Hallo,
wir haben an unserer Hauptschule im Brennpunkt zwei Sonderpädagogen mit voller Stelle.
Nun stellt sich die Verteilung der Stunden der Sonderpädagogen im Stundenplan so dar, dass die Sonderpädagogen nicht nur für den Einsatz im Unterricht eingeteilt werden, sondern auch für die Besetzung des Trainingsraum u.ä.
Letztlich bleiben in meinem Fall dann 2 Stunden Förderunterricht in der Woche für den GU übrig, die durch den Sonderpädagogen stattfinden können (In meiner Klasse befinden sich 26 Schüler, von denen 5 Kinder mit LE und ES, ein Junge mit ADHS, ein Junge mit nicht offiziell festgestelltem aber sehr eindeutigem ES Bedarf und ein VK Schüler, der gerade erst Deutsch lernt).
Es gibt einzelne Klassen, da passte die Verteilung der Stunden besser und die Schüler erhalten 4 Stunden, aber das sind nur 3 von 11 Klassen.
Ich gebe natürlich auch mein Bestes, differenziere Material, erstelle natürlich angepasste Klassenarbeiten usw. Aber die Kinder haben ja ein Recht auf Föderstunden. Laut Erlass sind das bei LE 2,6 Std pro Woche und bei ES 3,5. Damit wäre ich ja nicht mal sehr weit unter dem Richtwert.
Wie sieht das bei euch an den Schulen aus? Wie wird der Einsatz der Sonderpädagogen geregelt? Werden sie ausschließlich im GU eingesetzt oder erhalten sie auch Stunden für andere Tätigkeiten, die dann wiederum im GU fehlen?
Ich erachte den anderweitigen Eisantz nicht als unwichtig, frage mich nur, inwieweit man den GU deswegen reduzieren sollte.
Lieber Gruß MilaB