Überstunden abbauen während Krankheit

  • Hallo,


    Es gibt bestimmt irgendwo schon dazu etwas... aber ich habe es nicht gefunden...sorry :rotwerd:
    Zu meiner Situation:
    ich bin derzeit krank geschrieben. Meine SL hat massiv bossing betrieben und mich damit irgendwann geschafft, wenn ich die Situation kurz umreißen soll. Meine Ärztin und auch die Behörde halten es für nicht möglich, dass ich an die Schule zurück kann, ohne wieder zu erkranken. :(
    Nun bin ich also krank und sie haben eine Vertretung für mich, die meine 18 Stunden leisten soll. Es musste der Stundenplan geändert werden... ihr kennt das... Soweit...nun habe ich zufällig durch eine befreundete Kollegin erfahren, sie hatte mich besucht, dass ihr eine Stunde für ihr I-kind fehlt. Wir waren beide irritiert. Die Stunde muss ja irgendwo sein. Meine Kollegin ging daraufhin zur SL um nachzufragen... Und die Antwort führt mich jetzt zu meinem Problem. Die SL hat mich während meiner laufenden Krankschreibung nicht mit 18 sondern 17 Stunden im neuen Plan eingesetzt. Ich weiß davon offiziell nichts, da ich keinen Plan zugeschickt bekommen habe. Die gestrichene Stunde nimmt die SL von meinen angehäuften Überstunden. Die fehlende Stunde sei meine gestrichene Stunde so die Antwort der SL an die Kollegin. Denn die Vertretung ist aber tatsächlich mit 18 Stunden eingesetzt und hat in der nun fehlenden Stunde einfach eine Doppelsteckung in einer anderen schweren Klasse bekommen. (Also Übertragen hat sie die Überstunden dann tatsächlich nicht)
    Nun meine Fragen:
    Darf man Überstunden verrechnen während der Kollege krank ist? (Ich bin ja nicht mit 17 sondern 18 Stunden gestartet. Es wurde also im Nachhinein verändert und weder ich noch die Vertretung können derzeit davon irgendwie profitieren)
    Wenn nicht, wie soll ich reagieren? (Wie gesagt unsere Vertrauensebene ist gestört)
    Darf die SL tatsächlich Doppelsteckung bei nachgewiesenem I-Kind verweigern und diese zugunsten noch nicht überprüfer I-Kinder einsetzen?


    Vielen Dank

  • Die gestrichene Stunde nimmt die SL von meinen angehäuften Überstunden.

    Solltest Du Angestellte sein, wäre das ganz klar rechtswidrig. Bei Beamten mag das anders aussehen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich würde mich an den übergeordneten Personalrat wenden und diese Situation genauso schildern. Dann soll er sich an deine Schulleitung wenden.
    Mir kommt es jedenfalls spanisch vor.

  • Wieso solltest du darauf reagieren? Du weißt doch davon gar nichts. Oder bekommst du weniger Krankengeld?

  • Wieso solltest du darauf reagieren? Du weißt doch davon gar nichts. Oder bekommst du weniger Krankengeld?

    Das wohl kaum, zumal sie ja mit ziemlicher Sicherheit noch gar kein Krankengeld bezieht. Aber ihr Stundenguthaben, das sie sich auszahlen lassen oder abfeiern könnte, schmilzt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ebenfalls - wieso solltest du reagieren?
    Zusätzlich:
    Du hast einen Arbeitsvertrag oder eine Zuweisung / Teilzeitbescheid über 18 Stunden. Punkt.
    Deine SL ist autonom in der Stundenplanung bzw. den Lehrereinsatz.


    Hast du einen Nachweis über die Überstunden?

