Hallo,
hoffe es kann mir einer bei meinem Problem helfen.
Ich bin seit 5 Jahren Fachpraxislehrer im Technichen Bereich für das BVJ Vollzeit an einer Privatschule in Rheinland Pfalz.
Ich bin als Quereinsteiger mit Meisterbrief und Ausbilderschein zum Lehramt gekommen.
Das normalerweise angesetzte 18 Monatige Ref, das bei Staatlichen Schulen bei einer Neueinstellung eines Quereinsteiger durchgeführt wird, ist aufgrund das wir eine Privatschule sind nicht angedacht von der Schulbehörde.
Ersatzweise habe ich eine Prüfung abgelegt die von der Add ( Schulbehörde Rheinland Pfalz) abgenommen wurde und mir dadurch die Zulassung erteilt wurde an unserer Schule Fachpraktischen Unterricht abhalten zu dürfen.
Nun ist es so das ich seit meiner Anstellung in der Lohngruppe 9 einegstuft bin und diese nach meinen Recherchen eigentlich 10 oder sogar 11 sein müsste.
Ich habe dementsprechend mit der Add auch schon Kontakt aufgenommen, mit dem Resultat das sie mich nur anhand meiner Qualifiziereung ( Berufsausbildung, Meisterbrief, Ausbildereignungsschein) beurteilen und einstufen und das wäre laut ihrer Aussage die 9.
Ich bin darüber etwas verärgert da es eine Aussage von der Add gibt, das wenn ich als Fachpraxislehrer anerkannt bin ich dann min. in der Lohnstufe 10 eingestuft sein müsste...ich frage mich bloß was mach ich denn dann die letzten 5 Jahre gemacht habe wenn nicht als Fachpraxislehrer gearbeiten und das durch die Add Prüfung auch indirekt bestätigt bekommen habe.
Ich weiß das Fachpraxislehrer an Staatlichen Schulen mit 10 eingestellt werden und nach dem Ref auf die 11 oder im besten Fall auf die 12 gehen. Für Privatschulen gelten doch die gleichen Rechte?
Kann mir jemand da weiterhelfen und kennt sich da aus oder weiß wie ich da rangehen soll damit ich vieleicht doch noch richtig eingestuft werde.
Vielen Dank schonmal im vorraus für das Durchlesen meines Beitrages und nochmal ein Dank wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
L G
Capo2110