In den Lehrerkonferenzen Bayerns ist keine Stimmenthaltung möglich. Man darf nur mit ja oder nein abstimmen.
So wird es gehandhabt und vom BLLV in seinen Merkblättern beschrieben.
Im Schulgesetz steht, dass jeder zur Stimmabgabe verpflichtet ist (was immer das auch heißen mag).
Mich stört das schon lange, weil das in meinen Augen kein demokratisches Abstimmungsverhalten ist.
Es gibt Situationen, wo man dazwischen steht.
Was haltet ihr von dieser Regelung?