• ... es kümmert sie nicht, dass wir "Arbeiter" mit Vollidioten zu tun haben.

    Was sollen wir deiner Meinung nach darauf antworten? Es klingt für mich nach direktem Weg ins Burnout, wenn jemand anfängt, seine Schüler zu hassen. Vielleicht wäre eine Auszeit für dich sinnvoll?

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • Und was die: die Flüchtlinge sind die meisten arschlöcher ausssge angeht....geh mal an einer Förderschule oder Hauptschule im ländlichen Bereich....

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Noch etwas. Nie in meinem Leben hätte ich gedacht, so etwas schreiben zu MÜSSEN! NIE IM LEBEN! Unsere Schule ist ein Auffangbecken für Flüchtlinge. SO VIELE sind einfach nur toll und es ist eine Freude, sie zu unterrichten. Aber wir haben eine Gruppe von 6 afghanischen Jungs, die einfach nur Arschlöcher sind. Sie versagen in allen Fächern, also machen auf Gangster. Wir haben Kurse für sie noch und nöcher, aber sie sie können nicht mal schreiben! Das ist kein Scheiß! Sie sind lieber Gangsta … und belästigen Schülerinnen, missachten Kolleginnen, schüchtern Jüngere ein … SIE SIND EKELHAFT!

    Mal auf Anfang. Du unterrichtest Mathe und Physik im Gymnasialzweig an einer Gesamtschule. Ich gehe mal davon aus, dass diese Afghanen - wenn sie nicht schreiben können - nicht den Gymnasialzweig besuchen. Demnach haben die nix mit deiner missglückten Versuchsanordnung zu tun und befinden sich wohl nicht in deinem Unterricht.
    Falls die wirklich jüngere Mitschüler einschüchtern, greift die Schulordnung.
    So what?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    @TE


    Natürlich darf man hier seinen Frust rauslassen, wenngleich man sich seine Worte mitunter schon überlegen sollte.
    Einiges, was Du schreibst, ist argumentativ betrachtet Unsinn bzw. steht in falschen Zusammenhängen.


    Du hast hier sowohl Hinweise und Tipps als auch klare Kritik an Deinem Stil bekommen. Beides solltest Du Dir zu Herzen nehmen und daraus Handlungsoptionen oder -alternativen entwickeln.

  • Womit wir wieder beim Strafgesetzbuch §183 wären.
    Wobei ich mich gerade frage, was wohl in der Schule passiert, wenn ich als Lehrer einen Schüler anzeigen würde? Würde ich damit bei der SL offene Türen einrennen, oder würde ich erst recht einen aufs Dach bekommen, weil ich das Problem damit öffentlich mache?

    Du würdest dir wohl einen Rüffel einfangen, weil es nicht deine Aufgabe ist, das strafrechtlich relevante Fehlverhalten des Schülers der Polizei zu melden, sondern es ist die Aufgabe des Schulleiters. Wir haben hier übrigens sehr gute Erfahrungen damit gemacht, derlei Aktionen ausnahmslos dem örtlichen Jugendbeamten zukommen zu lassen. Gerade bei Cybermobbing-Geschichten u.ä. macht es durchaus Eindruck, wenn die Täter samt Eltern zur Anhörung zur Polizeidienststelle geladen werden; man darf auch die Breitenwirkung solcher Aktionen nicht unterschätzen. Das funktioniert aber natürlich wohl eher auf dem Land, wo Polizisten noch als Respektspersonen gelten...

  • ...gerade die jugendbeamten sind dank deren engagierter beziehungsarbeit (sind oft da, auf schulveranstaltungen, bei passenden unterrichtsthemen, teils täglich in unterstützenden, strukturierenden angeboten im schulalltag, z.b. frühstück) auch in der stadt in manchen mittelschulen für die betreffenden jugendlichen durchaus respektspersonen. insofern wäre das sicherlich kein ganz verkehrtes vorgehen.


    es gibt mittel und wege und lokale ressourcen, fast immer. man muss sie halt nutzen und nicht im selbstmitleid oder gar in schülerhass versinken.

  • Du würdest dir wohl einen Rüffel einfangen, weil es nicht deine Aufgabe ist, das strafrechtlich relevante Fehlverhalten des Schülers der Polizei zu melden, sondern es ist die Aufgabe des Schulleiters.

    Du bist doch auch in Bayern. Hast du dafür einen Rechtsbeleg? Ich würde das nämlich in so einer Pauschalität anzweifeln.
    Wenn mich ein Schüler auf dem Schulhof tätlich angreift, bin doch natürlich in der Position dieses strafrechtlich relevante Fehlverhalten anzuzeigen, weil es mich auch direkt betrifft.
    Und wenn ich mich durch Masturbieren in meinem Unterricht sexuell belästigt fühle, dann müsste das auch gelten.


    Anders wäre die Sachlage wohl, wenn ich einen Schüler dabei erwische, wie er das Schulgebäude vollsprüht oder wie er eine Mitschülerin bedrängt. Mit anderen Worten: Wenn ich nicht direkt betroffen bin.