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Wir in NRW haben aber ein z.B. Langzeitkonto. Wenn wir z.B. 18 Stunden geben müssen, aber nur 17 Stunden geben oder uns aus anderen Gründen Stunden abgezogen werden (wie es bei der TE der Fall ist), dann bekommen wir auf unser Langzeitkonto eine Minusstunde. Bei der nächstbesten Gelegenheit (z.B. neues Schuljahr) müssen wir dann statt 18 Stunden 19 Stunden geben. Ich würde in diesem Fall auf jeden Fall z.B. beim Personalrat nachfragen, ansonsten sind wir (bzw. der TE) irgendwann Freiwild: Du bist ja krank, also musst du irgendwann Stunden nacharbeiten. Am Ende werden mir dann - wenn ich an einem Tag mit 9 Stunden krank war - 9 Stunden von meinem Überstundenkonto (das Monatliche) abgezogen. Danke für Nichts. Ich mache also z.b. 8 Überstunden, 9 werden mir wegen KRankheit abgezogen. Also bekomme ich nix ausgezahlt. Super! Echt!

  • Das wohl kaum, zumal sie ja mit ziemlicher Sicherheit noch gar kein Krankengeld bezieht. Aber ihr Stundenguthaben, das sie sich auszahlen lassen oder abfeiern könnte, schmilzt.

    Nein ich beziehe noch kein Krankengeld. (Bin übrigens Beamte auf Lebenszeit)
    Und es ist genau so, dass die Überstunden weg sind wenn ich aus der Krankheit komme. Das wäre mehr als blöd. Ich habe nämlich ein kleines Kind Zuhause und brauche die daher für Notfälle.

  • Ebenfalls - wieso solltest du reagieren?
    Zusätzlich:
    Du hast einen Arbeitsvertrag oder eine Zuweisung / Teilzeitbescheid über 18 Stunden. Punkt.
    Deine SL ist autonom in der Stundenplanung bzw. den Lehrereinsatz.


    Hast du einen Nachweis über die überstunden

    Ich habe natürlich einen Nachweis. Ist immer alles im Vertretungsplan dokumentiert und archiviert und wird für alle transparent pro Quartal ausgehängt.
    Ich hatte zu Beginn des Schuljahres über 20 Plusstunden. Da hieß es zu Beginn noch, behalte diese, du kannst sie auch wegen der schlechten Unterrichtsversorgung derzeit eh nicht nehmen.

  • Wieso solltest du darauf reagieren? Du weißt doch davon gar nichts. Oder bekommst du weniger Krankengeld?

    ich weiß es tatsächlich offiziell nicht. Natürlich habe ich aber Sorge, dass wenn ich wieder da bin die Stunden weg sind. Und dann ist das plötzlich meine Schuld, weil ich mich nicht gekümmert habe oder so
    Meiner SL traue ich in die Richtung leider eine Menge zu...

  • Sprich mit dem Schulbezirkspersonalrat. Eine solche Abrechnung ist nicht rechtens.


    Ähnliche Situationen kommen bei PR-Fortbildungen immer wieder mit Blick auf das Abitur zur Sprache.
    Da ist eine an manchen Schulen gefundende Regelung das "Vorarbeiten", das dann später "abgebummelt" werden kann - was ebenfalls in dieser Art der Abrechnung nicht rechtens ist. Das sieht dann so aus, dass jemand für einen Kurs im letzten Semester vor dem Abitur mit nur der Hälfte der Stunden in der internen Abrechnung erscheint (es wird also nur eine statt zwei Stunden angerechnet). Die Logik dahinter: Ungefähr zu den Osterferien wird die letzte Unterrichtsstunde im Abdeckerkurs erteilt, danach entfällt der Unterricht, da es kein Prüfungskurs ist, fällt auch keine weitere Arbeit an. Verteilt über das Halbjahr ist das dann ja tatsächlich nur eine Stunde. Problematisch (und das ist die Analogie zu dir/ deiner Abrechnung) wird das in den Fällen, in denen die unterrichtende Lehrkraft bis Ostern unterrichtet und danach krankheitsbedingt ausfällt. Sie hat also zwei Stunden unterrichtet, bekommt aber nur eine angerechnet. Die "Entlastungsphase" mit dem Wegfall des Kurses kann sie nicht nutzen aufgrund der Erkrankung - und der nicht mehr vorhandene Kurs muss auch nicht vertreten werden, so dass das für die Statistik der Schule ein entsprechender Gewinn ist.
    Grundlage für die Anrechnung von Plus-/Minusstunden ist häufig genug noch der außer Kraft getretene "Erbsenzählererlass", den die Landesschulbehörde in der Vergangenheit immer noch mal angeführt hat, um gewisse Regelungen zu erläutern.


