Hallo liebe Community,
ich würde gerne von Euch wissen, ob jemand Erfahrungen damit hat, ob es rechtliche Konsequenzen o.Ä. mit sich
bringt, sofern man ein Referendariat zuerst zusagt, aber (vor der Vereidigung) noch absagt?
Habe in mehreren Posts gelesen, dass es möglich ist, dass man bei einer Zusage unterschreiben muss, dass man sich aus allen anderen
Bewerbungsverfahren anderer Bundesländer zurückzieht - hat das jemand trotzdem mal gemacht? Was ist passiert?
...es können ja immer unvorhergesehene Dinge passieren, die ein Antritt verhindern könnten: Gesundheit, private Gründe etc.
In meinem Fall, habe ich mich in mehreren Bundesländern beworben - natürlich habe ich meinen "Favoriten".
Da die Rückmeldefristen einer Zu - /Absage wohl extrem kurzfristig sind, wäre es ja sehr riskant, ein Bundesland abzusagen, in der Hoffnung,
ich könnte 1 - 2 Wochen später eine Zusage meines "Favoriten" bekommen.
Daher würde ich gerne erst einmal zusagen und FALLS mein Favoriten-Bundesland mir das OK gibt, beim 1. BL absagen.
Da ich hier nach Erfahrungen suche, bitte ich Euch davon abzusehen, moralische Belehrungen zu posten. Mir ist bewusst, dass diese Vorgehensweise, nicht
die feine englische Art ist.
Da die Bundesländer einem aber die Pistole so auf die Brust setzen, bei einer solchen lebensverändernden Entscheidung, muss man
sich seinerseits mehrere Optionen offenhalten, um für sich selbst und sein Leben die beste zu finden.
Vielen Dank
LG
Kons