Haftung bei Sachschaden auf Klassenfahrt

  • Fiktiver Fall, der sich aber recht nah an einem echten orientiert:


    Während einer Klassenfahrt wird ein Stück des Mobiliars eines Zimmers beschädigt, der genaue Vorgang ist nicht mehr nachzuvollziehen. Die Jugendherberge stellt den Sachschaden in Rechnung.


    Wer haftet hier?


    Aussage der Schulleitung auf Nachfrage: Für durch Schüler verursachte Sachschäden ist eine Regulierung durch Schule/Behörde nicht vorgesehen. Der Verursacher ist hier in der Pflicht, die Eltern können den Schaden ggf. über ihre Privathaftpflicht regulieren. Leider ist der Verursacher nicht zu ermitteln. Was nun?

  • Sollen sich die Versicherungen drum kloppen. Im Zweifelsfall wird die JH da drauf sitzen bleiben, also deren Versicherung, die das natürlich scheisse findet, aber nichts dagegen tun kann. Haufen Papierkram vorprogrammiert.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Da du den Vertrag hoffentlich nicht als Privatperson abgeschlossen hast, würde ich die Schulleitung alle nötigen Infos zukommen lassen (Aussage, dass der Verursacher nicht herausgefunden werden kann). Soll sich die SL um die rechtlichen Dingen kümmern.
    Die Schulleitung vertritt die Schule auch nach außen hin. Die soll einen netten Brief an die JH schreiben, dass der Verursacher nicht herausgefunden werden konnte.

  • Zumindest hier in RLP wird das Land Vertragspartner - nicht die Schule. Verträge ausdrücklich im Namen des Landes abzuschließen. (Muss man beim Unterschreiben drauf schreiben!)

  • Zumindest hier in RLP wird das Land Vertragspartner - nicht die Schule. Verträge ausdrücklich im Namen des Landes abzuschließen.

    Das ist in Hamburg laut Aussage meiner Schulleitung leider anders. Hier muss der durchführende Lehrer im Auftrag der Eltern (die vorher eine Kostenübernahmeverpflichtung unterschreiben müssen) auf seinen Namen buchen. Daher ist der natürlich auch der Ansprechpartner für die Jugendherberge.


    Durch Schüler verursachte Kosten streckt dann im Bedarfsfall die Behörde voraus und kümmert sich ums Inkasso bei den Eltern. Problematisch wird das natürlich dann, wenn der konkrete Verursacher nicht zu ermitteln ist.

  • Da würde ich niemals nicht eine Klassenfahrt durchführen! Musst du dann bezahlen, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann?

  • https://www.hamburg.de/content…htl-schulfahrten-2016.pdf


    § 8.2. und 8.3.
    Dein werter Herr SL hat insofern Recht, dass du dich um die Kostenübernahme der Eltern kümmern musst. Aber ... die Behörde springt bei allen Regressansprüchen, die gegen dich ggf. gestellt würden ein. Es sei denn es liegt Fahrlässigkeit vor. Insofern ist dein SL nicht richtig informiert.

  • https://www.hamburg.de/content…htl-schulfahrten-2016.pdf


    § 8.2. und 8.3.
    Dein werter Herr SL hat insofern Recht, dass du dich um die Kostenübernahme der Eltern kümmern musst. Aber ... die Behörde springt bei allen Regressansprüchen, die gegen dich ggf. gestellt würden ein. Es sei denn es liegt Fahrlässigkeit vor. Insofern ist dein SL nicht richtig informiert.

    Xiam schreibt doch im Grunde nichts anderes als du.

  • Äh, ich habe auch keine Ahnung. IANAL. Aber ist es nicht so, dass die Herberge den Gästen (wer immer das formal ist) eine Sache vermietet und Anspruch darauf hat, die Sache im gleichen Zustand zurückzubekommen? Ausgenommen des durch bestimmungegemäßen Gebrauchs aufgetrenenen Verschleißes. Insonfern ist der Vertragspartner zunächst der Ansprechpartner für den Vermieter. Sonst könnte man ja die Hütte komplett abreißen und mit einem Schulterzucken nach Hause fahren, weil man ja den Verursacher nicht ermitteln kann.


    Das allerdings bei einer schulischen und somit dienstlichen Veranstaltung eine Privatperson Vertragspartner sein soll, ist schon einigermaßen absurd.


    In NRW ist's die Schule. Absatz 5.1 der "Wanderrichtlinien":


    Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen der Schule und nicht im eigenen Namen der Lehrerinoder des Lehrers oder im Namen der Eltern abgeschlossen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • hamburg.de/contentblob/69566/0…htl-schulfahrten-2016.pdf


    § 8.2. und 8.3.
    Dein werter Herr SL hat insofern Recht, dass du dich um die Kostenübernahme der Eltern kümmern musst. Aber ... die Behörde springt bei allen Regressansprüchen, die gegen dich ggf. gestellt würden ein. Es sei denn es liegt Fahrlässigkeit vor. Insofern ist dein SL nicht richtig informiert.

    Danke, das schaue ich mir nochmal genauer an.



    as allerdings bei einer schulischen und somit dienstlichen Veranstaltung eine Privatperson Vertragspartner sein soll, ist schon einigermaßen absurd.

    Konnte ich auch erst nicht glauben, als ich nach meinem Ref. in NRW hier angefangen habe. Ist aber leider in Hamburg so, angeblich, da viele JH bzw. Reiseveranstalter von Klassenfahrten eine juristische Person als Vertragspartner ausschlössen und auf eine natürliche Person bestünden.

  • da viele JH bzw. Reiseveranstalter von Klassenfahrten eine juristische Person als Vertragspartner ausschlössen und auf eine natürliche Person bestünden.

    Kann ja sein, dass diese Veranstalter genug sonstige Kunden haben und auf Gruppen nicht angewiesen sind. Deren Problem, das muss ich nicht klären.


    Für mich kein Grund einen privaten Vertrag für eine dienstliche Fahrt abzuschließen. Auch nicht im Auftrag der Eltern oder nach irgendeine andere windigen Konstrukt. Nö, wenn ich dienstlich fahre kann ja njr mein Dienstherr bzw. eine im angehörige Stelle mich beauftragen, den Vertrag zu schließen. Also schließe ich den eben im Auftrag der Schule oder des Landes. Alles andere halte ich rechtlich nich für haltbar. Das würde ich auch eine gerichtliche Prüfung nicht ausschließen, wenn jemand komische Handlungen anweist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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