  • Du würdest dir wohl einen Rüffel einfangen, weil es nicht deine Aufgabe ist, das strafrechtlich relevante Fehlverhalten des Schülers der Polizei zu melden, sondern es ist die Aufgabe des Schulleiters.

    Warum ist das nicht meine Aufgabe? Das sehe ich als Bürgerpflicht an. Hinzu kommt noch, daß ich als Beamter die Arbeit der anderen Behörden (hier Polizei) zu unterstüzen habe und mich ansonsten selber der Strafvereitelung im Amt (§258a StGB) schuldig mache.

  • ...und wenn er "eine Mitschülerin bedrängt" - je nachdem was du darunter verstehst - darfst du da im Rahmen der Nothilfe auch direkt eingreifen.
    Glaube mir mal, würde ich in dem Falle. Ganz sicher. Und dann ist der erst mal ne Weile auf dem Abstellgleis, und das völlig legal. Gibt auch Knastkrankenhäuser...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Darum geht es mir ja nicht. Es geht mir um die Frage, wer Anzeige erstatten darf.

    Du darfst nicht nur, Du mußt sogar, sonst machst Du dich selber der Strafvereitelung im Amt schuldig.


    Und was das bedrängte Mädchen angeht: Je nachdem wie weit die Bedrängung geht, im Extremfall bis zur Vergewaltigung, dürftest du im Rahmen der Nothilfe (=von Dritten ausgeübte Notwehr) den Angreifer im Extremfall sogar umbringen, wenn das das einzige Mittel ist die Situation zu beenden.

  • ...und wenn er "eine Mitschülerin bedrängt" - je nachdem was du darunter verstehst - darfst du da im Rahmen der Nothilfe auch direkt eingreifen.
    Glaube mir mal, würde ich in dem Falle. Ganz sicher. Und dann ist der erst mal ne Weile auf dem Abstellgleis, und das völlig legal. Gibt auch Knastkrankenhäuser...

    "Is that you, John Wayne?"

  • Okay, können wir uns jetzt einfach alle darauf einigen, dass natürlich jeder dazwischengehen würde, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in irgendeiner Art bedrängt wird?
    Meine Frage war explizit an @Scooby gerichtet, ob es im bayerischen Dienstrecht einen Passus gibt, durch dem es dem Schulleiter vorbehalten bleibt, ob er zu Vorfällen in seiner Schule Anzeige erstattet.
    Das Konzept der Notwehr ist mir hinreichend bekannt, auch ohne entsprechende Gewaltphantasien (krankenhausreif schlagen; umbringen) zu entwickeln. Danke!

  • "Is that you, John Wayne?"

    Nö.
    Ich glaub ich halt mich da eher an Bronson...
    :lach:
    btw, es geht da nicht um "Gewaltphantasien".
    Es hat schon gute Gründe, wieso ich unseren Mädels Selbstverteidigung beibringe...


    Wobei das in den meisten Fällen gar nicht nötig ist, da sich solche Subjekte "leichte Opfer" suchen, und bei entsprechender Gegenwehr oder möglichem Eingreifen von außen idR sehr schnell weg sind.
    Aber im Zweifelsfall sag ich dazu "Ich breche keine Gesetze, aber Knochen möglicherweise schon..."


    Geht hier aber langsam immer weiter vom Thema weg, es sei denn, die "Störungen" der vom TE genannten Problemschüler gehen allesamt in die übergriffige Richtung. Dann sollten die wirklich längst mit ganz anderen Beamten Bekanntschaft gemacht haben. Und wo die her sind, ist dabei völlig unerheblich...
    Übrigens, glaubt nicht, Gymnasien wären völlig frei von sowas. Vielleicht ist die Frequenz "solcher" Zwischenfälle geringer, aber dafür gibt es anderes. Die extremsten Fälle, wo ich schon mal eingreifen musste, waren übrigens bei Mädchen, und die waren aus Deutschland und Osteuropa, soviel also zum "Klischee"...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)


  • O-Ha, das klingt heftig. :staun:


    Aber lass dir nicht einreden, du seist "falsch" im Beruf, weil du eine vernünftige Lern- und Arbeitsatmosphäre haben möchtest. Den Fatalismus der anderen müssen wir nicht mitmachen, jedenfalls wird nichts besser dadurch.


    Schon in meiner Ausbildungszeit sagten einige Lehrer, der Lehrerberuf sei heutzutage (nach der Wende) ein gut bezahlter Job, mehr nicht. Ich finde es schön, wenn es noch Idealisten gibt, die sich nicht mit den Zuständen abfinden und die außer Eigenheim, Jacht und Florida-Urlaub auch noch was anderes im Kopf haben; für die Beruf auch noch was mit Berufung zu tun hat.


    Ja, die gibt es noch!

