Liebe Foristen,
Ich bin kein Lehrer, sondern arbeite in einem anderenBerufsfeld.
Bei uns ist es eigentlich so, dass es mindestens einmaljährlich eine Beurteilung der Leistung gibt.
Arbeite ich gut, gibt es einen Bonus oder auch dieMöglichkeit, mich auf höheren Positionen weiterzuentwickeln.
Arbeite ich schlecht, gibt es das nicht.
Arbeite ich ganz schlecht, dann muss und wird man sich vonmir trennen.
Da ich auch Bekannte habe, die Lehrer sind, weiß ich: Esgibt sehr viele sehr gute Lehrer, aber auch einige, die anfangs engagiertwaren, in Referendariat und Probezeit, bei denen es aber manchmal problematischist, sie die Verantwortung für den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülernanzuvertrauen.
Ich sehe es gerade auch an meinem Sohn, der in die 11.Klasse geht. Sein Mathematiklehrer kam neu an die Schule, damals 6. Klasse, ermachte einen spitzenmäßigen Eindruck. Was ich heute höre…er arbeitet ohneStruktur und große Lust. Schade. Aber liegt das am System? Wenn man sich,zumindest für NRW, die „Bibel“ zur dienstlichen Beurteilung anschaut, dann habeich fast das Gefühl.
Zitat von Richtlinien für die dienstliche Beiirtpilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen MinisteriumsAlles anzeigen
3. Anlass und Zeitpunkt der Beurteilung
Beurteilungen werden zu folgenden Anlässen erstellt(Anlassbeurteilungen):
3.1 durch die Schulleiterin oder den Schulleiter
3.1.1 während der laufbahnrechtlichen Probezeit (vgl. Nummer11),
3.1.2 vor einer Übertragung des ersten Beförderungsamtseiner Laufbahn, soweit kein Leitungsamt im Sinne von § 60 Absatz 1 SchulgesetzNRW (SchulG - BASS 1-1),
3.1.3 vor einer Beurlaubung zum Auslandsschuldienst (sieheBASS 21-12 Nr. 3),
3.1.4 zur Wahrnehmung von Aufgaben derEntwicklungszusammenarbeit oder zu vergleichbaren Aufgaben, vor einerVerwendung im Hochschuldienst.
3.2 durch die Schulaufsicht
3.2.1 vor einer - nicht mit einer Beförderung verbundenen -Übertragung eines Amtes als Fachleiterin oder Fachleiter an einem Zentrum fürschulpraktische Lehrerausbildung,
3.2.2 vor der Übertragung eines Beförderungsamts, das nichtvon Nummer 3.1 .2 umfasst ist,
3.2.3 vor einer Beurlaubung zum Auslandsschuldienst zurÜbernahme einer Funktionsstelle,
3.2.4 vor der Erteilung eines Dienstzeugnisses gemäß § 92Absatz 3 LBG,
3.2.5 auf Wunsch vor einer Versetzung aus dienstlichenGründen, vor einer Abordnung von mehr als einem Jahr sowie vor Beginn derMutterschutzfrist, Antritt einer Elternzeit, vor Antritt eines Urlaubs oder einerFreistellung nach den §§ 64, 65 und 70 LBG, wenn die Abwesenheit oderBeurlaubung voraussichtlich länger als ein Jahr andauert oder vor einer vollenFreistellung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) oder demSozialgesetzbuch IX (SGB IX),
3.2.6 vor dem Ende der Probezeit im Leitungsamtauf Probe gem. § 21 LBG (vgl. Nummer 12),
3.2.7 vor dem Ende einerErprobungszeit gem. § 19 Absatz 3 LBG (vgl. Nummer 12),
3.2.8 vor einersonstigen dienstrechtlichen Entscheidung, für die nicht auf aktuelle Kenntnisseder dienstlichen Leistungen verzichtet werden kann
Heißt das, dass ein verbeamteter Lehrer (hier jetzt imBeispiel NRW), der zufrieden mit seiner Besoldung z.B. A 13 ist, keine Ambitionenauf Beförderungsstellen oder andere Aktivitäten (Fachleiter, Hochschuldienst,Auslandsdienst) und über den keine Beschwerden eingehen, gar nicht mehr von derSchulleitung beurteilt wird?
Ich stelle mir vor, jemand wird mit 32 Jahren aufLebenszeit verbeamtet, der könnte dann 35 Jahre, bis 67, seinen Unterrichtmachen, ohne dass die Schulleitung seine Leistungen und Methoden im Unterrichtbewertet?
Und was passiert, wenn es wirklich Beschwerden gibt? Und derverbeamtete Lehrer uneinsichtig ist, seine Methoden umzustellen? Gut, dafür gibt es 3.2.8. Und dann? Da hat dieLeitung ja eigentlich gar keinen Handlungsspielraum, außer, der Lehrer wird insMinisterium o.ä. versetzt.
Ich denke, Beförderungen sind auch immer ein wenig Politik.Daher, um Umkehrschluss: Wie werden gute Leistungen der Lehrerinnen und Lehrerhonoriert? Beispielsweise über Boni?