Liebe Community,
angeregt durch einen anderen aktuellen Thread ist mir grade eine Frage zu Ausfallstunden in NRW bei Beamten den Sinn gekommen.
Wenn man mehrere Klassen hat, die ein mehrwöchiges Praktikum machen, fallen für diese Klassen meine Stunden ja aus. Gibt es in nrw Verordnungen die besagen, wie mit diesen Minusstunden zu verfahren ist? Mir fallen sehr viele Stunden dadurch aus, die jedoch keine Randstunden sind. Dh in der Schule bin ich trotzdem, ob die Klasse da ist oder nicht. Werden diese Stunden für das nächste Schuljahr zusammengezählt und mir auf mein Deputat draufgeschlagen? Oder regelt das jede Schule individuell?
Lg
Klassen in Praktikum- fehlende Unterrichtsstunden "nacharbeiten"?
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Bei uns wird es - genau wie die Ausfallstunden der Q2 oder andere Klassenfahrten etc. - wie folgt geregelt:
Nehmen wir an, ich mache im November 8 Vertretungsstunden (Echte Vertretungsstunden), die in meinen Freistunden liegen oder vor bzw. nach meinem eigentlichen Unterricht (z.B. 1. Stunde und ich habe erst zur 2. Stunde).
Mir fallen durch Klassenfahrten, Praktika etc. theoretisch 6 Stunden weg. 4 dieser Stunden muss ich eine andere Vertretung machen. Dann mache ich im November i.g. 6 Überstunden (8 Vertretungsstunden - 2 Ausfallstunden, die nicht vertreten werden).
Selbst wenn wir bei der Q2 nach den Osterferien z.B. 6 Ausfallstunden haben und 4 Bereitschaftsstunden, werden mir am Ende des Monats diese 4 Bereitschaftsstunden von meinen Überstunden abgezogen, wenn ich in diesen keine Vertretung mache (ich diese 4 Ber-Stunden aber i.d. Schule abhängen muss). -
Bei uns wird es - genau wie die Ausfallstunden der Q2 oder andere Klassenfahrten etc. - wie folgt geregelt:
Nehmen wir an, ich mache im November 8 Vertretungsstunden (Echte Vertretungsstunden), die in meinen Freistunden liegen oder vor bzw. nach meinem eigentlichen Unterricht (z.B. 1. Stunde und ich habe erst zur 2. Stunde).
Mir fallen durch Klassenfahrten, Praktika etc. theoretisch 6 Stunden weg. 4 dieser Stunden muss ich eine andere Vertretung machen. Dann mache ich im November i.g. 6 Überstunden (8 Vertretungsstunden - 2 Ausfallstunden, die nicht vertreten werden).
Selbst wenn wir bei der Q2 nach den Osterferien z.B. 6 Ausfallstunden haben und 4 Bereitschaftsstunden, werden mir am Ende des Monats diese 4 Bereitschaftsstunden von meinen Überstunden abgezogen, wenn ich in diesen keine Vertretung mache (ich diese 4 Ber-Stunden aber i.d. Schule abhängen muss).uiuiui so viele Zahlen - jetzt musste ich aber erstmal grübeln Ist das bei euch an der schule nur so, oder gibts da ein offizielles Blatt Papier zu? Von meinen alten Schulen kenne ich diese rechnerei nämlich nicht. Entweder man wurde für eine Vertretung eingeteilt in der Zeit, in der die eigene Klasse weg war, oder eben nicht. Aber zusammengerechnet zum Nacharbeiten wurde da nichts.
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Bei uns werden die Schüler im Praktikum besucht. Da fällt zwar der Unterricht aus, aber dafür muss ich ja die Besuche machen. Besuche werden anhand der Wochenstunden verteilt.
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Ist bei uns genauso. Aber dennoch werden uns dann die Stunden abgezogen.
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Danke für den link, sehr hilfreich!
Ich bin bis nächstes schuljahr in Teilzeit, da gibt es doch, wenn ich das richtig interpretiere, Unterschiede zur Vollzeit was weniger bzw mehr Stunden betrifft. -
Eigentlich ist das ganz einfach:
Durch Praktika, Studienfahrten etc. ausgefallene Stunden, also die erwähnten "Minusstunden" können durch Vertretungsunterricht aufgefüllt werden. In der Regel dürfen dann die Kollegen, die durch die Fahrten "freigesetzt" sind, beispielsweise die begleitenden und somit abwesenden Kollegen vertreten.
Das Ganze muss innerhalb eines Monats abgerechnet werden. Minusstunden dürfen nicht in den Folgemonat übertragen werden und dann dort beispielsweise durch zusätzliche Vertretungen kompensiert werden.Näheres ist in der ADO in §13 (4) eindeutig geregelt. Ich zitiere:
Zitat
(4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu
Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schul-
fahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen
(z.B.Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichts-
stunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Beson-
dere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen. -
Eigentlich ist das ganz einfach:
Durch Praktika, Studienfahrten etc. ausgefallene Stunden, also die erwähnten "Minusstunden" können durch Vertretungsunterricht aufgefüllt werden. In der Regel dürfen dann die Kollegen, die durch die Fahrten "freigesetzt" sind, beispielsweise die begleitenden und somit abwesenden Kollegen vertreten.
Das Ganze muss innerhalb eines Monats abgerechnet werden. Minusstunden dürfen nicht in den Folgemonat übertragen werden und dann dort beispielsweise durch zusätzliche Vertretungen kompensiert werden.Näheres ist in der ADO in §13 (4) eindeutig geregelt. Ich zitiere:
Danke, das habe ich gehofft zu hören!
Ich kann ja nun auch nichts dafür, dass ich schwepunktmäßig in solchen Klassen bin und da fände ich es echt scheußlich, wenn ich dafür im nächsten Schuljahr noch tausend Extrastunden machen müsste. In der Abwesenheit der Klassen mache ich gerne sämtliche Vertretungen und/oder praktikumsbesuche, da bin ich ja eh vor Ort. -
Danke, das habe ich gehofft zu hören!Ich kann ja nun auch nichts dafür, dass ich schwepunktmäßig in solchen Klassen bin und da fände ich es echt scheußlich, wenn ich dafür im nächsten Schuljahr noch tausend Extrastunden machen müsste. In der Abwesenheit der Klassen mache ich gerne sämtliche Vertretungen und/oder praktikumsbesuche, da bin ich ja eh vor Ort.
Die Sorge brauchst Du nicht zu haben - das ist so im System gar nicht vorgesehen. -
Bei uns werden die Schüler im Praktikum besucht. Da fällt zwar der Unterricht aus, aber dafür muss ich ja die Besuche machen. Besuche werden anhand der Wochenstunden verteilt.
Ja, so machen wir's auch. Besuche statt Unterricht.
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Aber man ist ja auch in amdren Klassen eingesetzt, die mal weg sind. Die besuche ich zumindest dann nicht...
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