Lehrer müssen nicht auf eigene Kosten auf Klassenfahrt
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Super, es geht in die richtige Richtung! Auch verbeamtete Lehrer haben das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen.
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Da bin ich ja mal gespannt, was mein Chef dazu sagt. Der hat neulich erst verkündet, dass bei zwei begleitenden Lehrkräften immer nur einer die Kosten erkstatt bekommt. (Das soll man sich dann teilen meint er)
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In NRW ist das gottseidank schon länger so.
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In NRW ist das gottseidank schon länger so.
Soo lange auch noch nicht [1]. Ein entsprechendes Urteil des Oberwaltungserichtes gab es 2012. NRW hat sich damals nicht getraut vors Bundesverwaltungsgericht zu gehen. "Schade" muss man jetzt sagen, wenn man sieht, dass andere Länder im Schatten dessen immer noch ihre Lehrer übern Leisten ziehen.
Der interessante Punkt in dem Urteil ist nicht allein, dass Lehrer nicht selbst zahlen müssen, sondern eben, dass der formularmäßig abgefragte Verzicht keine Bindung hat. Man hat Anspruch auf Erstattung, wenn einem der Verzicht abgenaunert wurde. Im Falle NRW führte das damals dazu, dass Kollegen rückwirkend die Erstattung beantragt haben. Das summierte sich auf 3 Millionen, um die das Land die Kollegen zu erleichtern versucht hatte. Die Dunkelziffer, was sich das Land in den Jahren zuvor zusammengerafft hat, mag man nur grob abschätzen.
Insofern ist den Kollegen, die so etwas unterschrieben haben, dringend anzuraten, die Erstattung einzufordern. Keine Ahnung, wie weit rückwirkend das möglich ist. Es mag aber sein, dass diejnejiegn, die im Unklaren darüber gehalten wurden, dass sie etwas zu bekommen haben, nicht durch die übliche Halbjahresfrist beschränkt werden. Ich würde erstmal mit Bezug auf das Urteil einen Antrag schreiben. Dann man sich überlegen, wie man mit einer Ablehnung umgeht.
Es ist auch zu hoffen, dass Gewerkschaften und Verbände sich des Themas annehmen und vielleicht mal einen Musterbrief veröffentlichen. Da mal nachfragen, wenn man organisiert ist.
Gilt auch für Angestellte, 2012 gab es auch eine Urteil des Bundesarbeitsgerichts AFAIR.
[1] Allerdings kollegenseidank, solche haben die Mühe auf sich genommen, die Rechtmäßigkeit der Situation einfach mal prüfen zu lassen.
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Der damalige Finanzminister Norbert Walter-Borjans hatte übrigens in den darauffolgenden Tarifverhandlungen erklärt, die Lehrer und Lehrerinnen in NRW hätten doch schon eine Gehaltserhöhung bekommen, da die Klassenfahrten ja nun bezahlt werden müssten.
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Der damalige Finanzminister Norbert Walter-Borjans hatte übrigens in den darauffolgenden Tarifverhandlungen erklärt, die Lehrer und Lehrerinnen in NRW hätten doch schon eine Gehaltserhöhung bekommen, da die Klassenfahrten ja nun bezahlt werden müssten.
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Soo lange auch noch nicht [1].
[1] Allerdings kollegenseidank, solche haben die Mühe auf sich genommen, die Rechtmäßigkeit der Situation einfach mal prüfen zu lassen.Die Hälfte meines (fertigen) Lehrer Daseins. Ist alles relativ
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Für mich war das Urteil ein Paukenschlag. An meiner Schule mussten wir auch unterschreiben, dass wir die Kosten von Klassenfahrten nicht erstattet haben wollen. Auch eine direkte "Umlage" auf die Eltern war ausdrücklich verboten.
Interessant, dass es anderswo bereits seit Langem anders läuft.
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[1] Allerdings kollegenseidank, solche haben die Mühe auf sich genommen, die Rechtmäßigkeit der Situation einfach mal prüfen zu lassen.
Ja!Ich glaube, da gibt es noch so einiges, was offiziell geboten ist und eigentlich nicht so ganz rechtskonform ist.
Allerdings geht das mit dem Klagen nicht so einfach. Ich wollte unlängst mal über meine Rechtsschutzversicherung etwas klären lassen. Ging aber nicht. Die sagten, erstens sei da die Schule "Ansprechpartner" und zweitens habe ja niemand mich "mit Klage bedroht" (sag ich jetzt mal so). Kennt sich jemand damit besser aus?
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Allerdings geht das mit dem Klagen nicht so einfach. Ich wollte unlängst mal über meine Rechtsschutzversicherung etwas klären lassen. Ging aber nicht. Die sagten, erstens sei da die Schule "Ansprechpartner" und zweitens habe ja niemand mich "mit Klage bedroht" (sag ich jetzt mal so). Kennt sich jemand damit besser aus?
Das Klagen geht durchaus einfach, man darf nur nicht erwarten, dass eine Versicherung, die sich ausdrücklich vorbehält, nur in bestimmten Fällen in Leistung zu gehen, die dafür anfallenden Kosten auch freudig übernimmt. Dass die hier erst einmal bremsen, liegt in der Natur der Sache. Es hindert einen aber niemand daran, selber einen fachkundigen Anwalt einzuschalten (und zu bezahlen) und den Gang durch die Instanzen anzutreten.
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Für mich war das Urteil ein Paukenschlag. An meiner Schule mussten wir auch unterschreiben, dass wir die Kosten von Klassenfahrten nicht erstattet haben wollen. Auch eine direkte "Umlage" auf die Eltern war ausdrücklich verboten.
Das ist doch einfach unglaublich!
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Bei uns wurde gestern im Lehrerzimmer auch darüber diskutiert. Kolleginnen, die letztes Jahr nicht alles zurückbekommen haben, werden mit Verweis auf das Urteil Einspruch einlegen.
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