht, es müsse auch in diesen Bereichen "Zugangsbeschränkungen" geben - in diesem Fall vielleicht erst mal ein psycolgisches Unbedenklicheitsgutachten. Denn wenn die zu beschulenden derart minderbemittelt sind (ich hoffe zwar irgendwo, deine Zahlen oben sind übertrieben, aber ich wage mal zu glauben,, sie könnten stimmen), sollte klar sein, dass sie mit (potentiell gefährlichen) Werkzeugen auch nicht (zumindest nicht verantwortungsbewußt) umgehen können.
Bliebe die Frage, welche Ausbildungen für solche ... überhaupt in Frage kämen...
Meine Ex-Chefin sagte immer, sie empfiehlt, nur dazwischenzugehen, wenn wir uns selber nicht gefährden. In der Grundschule.
In meiner damaligen 3. / 4. Klasse war ein Schüler, der ungefähr so groß war wie ich, ca. 80 kg und wenn er sich angegriffen fühlte (z.B. durch ein Wort, das er nicht richtig hörte, da er eine Wahrnehmungsstörung hatte und etwas anderes verstand oder einen Blick), wurde er ein Dino, rastete komplett aus. Es liefen mal 3 schlanke Kolleginnen hinter ihm her und versuchten erfolglos, ihn festzuhalten.
Zum Glück müssen wir den Schülern keine Schraubenschlüssel in die Hand drücken.
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