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Okay, können wir uns jetzt einfach alle darauf einigen, dass natürlich jeder dazwischengehen würde, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in irgendeiner Art bedrängt wird?
    Meine Frage war explizit an @Scooby gerichtet, ob es im bayerischen Dienstrecht einen Passus gibt, durch dem es dem Schulleiter vorbehalten bleibt, ob er zu Vorfällen in seiner Schule Anzeige erstattet.
    Das Konzept der Notwehr ist mir hinreichend bekannt, auch ohne entsprechende Gewaltphantasien (krankenhausreif schlagen; umbringen) zu entwickeln. Danke!

    Danke für deinen Hinweis; ich merke, dass ich da ein ganz anderes Szenario im Kopf hatte, weil mir im wirklichen Leben noch nie ein Fall begegnet ist, bei dem sich ein Schüler strafrechtlich relevant einer Lehrkraft gegenüber verhalten hätte. Die mir bekannten Fälle betreffen überwiegend Interaktionen von Schülern untereinander oder Fälle, bei denen Sachen beschädigt wurden. Und da wäre meine Vermutung, dass nach LDO §15 (es handelt sich ja um eine dienstliche Angelegenheit) der Dienstweg, also der Weg über den Schulleiter, einzuhalten sein könnte. Nach Art. 57 BayEUG vertritt auch der Schulleiter die Schule nach außen, worunter u.U. auch die Erstattung einer Anzeige in solchen Fällen fallen könnte.


    Aber das ist natürlich alles ziemlich vage und vermutlich könnte einem niemand wirklich einen Strick draus drehen, wenn eine Lehrkraft in ihrem Verständnis von Bürgerpflicht o.ä. direkt zur Polizei geht; wenn es eilt, geht's ja eh nicht anders. Ich ziehe also meine Vermutung, dass derjenige einen Rüffel bekommen könnte, eher mal zurück und warte auf Erläuterungen durch dienstrechtlich bewandertere Foristi.


    Ich hatte in meinem Kopf ohnehin ein völlig anderes Szenario und bin deshalb wahrscheinlich eher darauf gekommen, dass der Schulleiter das machen sollte: Ich sag meinen Lehrkräften immer, dass ich dafür bezahlt werde, in schwierigen Fällen den Kopf hinzuhalten. Und das beinhaltet eben auch, dass ich mir in solchen Fällen den schwarzen Peter auf den Tisch legen lasse und derjenige bin, der zur Polizei, zum Jugendamt oder sonstwo hingeht und Meldung macht. Dann sind die KollegInnen raus aus der Schusslinie und der mögliche Unmut etwaiger Beteiligten konzentriert sich bei dem, dessen Aufgabe es ist, diesen entgegenzunehmen.


    Wenn Lehrkräfte selbst Geschädigte sind, können Sie natürlich auch selbst Anzeige erstatten. Aber auch in einem solchen Fall würde ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht für die Lehrkräfte auch zunächst prüfen lassen wollen, ob derjenige wirklich seinen Schaden selbst regulieren muss oder ob nicht der Dienstherr das übernehmen kann, da der Beamte ja in Ausübung seiner Dienstgeschäfte geschädigt wurde.

  • Guten Morgen!


    Da bei uns ein ähnlicher Fall aktuell ist (Schüler wurde mehrfach übergriffig und betatschte Mädchen), kann ich hier einmal unser Vorgehen beschreiben. Besagter Schüler wurde durch die Schulleitung angezeigt und mit einem Hausverbot versehen. Wenn wir ihn auf dem Schulgelände sehen, müssen wir sofort die Polizei benachrichtigen. Das ist zum Glück noch nicht vorgekommen.
    Einen masturbierenden Schüler hatten wir vor ein paar Jahren. Er musste ärztlich eingestellt werden, da er seinen Sexualtrieb nicht selbst kontrollieren konnte.
    Übrigens hatten ich in NRW letztens eine Fortbildung zum Umgang mit schwierigen Schülern und Elternhäusern und dort wurde deutlich gemacht, dass ich inzwischen verpflichtet bin als Lehrkraft Anzeige zu erstatten, wenn mir z.B. häusliche Gewalt oder Ähnliches zugetragen wird. Da wurde nicht von dem SL gesprochen, sondern der Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft. Dennoch würde mein Weg ehrlich gesagt immer erst einmal zum SL führen.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Im Falle sexueller Gewalt gibt es wie gesagt auch noch andere Anlaufstellen, die einen beraten können. Ich habe vor einiger Zeit in einem konkreten und akuten Fall Beratung von zwei lokalen Stellen in Anspruch genommen, um sicher zu sein, wie ich vorgehe.
    Meine SL hat mir damals Rückendeckung in der Form gegeben, dass sie mir freie Hand ließ und darauf vertraute, dass ich wisse, was ich tue - natürlich nicht ohne mir die Bandbreite der Handlungsmöglichkeiten und Konsequenzen aufzuzeigen.

  • Ich wundere mich, wie viele Antworten auf so offensichtlich stumpfsinnig provozierende Beiträge kommen ...

Werbung