    Sprich aber auch noch mal mit deiner Schulleitung (oder lass den PR das erledigen), ob man vielleicht die veränderte Situation in der internen "Statistik" mit berücksichtigt hat. Die Stunde taucht vielleicht deshalb nicht mehr auf, weil keiner die I-Stunde durchführen kann. Würde dann heißen, dass deine Plus-Stunde nach Rückkehr an die Schule weiterhin vorhanden wäre. (So liest sich dein Post nicht, aber man kann der SL ja auch einen Lösungsvorschlag in den Mund legen ;) ).


    Falls du tatsächlich nicht an die Schule zurückkehren solltest, sondern den Dienst an einer anderen Schule wieder aufnimmst, verfallen übrigens alle deine Plus- (oder auch Minus-) Stunden. Die werden nicht übertragen oder ausbezahlt - soweit es sich nicht um ein vorab durch die Landesschulbehörde genehmigtes freiwilliges (oder verpflichtendes) Arbeitszeitkonto handelt.

  • Danke, das leuchtet mir alles ein.
    Ich werde mich an den SPR wenden.


    "Falls du tatsächlich nicht an die Schule
    zurückkehren solltest, sondern den Dienst an einer anderen Schule wieder aufnimmst, verfallen übrigens alle deine Plus- (oder auch Minus-) Stunden. Die werden nicht übertragen oder aausbezahlt."
    Oh, das stimmt meines Wissens so nicht. Ich arbeite nicht für die Schule sondern das Land. Mehr- und Minderarbeit muss ausgeglichen werden. Deswegen ist man ja bemüht auch nicht über 40 Plusstunden zu kommen. Ich kenne Fälle wo man mit den Überstunden der anderen Schule arbeiten musst, Ansage von SBPR.

  • ...Am Ende werden mir dann - wenn ich an einem Tag mit 9 Stunden krank war - 9 Stunden von meinem Überstundenkonto (das Monatliche) abgezogen.

    Und wenn ich an meinem unterrichtsfreien Tag krank bin, bekomme ich kein Geld oder wie? :sterne: Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Womit sollte der Chef denn das begründen?

  • Und wenn ich an meinem unterrichtsfreien Tag krank bin, bekomme ich kein Geld oder wie? :sterne: Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Womit sollte der Chef denn das begründen?

    Das war meinerseits auch ironisch gemeint. Dass es nicht geht, ist mir schon klar.

  • ...ich kann mir auch nicht vorstellen, wie er die Überstunde der Kollegin in deren Krankschreibung abfeiern will. Scheint mir ausgeschlossen.

    • Offizieller Beitrag

    @Krabappel


    Doch, das ist technisch möglich.
    Wenn die TE während ihrer Erkrankung beispielsweise für ein Halbjahr nun laut offiziellem Plan nur 17 statt 18 Stunden machen muss (aber nach wie vor für 18 Stunden bezahlt wird), dann ist es theoretisch denkbar, dass sie im unmittelbar folgenden Schuljahr (so sehen es die Regeln ja vor) künftig die eine Stunde mehr machen muss.


    Dies der TE jedoch zu verschweigen ist schon ein starkes Stück, zumal sie während ihrer Erkrankung von dieser für sie ja fiktiven Stundenermäßigung nichts hat und im anschließenden Schuljahr eine unbezahlte (!) Stunde mehr arbeiten muss.


    Sollte eine Schulleitung so verfahren dann ist das in meinen Augen allerdings eine ziemliche Sauerei. Auch in Niedersachsen dürfte es eine Dienstordnung geben, in der die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und KollegInnen festgelegt ist. Ein solches Vorgehen ist wohl das krasse Gegenteil davon.
    Da würde ich auch wie schon empfohlen zum Personalrat gehen bzw. ggf. direkt jemanden Offizielles im Ministerium oder der unmittelbar nachgeordneten Behörde ansprechen. (Bezirksregierungen gibt es in NDS ja nicht mehr)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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